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60 Jahre Schweizerpsalm

Die Entstehungsgeschichte des Schweizerpsalms dürfte nur wenigen Schweizern bekannt sein. Sie führt uns zurück in die Jahre vor der
Gründung unseres Bundesstaates von 1848. Der Schweizerpsalm entstand
nicht im Auftrag der Regierung, und es gab auch keine Expertenkommission. Das Wichtigste und Schönste wird selten vom Staat, sondern meist auf private Initiative von aktiven Leuten aus dem Volk geschaffen.

Gemeinschaftswerk
Der Text und die Melodie unserer aktuellen National-hymne sind das Gemeinschaftswerk zweier Männer, die unterschiedlicher nicht sein könnten – des Urner Paters und Klosterkapellmeisters Alberik Zwyssig und des Reformierten Leonhard Widmer aus Zürich. Die beiden Männer teilten die grosse Freude an Gesang und Musik. Im Sommer 1841 liess Widmer seinem Musikfreund Zwyssig den vaterländischen Liedtext zur Vertonung zu-kommen. Der so entstandene Schweizerpsalm wurde am 22. November 1841 im Patrizierhaus Hof St. Karl (Salesianum) zwischen Zug und Oberwil erstmals von Mit-gliedern des damaligen Gesangsvereins Zug gesungen.

1961, also vor sechzig Jahren, erklärte der Bundesrat den Schweizerpsalm «Trittst im Morgenrot daher» zur neuen offiziellen Nationalhymne. 1981 wurde der Schweizerpsalm nach 40-jähriger «Probezeit» definitiv zur Nationalhymne erkoren. Positiv gewürdigt wurde damals vor allem, dass die neue Hymne im Gegensatz zur etwas martialischen alten Nationalhymne «Rufst Du mein Vaterland» keine Gewalt und keine Waffentaten, sondern die Liebe zu Gott, Heimat und Natur verherrlicht. Wir besitzen damit eine Nationalhymne mit ausgeprägt sakralem, chorartigem Charakter, die sogar Aufnahme in die kirchlichen Gesangsbücher fand. Der Schweizerpsalm ist eine der ganz wenigen Nationalhymnen, die ihre Bürger zum Gebet auffordern. Dieses Privileg, sich zu versammeln, um für Schutz und Segen für Volk und Vaterland zu beten, ist einmalig. Ist es nicht Grund zur Freude, dass unser Land auch diesbezüglich von der Norm abweicht und einen Sonderfall darstellt?

Nationalhymne in unserer Zeit
Das gefällt nicht allen. So will die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), Verwalterin der Rütli-wiese, die ihre eigenen ideologischen Ziele verfolgt, den Schweizerpsalm als Landeshymne abschaffen. Die SGG behauptet, dass an Bundesfeiern nur eine von zehn anwesenden Personen die erste Strophe der Nationalhymne auswendig singen könne. Im Gegensatz zur von der SGG propagierten Alternativhymne ist der Schweizerpsalm in der Bevölkerung jedoch bekannt und anerkannt. Daran haben weder der Missbrauch der Bundesfeier auf dem Rütli noch die 870’997 Franken an Spendengeldern für teure Lobbyarbeit etwas geändert.

Der Schweizerpsalm hat uns auch am vergangenen Eidgenössischen Bettag, sechzig Jahre nach seiner Einführung, zum Zusammenstehen, zur Versöhnung und zur Besinnung auf unsere gemeinsamen Werte und die freie, unabhängige Schweiz aufgerufen. Und er wird dies weiterhin tun.

von Ernst Merz

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Publiziert von Schweizerzeit

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Ein Kommentar

  1. Sehr geehrte Damen und Herren, warum kann ich in diesem Feld keinen Text aus einem von mir erstellten Text einzufügen? Meine Meinung zum Psalm-Gestotter in unserer Landeshymne finden Sie im Telegram. Freundliche Grüsse Fritz Morach.

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