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Absurde Corona-Strafen

«Verstoss gegen die Sitzpflicht» und andere Absurditäten. Weshalb man den bundesrätlichen Corona-Straf-Irrsinn nicht akzeptieren sollte.

Anfangs März erhalte ich ein Mail einer Aktionsgruppe, welche eine Veranstaltung gegen die Corona-Massnahmen durchgeführt hat: «Ich hatte gerade einen Anruf von der Kantonspolizei Herrn O. Er war gestern auch vor Ort und kam auch noch kurz nach der Veranstaltung zu mir, um zu sagen, dass wir die Abstände nicht eingehalten haben.

…Jetzt hat er mich angerufen und gesagt, aufgrund der Pressemitteilung und Bilder, wo anscheinend zu sehen ist, dass die Abstände nicht eingehalten wurden, muss er reagieren und «ich als Veranstalter bekomme eine Anzeige und eine Busse…». Ich werde gebeten abzuklären, ob diese Busse gerechtfertigt ist.

Strafen innert drei Tagen in Kraft

Doch wo findet man die Corona-Strafbestimmungen? Veröffentlicht wurden die neuen Strafbestimmungen am 27. Januar, in Kraft getreten sind sie nur drei Tage später. Wenn man wenigstens wüsste, wo man sie findet, so könnte man sich ev. darauf einstellen.

Google führt mich auf die Homepage des SRF: «Coronabussen ab 1. Februar 2021: Das müssen Sie wissen». Hier könne man die Antworten auf die wichtigsten Fragen lesen. Wer gegen die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstosse, könne gemäss Bundesrat mit einer Busse in der Höhe von Fr. 50.- bis Fr. 200.- bestraft werden, lese ich. Was aber genau verboten ist, steht nicht. Hingegen lese ich einen weiteren Bericht von SRF, dass Mitte Februar bereits hunderte Bussen ausgesprochen worden seien. Wofür auch immer.

Verstoss gegen die «Sitzpflicht»

Nach längerem Suchen finde ich immerhin beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Rubrik «Coronavirus Massnahmen und Verordnungen.» Das BAG schreibt, hier könne man lesen, welche Regeln und Verbote zurzeit national und kantonal gelten würden. Doch auch hier steht eigentlich nur, dass verboten sei, was dem Bundesrat nicht passt. Nach längerem Suchen finde ich endlich die Verordnungen des Bundesrates. Die «Covid-19-Verordnung 3» enthält zwar dutzende Artikel und eine Unmenge von Anhängen, aber keine Strafbestimmungen.

Also: Weitersuchen. Unter «818.101.26 Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) lese ich, dass mit Busse bestraft wird, wer als «Betreiber oder Organisator vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtungen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 sowie nach den Artikeln 5a, 5d Absatz 1 und 6d – 6g nicht einhält». Was soll denn das bedeuten? Immerhin lerne ich: Bestraft wird, wer in einer Bar «vorsätzlich gegen die Sitzpflicht» verstösst.

«Zivilgesellschaftliche Kundgebung»

Wieder zurück zu den «Verpflichtungen nach Art. 4 Abs. 1 und 2». Fehlanzeige. Was stand schon wieder in Art. 13? Hat meine Organisation evtl. Art. 5a 5d Abs. 1 und 6d bis 6g nicht eingehalten? Das ist es glaub nicht. Nochmals zurück zu Art. 13: Es bleiben nur noch Art. 6d bis 6g. Aber wieder Fehlanzeige. Nochmals Art. 13 konsultieren.

In lit. i stosse ich auf folgende Bestimmung: «Mit Busse wird bestraft, wer an einer politischen oder zivilgesellschaftlichen Kundgebung vorsätzlich oder fahrlässig keine Gesichtsmaske trägt.» Das könnte es sein. Aber was zum Geier ist eine «zivilgesellschaftliche Kundgebung»? Nach abendfüllender Suche nach der anwendbaren Strafbestimmung gebe ich auf. Offenbar muss man zivilgesellschaftlich geschult sein, um zu merken, was eine Busse gibt und was nicht. Anwalt sein reicht nicht.

Strafen-Einführung im Eilverfahren, Strafen-Wirrwarr und absurde Strafbestimmungen wie «Sitzpflicht in der Bar». Der bundesrätliche Strafkatalog ist ein Sinnbild seiner sonstigen Coronapolitik. Das müssen wir uns nicht bieten lassen. Ich rate daher allen «Corona-Straftätern» dazu, die Strafe nicht zu akzeptieren und Einsprache zu erheben.

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Publiziert von Hermann Lei

lic. iur. Hermann Lei ist Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat des Kantons Thurgau.

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13 Kommentare

  1. Warten auf Godot.
    Ein Affentheater das offenbar nicht mehr enden darf.
    Wer hat das Ende 2019 für möglich gehalten, das unsere
    tonangebenden Eliten in Politik und ,,Wissenschaft» in
    diesem Ausmass ausflippen könnten???
    Bedenklich sehr bedenklich das wirft Fragen auf, eine solche
    Masshysterie und das im Jahre 2020 / 21 aktueller Zeitrechnung!
    Das Virus als solches wird zunehmend zum Nebengereusch,
    das von diesem Theater zugedeckt wird.
    Nirvana ohne Ende bis zur totalen Megalachnummer.
    Der Kollateralschaden wird systematisch ausgeblendet und kleingeredet.

  2. Hermann Lei, Sie sind Anwalt und können sich gegen die staatliche Willkür hoffentlich erfolgreich wehren. Auch wenn die Busse klein ist, sollten Sie das schon nur aus Prinzip tun. Die Alte Eidgenossenschaft entstand 1291 als Rebellion gegen die Ansprüche der Habsburger. Wenn in uns das Blut unserer Vorfahren von 1291 nicht mehr fliesst, wird die Schweiz das tausendjährige Jubiläum 2291 nicht erleben. Das Welschland wird zur islamischen Republik Frankreich und die Deutschschweiz zur islamischen Republik Deutschland gehören. Das Wallis wird ein Pendant zu Nordirland werden. Das Tessin und das Puschlav werden zu Italien gehören, das dann vielleicht wieder ein Kirchenstaat christlicher Prägung ist. Wenigstens gibt es dann keine Linken und Grünen mehr.

  3. Sich nichts gefallen lassen! Ich erhielt in der Corona-Zeit wegen Schimpfen eine Busse über 200 Franken. Ich erhob Einsprache. Die beiden Polizisten erklärtem dem Staatsanwalt, dass ich ausgerufen habe, aber sie nicht verbal angriff. Ergo wurde das Verfahren eingestellt. Es werden heute viel zu leicht Bussen verteilt. Leute, wehret euch!

  4. Lieber Herr Lei, danke für die Information, die auf ihre besondere Weise erhellend ist. Wenn Sie als Jurist forfait geben müssen, bliebe ich als blöder Berufsschullehrer erst recht chancenlos.
    Senden Sie Ihren Beitrag inkl. Recherche an die Medienhäuser, an die SRG, an den Bundesrat, an die Kantonsregierungen und an die Parlamentarier in Bund und Kantonen. Sie werden nicht der Einzige sein, der da nicht durchblickt.

  5. Was der Bundesrat macht ist schlicht und einfach der Versuch wie weit die Bevölkerung zu beherschen ist. Er hat keine Grundlagen für die Anordnungen, weil die Zahlen und Basiswerte nicht stimmen oder notfalls einfach angepasst werden. Hätte nie gedacht, dass versucht wird uns einfach für dumm zu verkaufen.
    Ich habe aber auch kein Verständnis, dass die Verbände wie zB. der Gastro Verband jetzt einfach sagt es reicht wir öffnen am 22. März. Die Sache mit den Terassen ist der Gipfel der Zumutung. Abends zu kalt und ein grosser Teil der Restaurants hat gar keine Terasse. Wie dumm sind die zu Bern eigentlich.

  6. Gegen die Dummheit der Regierung sind selbst Götter machtlos? Mit Jahrgang 1935 hätte ich selbst in Albträumen nie Erfahren wie die Menschheit Verblöden könnte? Eine Gesellschaft wie die im 21. Jahrhundert wird Opfer des digitalen Zeitalters, die andere Seite der Medaille, der Bequemlichkeit des angeblichen Fortschrittes. Der Homo Sapiens wäre besser auf den Bäumen geblieben, mit der Haartracht eines Felles, er ist zum dünnsten Affen Verkommen! 🙈🙉🙊🐵

  7. Ihr Artikel geht in die richtige Richtung – besten Dank dafür!
    Die meisten der Massnahmen und die daraus folgenden Sanktionen haben m.E. irgendwie «Hüftschuss» Charakter. Das Volk muss diszipliniert werden, ohne Wenn und Aber, diskussionslos. Logischerweise umso mehr, wenn man beachtet, dass das Fundament der sogenannten Corona-Pandemie äusserst bröckelig ist. Sogar die WHO ist in gewissen Bereichen schon zurückgerudert (z.B. PCR-Test), nur hat das unsere Regierung scheinbar noch nicht übermittelt bekommen.

  8. Gemäss der Corona-Verordnung darf man der Polizei nicht mal den Eintritt ins Privathaus verwehren. Als ich das zum ersten Mal gelesen hatte, glaubte ich, in einem kommunistischen Land zu leben!
    Bruno Winkler, Wila

  9. Es ist traurig 👎💀 : Der Bundesrat muss – Strafen – erfinden weil es derart – strohdumme , egoistische und fahrlässige Bürger gibt, die die Abstände nicht einhalten wollen –
    Einfach unglaublich !
    Wie blöd sind diese Leute ?
    Das Virus ist da und es ist gefährlich – wir wollen es loswerden – das gelingt nur , wenn : Alle 🤗🌻 mitmachen !
    Wenn ich » «Bundesrat » 🤓 wäre : ich würde jedem und jeder , der oder die – die Abstände nicht einhalten will : einen » Tätsch » an den Grind geben und einen Sack : i bi dumm Zeltli schenken – ( für mich gilt : lieber eine Maske tragen als Bundesrat sein , es ist das kleinere Übel 😁😷)
    Gehen wir mit gutem Beispiel voran und lassen wir die Regierung in Frieden ihre Arbeit machen -👍👋🚓🚓🕵

  10. Die 600 Verzeigungen der Kantonspolizei Bern vom 20. März haben mich, Rechtsanwalt im Ruhestand, veranlasst, die Rechtsgrundlagen anzuschauen. Ich bin entsetzt, wie da legiferiert wurde. Die Strafbestimmungen in den Covid-Verordnungen stützten sich auf kein Gesetz. Ich hätte erwartet, dass diese sich zumindest auf das Epidemiegesetz stützen. Die Artikel 82 und 83 enthalten aber keine Grundlagen für die Strafbestimmungen in den Covid-Verordnungen. M.E. wird daher der Grundsatz «nulla poena sine lege» massiv verletzt. Fazit: In jedem Fall Einsprache erheben!

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