Die Forderungen des Uno-Migrationspakts an die Unterzeichner-Staaten:
- Jegliche Einwanderung ist als legal zu erklären. Behinderung von Einwanderung ist als strafbar zu verfolgen.
- Es gibt nur Migranten mit weltweiter Niederlassungsfreiheit. Die Unterscheidung von Kategorien (Flüchtlinge, Arbeitsmigranten usw.), die bezüglich Aufnahme ungleich behandelt würden, ist verboten.
- Uneingeschränkte Familienzusammenführung ist jedem Migranten zu gewährleisten.
- Eingewanderten Kindern ist sofort die Staatsbürgerschaft des Aufnahmelandes zu erteilen.
- Allen Einwanderern ist sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
- Die Staaten haben die Souveränität über ihre Grenzen an ein kollektives, weltweit zuständiges Migrations-Management, dirigiert von der Uno, abzutreten.
- Die Staaten verlieren jegliche Souveränität darüber, wer auf ihrem eigenen Staatsterritorium leben und arbeiten darf.
- Migranten haben Anrecht auf die genau gleichen Sozialleistungen wie die Staatsbürger.
- Einwanderern ist die Pflege der Kultur ihrer Herkunftsländer uneingeschränkt zu gestatten – auf Kosten des Einwanderungslandes.
- Die Medien und Medienschaffenden in den Aufnahmeländern sind von ihren Regierungen zu verpflichten, über Einwanderung ausschliesslich positiv zu berichten. Negative Berichterstattung ist zu bestrafen.
- Einwanderern sind Klagerechte gegen das Aufnahmeland einzuräumen, auf dass sie wegen vermeintlich oder tatsächlich vorenthaltenen Leistungen erfolgversprechend klagen können – immer auf Kosten des Aufnahmelands.
- Ist einem Einwanderer eine ihm zustehende Leistung verweigert worden, ist das Aufnahmeland zur Wiedergutmachung verpflichtet.
- Aufnahmeländer haben Einwohner, die gegen die Prinzipien des Uno-Migrationspakts verstossen, juristisch zu verfolgen und zu verurteilen.
Von Verpflichtungen der Einwanderer ihren Aufnahmeländern gegenüber ist im Uno-Migrationspakt nirgends die Rede.