Anian Liebrand im Gespräch mit Hans Moser, Präsident EDU Schweiz und Roland Haldimann, Vizepräsident EDU Schweiz
in TV-Sendungen
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Den ersten «Maulkorb» haben wir uns mit dem 1.Teil der Rassismus-Strafnorm selber umgehängt. So dass wir als Berner z.B. einen Basler ein «A…loch» nennen dürfen weil er ein Basler ist, aber keine Ausländer, auch wenn er eines ist!
Da die «Schweizer» diese Abstimmung verloren haben, müssen wir uns zu helfen wissen. Ich hoffe dass uns Valentin Landmann nun genau instruiert, wie wir unsere Vorwürfe gegen z.B. die Überfremder oder sonstige Minderheiten ausdrücken müssen, damit wir nicht wegen jeder Ablehnung und dazu gehörender Erklärung von Linken hinter Gitter und ausser Gefecht gestellt werden. Wir haben gute Anwälte und Rechtskenner, die müssen uns ganz konkret unterstützen, denn es kommt ja immer darauf an wie man etwas sagt, und diese Juristen wissen genau wie. Eine Beratung des Volkes in Not wird ja wohl nicht verboten sein.