«The Good, the Bad and the Ugly» ist einer der zehn beliebtesten Filme der Geschichte. Für mich ist der Italo-Western aus dem Jahr 1966 der beste überhaupt. Der Regisseur Sergio Leone hat dabei mit Clint Eastwood in der Hauptrolle – er ist der Gute – ein Meisterwerk geschaffen. Der Film spielt im amerikanischen Bürgerkrieg.
Gemäss dem Lehrsatz «Einfachheit ist das Resultat der Reife», der Friedrich Schiller zugeschrieben wird, werde ich im Folgenden ein aktuelles Thema behandeln und dabei die agierenden Personen, Institutionen und Ereignisse den drei Kategorien «gut», «schlecht» und «hässlich» zuordnen.
Es geht um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg (EGMR), der im April beschloss, die Schweizer Klimapolitik missachte die Menschenrechte der schweizerischen Klima-Seniorinnen.
Zur Sprache
Im Folgenden wird das generische Maskulinum verwendet, das heisst, die grammatisch maskulinen Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für Männer und Frauen. Frauen sind eingeladen, sich mitgemeint zu fühlen.
Für die Beschränkung auf zwei Geschlechter bitte ich um Verständnis. Dem Vernehmen nach gibt es heute 72 verschiedene Geschlechter, im Biologieunterricht von 1960 an der Kantonsschule Zürich gab es erst deren zwei. Und auch beim Italo-Western von 1966 war das so der Fall.
Die Idee mit den 72 Geschlechtern wäre im Film in die Kategorie «der Hässliche» gefallen. Wobei sich «der Hässliche» nicht auf das Aussehen, sondern auf den Charakter bezieht.
Die Guten
Die Guten in unserer Geschichte sind die Mitglieder von Ständerat und Nationalrat. Beide Räte wehren sich gegen das Urteil des EGMR in Sachen «Klimaseniorinnen gegen die Schweiz», der Ständerat mit 31 zu 11 Stimmen, der Nationalrat mit 111 gegen 72. Unsere Standes- und Volksvertreter werfen dem EGMR vor, die Grenze zwischen Recht und Politik überschritten und sich Kompetenzen angemasst zu haben, die ihm nicht zustehen.
Der Bundesrat ist jetzt aufgefordert, in seiner künftigen Erklärung aufzunehmen, dass «die Schweiz keinen Anlass sieht, dem Urteil weitere Folge zu geben». Folgt er dem Parlament, gehört er auch zu den Guten, andernfalls halt zu den Schlechten.
Die Schlechten
Die Schlechten sind in diesem Falle die Richter in Strassburg. Anfangs April haben sie die Schweiz verurteilt: Sie unternehme zu wenig gegen die Klima-Erwärmung und verletze damit das Recht auf das Privatleben älterer Frauen. Die Richter haben sich damit dem Vorwurf eines unzulässigen und unangemessenen gerichtlichen Aktivismus ausgesetzt. Gesetze werden in der Schweiz vom Parlament, im Falle eines Referendums vom Volk erlassen. Nicht von Richtern, und schon gar nicht von fremden.
Der Zürcher Ständerat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch sagt dazu: «Die Aufgabe der Gerichte ist es, das Recht, das vom Gesetzgeber geschaffen wird, zu interpretieren und zu kontrollieren, dass die Anwendung korrekt erfolgt. Aber das Gesetz weiterzuentwickeln, ist nicht Aufgabe des Gerichtes.»
Die Hässlichen
Die Hässlichen sind in diesem Falle die Klimaseniorinnen. Sprachlich ist dies ein spezifisches Femininum, denn alte Männer wurden von Greenpeace bzw. deren Anwälten nicht berücksichtigt und entsprechend vom Gericht nicht geschützt. Dabei ist die durchschnittliche Lebenserwartung von Senioren um zwei bis drei Jahre kürzer als die der Seniorinnen. Das ist nach moderner Lesart doch bestimmt auf das Klima zurückzuführen.
Wir Alten (spezifisches Maskulinum) werden damit gegenüber den Seniorinnen diskriminiert. Das hat für uns in diesem Fall auch Vorteile: Wer gehört schon gerne zu den Hässlichen, die sich der Lächerlichkeit preisgegeben haben.
Die Klimaseniorinnen hatten während ihres langen Lebens offensichtlich das Klima durch ihre Lebensweise so beschädigt, dass sie nun im Nachhinein ihr Land vor ein internationales Gericht zu zerren sich bemüssigt fühlten. Dass sie dies im Sold und Dienste von Greenpeace taten, macht die Sache nicht besser. Sie hätten während gut fünfzig Jahren auch die Möglichkeit gehabt, sich mit ihren politischen Rechten für eine klimafreundlichere Politik ihres Heimatlandes einzusetzen.
Seniorinnen in Panik
Möglicherweise haben sich die Seniorinnen vom 16-jährigen Teenager Greta Thunberg verhexen lassen. Diese sagte 2019 am WEF in Davos: «I want you to panic».
Panik ist gemäss Wikipedia ein Zustand intensiver Angst vor einer tatsächlichen oder angenommenen Bedrohung. Sie ist eine starke Stressreaktion des Organismus auf eine oft unerwartete und erschreckende Situation und geht einher mit vielfältigen vegetativen, körperlichen und psychischen Symptomen. Dabei kann es unter Umständen zu einer Einschränkung der höheren menschlichen Fähigkeiten kommen.
Ob all dies auf die Klimaseniorinnen, die Hässlichen dieser Geschichte, zutrifft, müsste noch geklärt werden. Vielleicht haben sie sich einfach durch das Marketing von Greenpeace verführen lassen.
Das Klima
Das Klima spielt in dieser Geschichte keine Rolle.
Ende gut, alles gut?
Im Film «The Good, the Bad and the Ugly» geht die Geschichte für zwei der Akteure gut aus. Der Gute zieht mit einem Sack Gold davon, dem Hässlichen schenkt er das Leben und lässt ihm auch einen Teil des Goldes. Der Schlechte stirbt in einer dramatischen Szene, zu der Ennio Morricone die Musik «The Trio» komponiert hat.
Ob das für den Bösen unserer Geschichte, den EGMR, auch das Ende sein wird, ist offen. Ein Land könnte dem Europarat ankündigen, dass es die EMRK nicht mehr anerkennen möchte. Nach sechs Monaten wäre die Kündigung wirksam. Der britische Premierminister Rishi Sunak hat kürzlich gesagt, diese Frage könnte für sein Land auf die politische Traktandenliste kommen.
Den Hässlichen der Geschichte, den Klimaseniorinnen, würde man ein Goldstückli als Entschädigung für ihre Rolle gönnen.
Ausserordentlich humorvoll und intelligent geschriebener Beitrag von H. Geiger. Nachdem nun der EGMR unsere Klimapolitik und das daraus resultierende atmosphärische CO2 als menschenrechtswidrig bezeichnet hat, sollte er auch die steigende Kriminalität im Land (ich fühle mich dadurch bedroht), die arroganten Forderungen der EU im Rahmenvertrag (ich fühle mich dadurch bedroht) und die steigenden Mietzinsen hierzulande (die bedrohen mich auch) als menschenrechtswidrig bezeichnen. Da wär ich dabei !
Ja, der Professor im Ruhestand hat es eben immer noch im Kopf und in seiner Feder. Einfach nur Spitze.
Den Wunsch, der Bundesrat sollte….. ich glaube, da können wir noch lange warten. Wenn nicht von einer Seite ein Begehren (zuerst mit einer Petition und später, wenn nötig, mittels einer Unterschriften-Sammlung) gestellt wird das den Bundesrat zum handeln zwingt, sehe ich schwarz. Ans Lebendige geht es erst später: EU-Bschiss.
In einem PUnkt haben die Richter von Strassburg schon recht: Man sollte dem Kanton Zürich verbieten, den Senioren in den Heimen ein Klimagerät zu verweigern. Wann werden Klimageräte in Altersheimen erlaubt?