Der Westen und das Kriegsvölkerrecht – Gestern gleichgültig – heute zeternd

Die Hamas führt seit Jahren Operationen aus, die Gegenschläge nahezu verunmöglichen, weil Operationsbasen dieser Terrorbewegung in Institutionen platziert werden, die gemäss weltweit geltendem Kriegsvölkerrecht niemals als Operationsbasen genutzt werden dürfen.
Die Hamas richtet Artilleriestellungen in Stockwerken von Wohn-Hochhäusern ein, die unterhalb und oberhalb der Abschussanlagen von Familien bewohnt werden. Sehr wichtige Operationsbasen der Hamas befinden sich – seit Jahren dokumentiert – auch in Schulhäusern, in Spitälern und vergleichbaren Gebäuden, die gemäss weltweit geltendem Kriegsvölkerrecht vom Kriegsgeschehen abzusondern sind, die niemals als Operationsbasen für Kriegshandlungen genutzt werden dürfen.
Die Wegschauer
In Zeiten, da die Hamas keinerlei oder kaum kriegerische Handlungen lostreten, schaut die sogenannte «Staatengemeinschaft» – selbsternannte Hüterin über das abendländisch geprägte Kriegsvölkerrecht – über die das Kriegsvölkerrecht mit Füssen tretenden Hamas-Stellungen hinweg. Auch jene Staaten (inklusive der Schweiz), die der Hamas in der Vergangenheit Milliarden haben zukommen lassen für angeblich «zivile Bedürfnisse», erachteten sich nie als verpflichtet, wenigstens ihre Zahlungen von der Einhaltung elementaren Kriegsvölkerrechts durch die Hamas abhängig zu machen.
Die Milliarden flossen, auch wenn die Hamas den verbrecherischen Missbrauch ziviler, dem Krieg per Kriegsvölkerrecht entzogener Institutionen als Operationsbasen kaum zu tarnen sich bemühte.
Die Ankläger
Weltweites Gezeter setzt immer erst dann ein, wenn Israel – Ziel der kriegsverbrecherischen Handlungen der Hamas – die Stellungen der Hamas aktiv bekämpft. Eben erst hat die Hamas der ganzen Welt gezeigt, mit welch grausamen, verbrecherischen, mörderischen Methoden sie ihren Terrorkrieg führt und wie sie dazu kriegsunbeteiligte Zivilisten als lebendige Schutzschilder ihrer krass völkerrechtswidrigen Geschützstellungen und Abschlussrampen missbraucht.
Die Chefs der Hamas, die Urheber der Hamas-Kriegsverbrechen, sitzen derweil – Milliarden scheffelnd – im Ausland, nicht in Gaza. Und die Zivilbevölkerung in Gaza ist den Kriegsverbrechen der Hamas gegenüber machtlos.
Aber die ganze Welt ergeht sich in Besorgnis und klagt Israel an, wenn Israel diese illegalen Hamas-Stellungen – unverzichtbar für terroristische Kriegführung – mit militärischen Mitteln angreift, ausräuchert und zerstört, weil die von der Hamas kriegsverbrecherisch als Geiseln missbrauchten Zivilisten von den israelischen Angriffen mitbetroffen werden.
Opportunismus zerstört das Kriegsvölkerrecht
Eine Grundvoraussetzung für das terroristische Treiben in Nahost wird im Blick auf die Gegenwart einmal mehr offengelegt: Die Hamas könnte an den Kriegsvölkerrechts-Verletzungen durchaus gehindert werden, wenn insbesondere die muslimischen Staaten, aber auch die gesamte sog. «Staatengemeinschaft» die Hamas verbindlich in die Schranken weisen würden. Und wenn Geldflüsse an die Hamas konsequent von der Respektierung des Kriegsvölkerrechts abhängig gemacht würden.
Das geschieht indessen eindeutig nicht. Und alle Exponenten internationaler Organisationen, alle Sprecher der sog. «Staatengemeinschaft» schauen geflissentlich darüber hinweg. Sie wissen nur zu genau: Wollen sie in internationalen Organisationen, insbesondere in der Uno Karriere machen, sind sie auf die Stimmen der mehreren Dutzend islamischen Staaten angewiesen. Und diese Stimmen erhalten sie nur, wenn sie sich selbst mit Blindheit schlagen gegenüber den offensichtlichen Kriegsverbrechen, die islamische Terrororganisationen laufend begehen. Die eine und einzige Stimme, die Israel in internationalen Organisationen einbringen kann, ist für Karrieristen vernachlässigbar. Die Stimmen der islamischen Staaten sind es nicht.
Kriegsvölkerrecht wird so lange eingehalten, als die Schöpfer des Kriegsvölkerrechts (ausgehend von den abendländischen Staaten des Westens) allen, ausnahmslos allen Staaten gegenüber auf die Einhaltung kriegsvölkerrechtlicher Normen pochen – auch wenn kein offener Krieg herrscht. Wer Verletzungen des Kriegsvölkerrechts in scheinbar friedlichen Epochen willentlich und parteiisch übersieht, ist mitschuldig, wenn Kriegsvölkerrecht – von Terroristen skrupellos verlacht – als Schutz der Zivilbevölkerung wirkungslos wird.