Auf dem Weg zum Bürokratie-gesteuerten Obrigkeitsstaat?
Seit die grossen Medienhäuser bei Bundesrat und Bundesverwaltung um Millionen-Subventionen hecheln, glauben sie Redaktoren ins Bundeshaus entsenden zu können, die vom Inhalt der Bundesverfassung keine Ahnung zu haben scheinen.
Um so schriller warten sie auf mit Sensationsbehauptungen, bürgerliche Parlamentarier planten einen «Putschversuch» gegen den Bundesrat und würden, trotzigen Kindern gleich, vor der Öffentlichkeit ins «Stämpfelen» geraten. Von der Verfassungsordnung, wie sie in der Schweiz bezüglich Parlament und Bundesrat gilt, scheinen die verbal so hemmungslos Pöbelnden indessen keine Ahnung zu haben.
Das Parlament und der Bundesrat
Die Bundesverfassung erklärt die Gesamtheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zum Souverän, zur obersten Gewalt. Dieser Souverän wählt das Parlament, das dem Bundesrat in Form von Gesetzen die konkreten Handlungsinstruktionen erteilt und danach überwacht, ob die Regierung die ihr übertragenen Aufträge korrekt erfüllt.
Dass das Überwachungsorgan Parlament einen «Putsch» inszeniert, wenn es das von ihr überwachte Organ, den Bundesrat auffordert, zur verfassungsmässigen Ordnung zurückzukehren, kann nur behaupten, wer die Schweiz als Obrigkeitsstaat betrachtet, wo alles Sagen vom Bundesrat ausgeht. Wer solch verschrobener Ansicht huldigt, dürfte im Staatskundeunterricht offensichtlich auf einen Fensterplatz verwiesen worden sein.
Krise
Jeder Staat kann unvorbereitet von einer Krise zunächst unabsehbarer Auswirkung getroffen werden. Dass dieser Fall im März 2020 eintrat, als Corona sich auch in der Schweiz unkontrolliert rasch und bedrohlich auszubreiten begann, wird auch heute noch von kaum jemandem ernsthaft bestritten.
Damals, im März 2020, hat der Bundesrat vom – ihm in solcher Lage auch gemäss geltender Verfassung zustehendem – Recht Gebrauch gemacht, sich für die Dauer der Krise Sondervollmachten auf Kosten sonst dem Parlament zustehender Kompetenzen einzuräumen.
Bis zum Abebben der sogenannten «Ersten Corona-Welle», spätestens im Sommer 2020, gewann man über die Auswirkungen von Corona aber weitgehend Klarheit: Corona ist zwar für alle ansteckend, trifft Personen jüngeren und mittleren Alters aber höchst selten stärker als eine jahresübliche Grippe. Ernsthaft gefährdet sind hingegen Senioren; insbesondere jene, welche in den vergangenen Jahren bereits einmal von einer schweren Erkrankung heimgesucht worden sind. Diese müssen besonders geschützt werden.
Eine Aufgabe, zu deren Umsetzung indessen keinerlei Ausnahmezustand ausgerufen werden muss.
Ausnahmezustand
Die «ausserordentliche Lage» kann der Bundesrat also ausrufen, wenn eine zunächst unbeherrschbare Krise eintritt oder einzutreten droht. Sobald die Lage aber im Griff und der Handlungsbedarf klar bewältigbar ist, herrscht keinerlei Ausnahmezustand mehr.
Der Bundesrat hatte die Ausrufung des Ausnahmezustands im März 2020 vor allem damit begründet, dass der durch Corona ausgelöste Bedarf an Betten in den Intensivstationen der Spitäler bald nicht mehr gedeckt werden könne. Notmassnahmen müssten allenfalls rasch getroffen werden.
Im Rückblick kann festgehalten werden: Der befürchtete Notstand ist in den Spitälern nie eingetreten. Im Sommer 2020 hatte sich die Situation auch für die Spitäler deutlich entspannt. Als Begründung für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands konnte die Situation in den Spitälern gewiss nicht mehr angeführt werden.
Trotzdem hält der Bundesrat am Ausnahmezustand fest und gibt die eigentlich dem Parlament zustehenden Kompetenzen nicht ans Parlament zurück. Eine Handlungsweise, die bereits seit Monaten von der Bundesverfassung nicht mehr gedeckt wird.
Untaugliche Begründungen
Bundesbern verfiel – Regierungen anderer Staaten nachahmend – darauf einem Vorgehen, wonach die Zahl festgestellter Corona-Infizierungen als Begründung für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustandes dienen musste. Dass gut die Hälfte angeblich von Corona Infizierter überhaupt keine Krankheitssymptome zeigen, wird dabei ausgeblendet. Dass die Infizierten – mit Ausnahme von Senioren – kaum je lebensbedrohlich krank werden, wird ebenso «übersehen».
Dass längst nicht immer klar ist, woher eine festgestellte Infizierung rührt, ob die Infizierung tatsächlich von Corona ausgeht – Wintergrippen gab es interessanterweise in der Saison 2020/21 praktisch keine –, lässt zunehmend Zweifel an der angeführten Begründung für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands laut werden.
Dass auch als Folge von wegen Corona aufgeschobenen Operationen Todesfälle zu beklagen waren, dass der Lockdown tausende vor allem Jugendliche in Depressionen abdrängt – all dies wird von denen, die sich zu Corona das alleinige Sagen anmassen, beharrlich verschwiegen.
Die Schlussfolgerung ist somit erlaubt: Eine unbeherrschbare Situation, eine Gesundheitskrise geht von Corona nicht mehr aus. Eine Verfassungsgrundlage für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands durch den Bundesrat besteht seit Sommer 2020 nicht mehr.
Wenn deshalb heute Parlamentarier, also Mitglieder des Aufsichtsorgans über den Bundesrat, die Aufhebung von Ausnahmezustand und Lockdown verlangen, für den seit Monaten keine Verfassungsgrundlage mehr besteht, dann können höchstens konfliktlüsterne, verantwortungslose Schlagzeilenjäger unter den Windhund-Journalisten zur Feststellung gelangen, zu Bern sei ein «Putschversuch» von «Stämpfelern» im Gange.
Beratung
In einer Krisensituation, in der sich der Bundesrat ausserordentliche Vollmachten durchaus rechtmässig angeeignet hat, darf, ja soll er sich selbstverständlich von Fachleuten beraten lassen, die in den die Krise prägenden Sachgebieten besonders kompetent sind.
Wer einen solchen Beratungsauftrag annimmt, hat den Bundesrat zunächst vorbehaltlos zu unterstützen, auf dass eine umfassende, möglichst realistische Lagebeurteilung zustande kommen kann. Danach hat er zu allen in Erwägung gezogenen Massnahmen Für und Wider aufs sorgfältigste und umfassendste zu beleuchten – damit Entscheide, die schliesslich allein der Bundesrat vornehmen muss, auf möglichst sachgenauer Grundlage so richtig wie irgend möglich getroffen werden können.
Gleichzeitig in aller Öffentlichkeit gegen den Bundesrat zu polemisieren, das verbietet sich einem Berater des Bundesrats hingegen. Wer sich dazu verleiten lässt, ist sofort aus dem Beratungsorgan zu entlassen.
Solche Feststellung von Parlamentariern zum Anlass zu nehmen, sie der Wissenschaftsfeindlichkeit zu beschuldigen, zeugt von lächerlichem journalistischem Dilettantismus. Kein Wissenschafter ist gezwungen, Bundesrats-Berater zu werden. Wird er das, hat er sich den geltenden Beratungsregeln zu unterziehen. Wird er das nicht, beschneidet ihm niemand die Freiheit, alles, was er denkt und fühlt, allenfalls gar die abwegigsten Theorien in die Öffentlichkeit zu tragen. Keine Spur von Maulkorb!
Lockdown
Die einschneidendste der im März 2020 auf der Grundlage von Sondervollmachten erlassenen Massnahmen war zweifellos die umfassende Stilllegung ganzer Teile der Wirtschaft. Vor allem Gast- und Verkaufsgewerbe wurden davon massiv, nicht selten existenzgefährdend getroffen.
Spätestens seit Juli 2020 ist man indessen über die Folgen von Corona im Bild: Die Senioren sind – teilweise akut – bedroht. Menschen jüngeren und mittleren Alters dagegen kaum. Aber weder die Schliessung der Verkaufsgeschäfte noch das Öffnungsverbot für Gastbetriebe hat irgend etwas mit dem Schutz der Senioren zu tun. Trotzdem hinterlassen diese beiden Massnahmen in wirtschaftlicher Hinsicht Bedrohungen existenzzerstörenden Ausmasses.
Das spüren, um hier nur dieses eine Beispiel zu erwähnen – derzeit insbesondere Schulabgänger. Wer heute in Bereichen, die wirtschaftlich von der Corona-Krise stark betroffen sind, eine Lehrstelle sucht, kann ob all der Absagen, die er hinzunehmen hat, bald einmal verzweifeln. Wer das Ende des Lockdowns nicht absehen kann, stellt schlicht keine Lehrlinge ein.
Da wird Schaden angerichtet, der jahrelange Folgen zeitigt, der eine ganze Schülergeneration aufs härteste trifft. Offensichtlich reicht der Horizont der im Berner Intrigantenstadel herumtollenden Bundeshausjournalisten nicht so weit, solchen Bedrohungen auch nur annähernd gerecht zu werden. Trotzdem existieren sie.
Wenn es Parlamentarier gibt, die diese Bedrohung erkennen und benennen, um darob mit dieser Argumentation die rasche Beendigung des Lockdowns zu fordern, so handeln sie mindestens so verantwortungsbewusst wie die Windhund-Journalisten, die uns derzeit täglich reichlich Unsinn von Staatsstreich, Putschversuch und Maulkörben für Wissenschafter in die Stube glauben liefern zu müssen.
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Das ist eine weitere glasklare Analyse von Dr. Schlüer. Links Verblendete werden das aber nicht verstehen. Wieso setzen die bürgerlichen Bundesrät/innen dem Affentheater kein Ende? Die Schweiz nimmt wohl wieder einmal Rücksicht auf unser Ausland und will keinen Sonderweg gehen. Der Internationalsozialismus lässt die FDP und die CVP alias «Mitte» zu Kreuze kriechen. Deutschland hat neuerdings wieder eine STAGEPO (staatliche Gesinnungspolizei, genannt «Verfassungsschutz»), die die Opposition (AfD) überwacht. Die Geschichte wiederholt sich, nur dass diesmal die Eidgenossen den «Genossen» folgen. Der linke Spaltpilz hat sein Werk getan. Tschüss Schweiz, tschüss Europa…
Ich darf Sie verbessern, ich bin geborener Ostfriese auch «Deutscher» genannt, der sich selbst aber nur als Ostfriese bekannt gibt. Deutschland hat nur ein Grundgesetz und wir haben nie als Volk über eine Verfassung abgestimmt. Es wird heute auch nicht mehr gefordert und das Volk wird dumm gehalten. Das Verfassungsgericht hat nur einen Alibinamen. Heute bin ich froh, dass die Schweiz mich aufgenommen hat.
Lieber Herr Schlüer
Danke für diesen Beitrag. Sie sprechen MEINE Worte, welche ich schon so oft bei Menschen benutzte. Leider kennen viele Bürger unsere Verfassung nicht oder glauben nicht mehr daran – wie auch immer.
Aber das was der Bundesrat momentan durchzieht ist eine Schweinerei sondergleichen.
Noch fast schlimmer sind unsere einheimischen Billigblätter mit Null-Wert-Stellung, welche aber – vermutlich – den IQ der Leser spiegelt. Leider sind ausgerechnet diese Schmuddelblätter am meisten frequentiert. Würde unser Volk auf diesen Billigkonsum der Schmuddelblätter verzichten und Medien konsumieren, welche auch mit einer gewissen «Intelligenz» daherkommen, hätte dieser momentane und schändliche Zustand nie Bestand gehabt in unserem Land.
Ich wünschte mir, dass die Politiker (National- und Ständerat) nun auf das Recht pochen und den Bundesrat entsprechend in den Senkel stellen. Das ist nicht nur das Recht der grossen Kammern, sondern auch ihre PFLICHT.
Dem Verlagsleiter Ulrich Schlüer kann ich zu seinen immer sehr guten und fundierten Beiträgen nur zustimmen und gratulieren.
Jetzt ist : Schluss 🤘 mit kritisieren, nörgeln und schimpfen 🛀 wir lassen uns impfen –
die – Tests – sind auch da : hurra hurra 👐☝️
Der Frühling kommt bald : die Vögel pfeifen – pip pip pip 🐣
( weiterdichten mag i nit 👋👋👋👋👋)
Ein Blümlein schenk ich gern – jedem Leser nah und fern 🌺🍃🌻🌹🌸💐
Viele links Mitmarschierende (u.a. Journalisten) zeichnen sich heute als Grossmeister einer neuen Spiessigkeit aus. Laut Wikipedia findet dieser Begriff vereinzelt auch Anwendung auf linke Gruppierungen selbst, da deren Position als neuer Mainstream gesehen wird. Um Wikipedia zu zitieren: In der Schweiz werden Spiessbürger auch als Bünzli oder als Füdlibürger bezeichnet.
Der gesamte Bundesrat inkl. Task Force soll für 2 Jahre auf den Lohn zu Gunsten Corona verzichten und schon gäbe es kein Corona mehr.