Im Initiativ-Komitee sind vertreten: Die Nationalrätinnen Verena Herzog, Yvette Estermann, Andrea Geissbühler und Therese Schläpfer, sowie die Nationalräte Erich von Siebenthal, Alois Gmür und Andreas Gafner und weitere Persönlichkeiten.
Am 21. Dezember 2021 hat ein überparteiliches Komitee aus Vertretern von SVP, EDU, EVP und Die Mitte den Start von zwei neuen Volksinitiativen bekannt gegeben. Ihr Ziel ist es, das Leben von ungeborenen Kindern besser zu schützen und Frauen, die sich in einem Abtreibungskonflikt befinden, wirksam zu helfen.
Die «Einmal-darüber-schlafen-Initiative» legt gesetzlich fest, dass Frauen vor einer Abtreibung eine Bedenkzeit von mindestens einem Tag gewährt werden muss. Eine solche Bedenkzeit kennen bereits achtzehn europäische Staaten: In Deutschland sind es mindestens drei Tage, in Italien sogar sieben Tage.
Für eine solche Regelung gibt es gute Gründe. Bei jedem wichtigen Entscheid im Leben macht es Sinn, noch einmal darüber zu schlafen – bei einer Abtreibung erst recht. Ein Tag Bedenkzeit schützt Frauen vor überstürzten Entscheidungen unter Druck und Stress. Und nur mit einer Bedenkzeit können sie auch ihr Recht wahrnehmen, den vom Arzt oder der Ärztin überreichten Leitfaden mit Hilfsstellen zu konsultieren und um Hilfe nachzufragen. Das Initiativkomitee geht davon aus, dass mit einer solchen äusserst pragmatischen Massnahme gegen zehn Prozent aller Abtreibungen vermieden werden könnten, das sind in der Schweiz mehr als 1’000 Kinderleben pro Jahr!
Im Juni 2014 hat Nationalrätin Verena Herzog, SVP, eine Motion eingereicht mit dem Titel «Massnahmen zur Reduktion der Schwangerschaftsabbrüche» (14.3442). Darin empfahl sie unter anderem eine dreitägige Bedenkzeit vor jeder Abtreibung. Die Motion wurde 2016 ergebnislos abgeschrieben. Deshalb wird das Anliegen nun mit dieser Volksinitiative erneut aufgenommen.
Die «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative» beschäftigt sich mit einer besonders schockierenden Thematik – jener der Spätabtreibungen. Das Initiativkomitee lehnt auch Abtreibungen vor diesem Zeitpunkt ab, jedoch sind Abtreibungen an Babys, welche ausserhalb des Mutterleibes bereits lebensfähig sind, ganz besonders grausam und unmenschlich.
Jährlich fallen diesen Spätabtreibungen zwischen 50 und 100 Babys zum Opfer. Die Babys, welche teilweise lebend zur Welt kommen, werden nicht selten zum Sterben weggelegt. Immer verbreiteter ist zudem der Fetozid, bei welchem den ungeborenen Babys eine Kalium-Todesspritze direkt ins Herz injiziert wird, um zu verhindern, dass sie lebend zur Welt kommen, atmen und weiterleben können. Solche barbarischen Eingriffe müssen verboten werden. Denn auch das ungeborene Kind ist ein Mensch und verdient rechtlichen Schutz. Spätabtreibungen sind ferner für das betroffene Spitalpersonal und nicht zuletzt für die Mutter selbst ein traumatischer Eingriff.
Mit zwei Interpellationen (17.3554/19.3713) hat Nationalrat Erich von Siebenthal auf das ethische Problem der Spätabtreibungen in der Schweiz hingewiesen. Und am 1. Mai 2020 hat Nationalrätin Yvette Estermann (beide SVP) in einer Motion (20.3191) nachgedoppelt und gefordert, die Zahl der Spätabtreibungen sei in der Schweiz mit geeigneten Massnahmen zu reduzieren. Diesen parlamentarischen Vorstössen wurde keine Folge gegeben. Umso mehr braucht es jetzt diese Volksinitiative.
Im Namen der beiden Initiativkomitees bitten wir Sie, geschätzte Leserinnen und Leser der Schweizerzeit, diese beiden Initiativen zu unterstützen und den Unterschriftenbogen, der dieser Ausgabe beiliegt, zu unterschreiben und zeitnah zu retournieren, sodass die Initiativen in nützlicher Frist zu Stande kommen.
Die Initiativkomitees danken Ihnen, liebe Leserinnen und Leser der Schweizerzeit, von Herzen für Ihre Unterstützung.