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35 Jahre Wahrung der Unabhängigkeit: Wie weiter?

Liebe Frauen und Männer! Am 16. März 1986 haben die Stimmbürger mit 75,7 Prozent sowie sämtliche Kantone Nein zum Beitritt zur politischen Uno gesagt. Dies, obwohl Bundesrat, Parlament und fast alle Parteien für den Beitritt waren. Im Vorfeld dieser Uno-Abstimmung hatte ich ein «Schweizerisches Aktionskomitee gegen den Uno-Beitritt» gegründet, gemeinsam mit dem Nidwaldner CVP-Nationalrat Joseph Iten, dem Walliser CVP-Ständerat Guy Genoud, dem liberalen Waadtläder Ständerat Hubert Raymond und den alt Nationalräten Otto Fischer (FDP/BE) und Heinrich Schalcher (EVP/ZH). Der erfahrene, grundsatztreue Gewerbeverbandsdirektor Fischer erklärte sich bereit, den eigentlichen Wahlkampf zu führen, wenn ich das Präsidium übernähme. So konstituierten wir uns, führten den Kampf mit kleinen, prägnanten Inseraten – und gewannen! Gegen eine schweizerische Mitwirkung an den humanitären und kulturellen Unterorganisationen hatten wir nichts einzuwenden; sie hatte ja auch schon eine jahrzehntelange Tradition. Die politische Uno und erst recht der Uno-Sicherheitsrat – als Entscheidungsinstanz über Krieg und Frieden – widersprachen jedoch unserer bewaffneten Neutralität.

In der Erkenntnis, dass die Erhaltung der bewaffneten Neutralität und die Wahrung der schweizerischen Unabhängigkeit von zentraler Bedeutung für unser Land ist, kamen wir überein, eine «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz» – abgekürzt Auns – zu gründen. So verbreiteten wir am 30. Juli 1986 das folgende Communiqué: «Die vom Zürcher SVP-Nationalrat Christoph Blocher präsidierte Organisation nennt als ihre Hauptaufgabe die Überwachung der Aussenpolitik des Bundes im Sinne eines aktiven Einsatzes zur Wahrung der schweizerischen Unabhängigkeit, Neutralität und Sicherheit. Sie will Aktivismus in der Aussenpolitik und unnötige internationale Engagements verhindern.»

Die Auns war dringend nötig, denn im Abstimmungs-Kampf gegen den Uno-Beitritt hatten wir gemerkt, dass neben den Linken – die Grünen waren noch kaum existent – auch zahlreiche Bürgerliche nicht mehr zu den Schweizer Staatssäulen standen. Das spürte man erst recht, als 1989 der osteuropäische Kommunismus zusammenbrach; der Eiserne Vorhang und der Kalte Krieg waren plötzlich Geschichte. Naivität und Friedenseuphorie breiteten sich aus. Globalisierung, Grössenwahn und Abgehobenheit triumphierten. Landesgrenzen, Landesverteidigung und Unabhängigkeit wurden verspottet, der Internationalismus war jetzt Trumpf.

«Aufbruch Richtung Europa»
Die neue Grenzenlosigkeit mitsamt der Verwischung von Verantwortung gefiel vor allem den Politikern und den Regierenden. Ich erschrak, als 1991 anlässlich der 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft am 1. August der damalige freisinnige Nationalratspräsident auf dem Rütli vom Aufbruch Richtung Europa schwärmte. Der Präsident der Zürcher Handelskammer meinte gar, die Schweiz müsse aufpassen, dass sie nicht vom «Sonderfall zum Sonderling» werde. Bei der Weltausstellung in Sevilla stand über dem Schweizer Pavillon «La Suisse n’existe pas».

So sank das von der Bundesverfassung festgehaltene Credo des selbständigen, dauernd bewaffneten, neutralen, direktdemokratischen Land in den Sumpf bequemer und verlotterter Handlungen. In dieser verwahrlosten, sogar pubertären Stimmung war mutiges Gegensteuern durch realistische, der Wirklichkeit verpflichtete Politiker dringend nötig.

Ernstfall EWR
Der Ernstfall für die Auns kam früher als erwartet: Der Bundesrat und die ganze Classe politique entschieden 1991/92, dass die Schweiz den Vertrag zum Beitritt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterzeichnen müsse. Wir hatten einen – anfänglich fast hoffnungslosen – Abstimmungskampf zu führen. Längst hatte sich in der Auns die Spreu vom Weizen getrennt. Denn wir bekämpften eine Parlamentsreform, die das Berufsparlament gefördert hätte und eine erhebliche Erhöhung der Parlamentarierentschädigungen vorsah. Etliche Parlamentarier von der Auns zogen sich deshalb aus dem Vorstand zurück. Ihr Portemonnaie als faktische Berufspolitiker war ihnen wichtiger als die Unabhängigkeit und die Neutralität der Schweiz.

6. Dezember 1992: Verhinderter EWR/EU-Beitritt
Der Kampf gegen den Beitritt der Schweiz zum EWR wurde zur bislang grössten Bewährungsprobe für die Auns. Schon dieser EWR-Vertrag war ein Knebelvertrag für die Schweiz. Aber ein Ja hätte zudem wenig später den EU-Beitritt bedeutet. Der Bundesrat hat damals nämlich wörtlich festgehalten: «Unsere Teilnahme am EWR kann nicht mehr als das letzte Wort in unserer Integrationspolitik gelten. Sie ist im Rahmen einer Europa-Strategie zu sehen, die in zwei Phasen ablaufen soll und den vollumfänglichen Beitritt der Schweiz zur EG zum Ziel hat.»

Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz spielte in diesem Abstimmungskampf die entscheidende Rolle. Sie leistete nicht nur Widerstand, sie führte den Kampf an. Denn es war der Auns wohlbewusst, dass es sich beim EWR um einen Kolonialvertrag handelte: Eine fremde Macht – die EU, damals noch EG genannt – sollte künftig bestimmen und Recht setzen. Es ging um fremdes Recht und fremde Richter.

«Alles, was Rang und Namen hat»
Die Befürworter wiegten sich bis zum Herbst 1992 in Sicherheit, weil fast alle Parteien und die Wirtschaftsverbände die Ja-Parole beschlossen hatten. «Alle gegen Blocher», titelte die Zeitschrift «Cash». Da sei «alles vertreten, was in der Schweiz Rang und Namen hat». Und weiter spottete die Zeitschrift «Cash»: «Ausser Christoph Blocher und seine Mannen natürlich, die sich im gegnerischen Sammelbecken der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) zusammengeschlossen haben.»

Meine Damen und Herren, die meisten damals aufgeführten angeblich grossen Namen der Schweizer Wirtschaft sind wenig später sang- und klanglos verschwunden, oft mitsamt ihren Unternehmen. Und die Zeitschrift «Cash» existiert auch längst nicht mehr. Aber die Auns gibt es immer noch.

Grundsäulen unseres Landes in Gefahr
Die Grundsäulen der erfolgreichen Schweiz – die Eigenständigkeit, die Unabhängigkeit, der Föderalismus, die direkte Demokratie und die bewaffnete Neutralität – waren 1992 in höchster Gefahr. An der Auns-Mitglie-derversammlung wurden die Aktivisten eingeschworen: «Wir müssen jetzt alle unsere Kräfte auf den Urnengang vom 6. Dezember 1992 ausrichten. Denn der EWR-Vertrag verpflichtet die Schweiz nicht nur, einen grossen Teil des heutigen, sondern vor allem auch des künftigen – heute unbekannten – EU-Rechts zu übernehmen». Es half uns, dass der Bundesrat am 18. Mai 1992 mit vier gegen drei Stimmen beschlossen hatte, in Brüssel ein Gesuch für den Beitritt der Schweiz zur EU einzureichen.

Am 6. Dezember 1992 stand das Resultat fest: Eine Mehrheit von 50,3 Prozent stimmte Nein. Mit Ausnahme beider Basel lehnten alle Deutschschweizer Kantone den EWR-Beitritt ab, bei einer sensationell hohen Stimmbeteiligung von fast 80 Prozent.

Das «Institutionelle Abkommen»
Der Bundesrat, die Bundesverwaltung und die grosse Mehrheit des Parlamentes konnten die Abstimmungsniederlage und das Votum der Stimmbürger jedoch kaum überwinden. Anschluss an die EU war ihr unausgesprochenes Ziel.

Als Verhandlungsführer wurde nicht ein entschiedener Vertreter der Schweizer Interessen gegenüber der EU bestimmt, sondern mit Staatssekretär Jakob Kellenberger ein ganz entschiedener Euro-Turbo, der die Schweiz in die EU führen wollte. So sind Guillotine-Klauseln und Verknüpfungen entstanden, welche die bilateralen Verträge praktisch unkündbar machten, so dass die Classe politique auch bereit war, dem Wunsch der EU zu einem Rahmenvertrag, d.h. einem Institutionellen Abkommen, entgegenzukommen. Doch diesmal wurden mehr Kreise hellhörig als beim EWR-Vertrag. Zudem zeigten sich schon klar die Folgen der Preisgabe der Selbstbestimmung an konkreten Politikfeldern: Die Schweiz hätte auf Lohnschutzmassnahmen sowie auf staatliche Beteiligungen von Firmen verzichten und die Bürgerrechtlinie der EU übernehmen müssen.

2021: Jahr der Unabhängigkeit
Und dann passierte, was wir nicht für möglich gehalten hätten: Der Bundesrat hat entschieden, die Verhandlungen mit der Europäischen Union über den verfehlten Rahmenvertrag abzubrechen. Mit diesem mutigen und schicksalsträchtigen Entscheid hat unsere Landesregierung die schweizerische Unabhängigkeit und Selbstbestimmung verteidigt. Das erfüllt uns alle, auch mich als früheres Mitglied dieser Behörde, mit Freude, Stolz und Dankbarkeit.

Wie weiter – um zu gewinnen?
Um die Verhinderung des EU-Rahmenabkommens zu erreichen, haben wir in Ergänzung zur Auns das «Komitee EU-No» gegründet. Das Ziel war eindeutig: Kein institutionelles Abkommen mit der EU. Die Gefahr der institutionellen Anbindung an die EU ist zwar im Moment gebannt, aber keineswegs verschwunden. Wir haben am 26. Mai 2021 eine Schlacht gewonnen, aber noch nicht den Krieg! Die Mehrheit der Classe politique strebt nach wie vor die automatische Rechtsübernahme, die Entscheidungsgewalt der fremden Richter und die Unterschrift unter den landesverräterischen Vertrag an. «Hütet Euch am Morgarten!» liess der Ritter von Hünenberg die Eidgenossen vor der Schlacht am Morgarten wissen. Auch wir müssen auf der Hut sein.

Konzentration der Mittel
Wie kann man einen Sieg in einer späteren Volksabstimmung erreichen? Eine Konzentration der Mittel drängt sich auf. Es ist zwingend nötig, die Abwehrkräfte zu stärken und neu zu organisieren. Ziel ist es erstens, die Auns und das EU-No-Komitee auf einen allfälligen Abstimmungskampf auszurichten, der Gewähr bietet, dass wir gewinnen. Zweitens werden wir in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine Fusion von Auns und EU-No prüfen, sofern dadurch die neue Organisation schlagkräftiger wird als es zwei Organisationen sind.

Auf Wunsch von EU-No bin ich bereit, diese Arbeitsgruppe zu leiten. Mit welcher Strategie, mit welchen Mitteln und welchen Personen, die neuen Funktionen am besten zu bewältigen sind, wird sich im Rahmen der Beratungen in dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe zeigen.

Wir bleiben auf dem Posten!

von Christoph Blocher

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Publiziert von Schweizerzeit

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Paula O.

Eklatanter Verstoss gegen elementare Rechte