Am Montag, 1. Dezember 2025, hat das Egerkinger Komitee die Petition «Keine Kopftücher an Schweizer Schulen!» mit über 12’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Die Unterschriftensammlung hat in den letzten drei Monaten zahlreiche Menschen mobilisiert. Dieser grosse Rücklauf beweist, dass die Forderungen nach Diskriminierungsschutz von Mädchen und staatlich neutralem Schulunterricht die Bürger in unserem Land stark bewegen. Quer durch alle Bevölkerungsschichten ist die Erwartung erkennbar, dass nun Nägel mit Köpfen gemacht und an Schulen das Tragen von muslimischen Kopftüchern landesweit verboten werden. Das Egerkinger Komitee nimmt diesen Auftrag wahr und wird nun die weiteren politischen Schritte in Angriff nehmen.
In der Wintersession 2025 des Eidgenössischen Parlaments werden die Nationalratsmitglieder Thonas Knutti und Theres Schläpfer (beide im Vorstand des Egerkinger Komitees) mit Mitunterzeichnern zwei Motionen einreichen: eine für ein Kopftuchverbot für Angestellte der öffentlichen Hand und eine für ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 16 Jahren. Das Egerkinger Komitee ist überzeugt, dass sich ein Kopftuchverbot an Schulen, gültig sowohl für Mädchen als auch für Lehrerinnen, rechtlich problemlos umsetzen lässt. Denn: In einem Urteil vom 16. Mai 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass das Verbot des Tragens auffälliger religiöser Symbole wie Kopftücher in der Schule (ein solches Kopftuchverbot gilt in Teilen Belgiens und in Frankreich seit längerem) nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates verstösst. Ein klar umschriebenes Kopftuchverbot, wie es derzeit auch in unserem Nachbarland Österreich in Vorbereitung ist, lässt sich folglich auch in der Schweiz umsetzen, da als Grundvoraussetzungen das öffentliche Interesse und die Verhältnismässigkeit klar gegeben sind.
Das Volksschulwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. So begrüsst das Egerkinger Komitee, dass in mehreren Kantonen bereits parlamentarische Vorstösse (u.a. Aargau, St. Gallen, Zürich) und eine Initiative (Zug) für Kopftuchverbote an Schulen lanciert worden sind. Da zu erwarten ist, dass die Gegner dieser Anliegen alle Hebel in Bewegung setzen werden, um diese Vorstösse mit Verweis auf die Grundrechte der Bundesverfassung für ungültig zu erklären, plädiert das Egerkinger Komitee für eine nationale Regelung, die in allen Kantonen gleiche Gültigkeit hat und dem Kopftuchverbot an Schulen raschestmögliche Durchsetzung ermöglicht. Das schafft klare Verhältnisse, beugt religiös motivierten Konflikten vor und stärkt das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Sollten die parlamentarischen Vorstösse im National- und Ständerat keine Mehrheiten erzielen, wird das Egerkinger Komitee aller Voraussicht nach eine eidgenössische Volksinitiative lancieren müssen – sofern deren Finanzierung sichergestellt werden kann. Ein wasserdichter Initiativtext befindet sich bereits in Vorbereitung und wird weiter vorangetrieben.
Das Egerkinger Komitee betont mit Nachdruck, dass ein klar umschriebenes, auf Schulen und bestimmte staatliche Einrichtungen begrenztes Kopftuchverbot mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. Ein solches Kopftuchverbot, dem eine diskriminierungsbefreiende Motivation zugrunde liegt, stärkt die religiöse Neutralität des Staates, und insbesondere das Neutralitätsgebot der Schule. Der Handlungsbedarf ist gegeben, da die Konfliktlinien auch in der Schweiz zugenommen haben, wie der Fall einer Lehrerin aus Eschenbach SG im Sommer 2025 gezeigt hat. In Österreich schätzte die Familien- und Integrationsministerin im November 2025, dass aktuell rund 12’000 Mädchen unter 14 Jahren von einem Kopftuchverbot an Schulen betroffen seien. 2019 seien es noch rund 3’000 gewesen. Das Egerkinger Komitee fordert, dass ähnliche Erhebungen auch in der Schweiz gemacht werden.







