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Die Justiz versagt bei Wirtschaftsdelikten – Musterbeispiel Fall Vincenz

Die Schweizer Justiz ist nicht in der Lage oder nicht willens, grosse Wirtschaftsdelikte innert vernünftiger Zeit zu einem gerichtlichen Abschluss zu bringen.

Das ist ein Skandal für die Schweiz, die sich rühmt, ein Rechtsstaat und ein international führender Finanzplatz zu sein. Andere Länder machen das besser.

Da sechs Jahre für die Katz, dort sechs Monate für ein Urteil

Im Februar 2018 wurde Pierin Vincenz, der frühere Chef der Raiffeisengruppe, verhaftet. Er verbrachte gut drei Monate in Untersuchungshaft. Im November 2020 erhob die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage. Im April 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Vincenz wegen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe. 

Und jetzt hebt das Obergericht des Kantons Zürich das Urteil der Vorinstanz aus formalistischen Gründen auf, ohne materiell zum Inhalt überhaupt Stellung zu nehmen. Das Obergericht weist die Staatsanwaltschaft an, ihre Anklageschrift zu verbessern. Fast zwei Jahre hat das hohe Gericht gebraucht um festzustellen, dass es keine «ausschweifende» Anklageschrift will. 

Nach sechs Jahren steht das Verfahren wieder auf Feld eins. Bis zum definitiven Urteil wird es bestimmt noch weitere Jahre dauern.

Zum Vergleich: Die Behandlung des grössten Betrugsfalls aller Zeiten (über 50 Milliarden Dollar Deliktsumme) dauerte in den USA sechs Monate: Bernhard Madoff wurde im Dezember 2008 verhaftet, im Juni 2009 definitiv zu 150 Jahren Haft verurteilt. Auch wenn der Fall Madoff einfacher war als der Fall Vincenz, sechs Monate in den USA gegen am Schluss vielleicht zwölf Jahre in der Schweiz, das ist nicht akzeptabel. Es geht hier nicht um Juristisches, sondern um eine gesellschaftliche Frage.

Es geht um mehr als Vincenz

Der Fall Madoff war inhaltlich einfacher als der Fall Vincenz. Aber es gibt auch schnelle amerikanische Urteile zu sehr komplizierten Fällen. 

Am 19. Oktober 2013 wurde der Schweizer Raoul Weil, früher Mitglied der Konzernleitung der UBS und verantwortlich für das weltweite Privatkundengeschäft, während einer Reise nach Italien in Bologna verhaftet und nach knapp zwei Monaten Auslieferungshaft an die Vereinigten Staaten überstellt und dort inhaftiert. Am 16. Dezember 2013 wurde er gegen eine Kaution von 10,5 Millionen Dollar freigelassen. Der Prozess begann am 14. Oktober 2014 in Fort Lauderdale, und die Geschworenen befanden Weil am 3. November 2014 für nicht schuldig.

Gut zwölf Monate für einen komplexen internationalen Fall, nicht sechs Jahre für die Zurücksetzung auf Feld eins bei einer schweizerischen Affäre.

Überforderte Staatsanwaltschaften und Gerichte

Der aktuelle Fall Vincenz ist nicht der einzige, der sich über Jahre hinzieht. Im Gegenteil, er gilt in Fachkreisen als Beispiel für eine besonders speditive Erledigung. Die Verfahrensakten umfassten 526 Bundesordner plus 49 Kisten mit beschlagnahmten Dokumenten.

Kürzlich schilderten CH-Media-Zeitungen die Horrorgeschichte einer 73-jährigen Wirtschaftsfrau, die während zwanzig Jahren ein Schneeballsystem betrieb im Umfang von über vierhundert Millionen Franken (Fall Fera AG). 2010 flog das Ganze auf. Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall von der überforderten Luzerner Staatsanwaltschaft. Und die Bundesanwaltschaft benötigte mehr als zehn Jahre, bis sie den Fall vor das Bundesstrafgericht zu bringen vermochte. Dort aber erwies sich auch die Bundesanwaltschaft als überfordert. Das Bundesstrafgericht kam zum Schluss, das Vorgehen der Bundesanwaltschaft sei gesetzwidrig gewesen. 

Der Fall Fera AG dauert jetzt schon vierzehn Jahre, ein definitives Urteil ist noch nicht in Sicht. Vielleicht endet der Fall so wie der Fall Behring.

Vierzehn Jahre für den Fall Dieter Behring

Mit über vierzehn Jahren Laufzeit übertrifft der Fall Fera den bis anhin spektakulärsten Fall von Wirtschaftskriminalität in der Schweiz, den Fall von Dieter Behring. 

Seit 1998 nahm Dieter Behring auf zweifelhafte Art Gelder von Anlegern entgegen. Am 19. Oktober 2004 wurde er wegen Verdachts auf Betrug in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken verhaftet. Er betrieb ein Schneeballsystem, in dem rund achthundert Millionen Franken verschwanden. 

Rund elf Jahre nach Eröffnung des Strafverfahrens erhob die Bundesanwaltschaft im Oktober 2015 Anklage. Am 30. September 2016 wurde Behring wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt.  Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel hätte Behring Ende Januar 2019 seine Haftstrafe antreten sollen. Vor Antritt der Strafe ist er verstorben.

Die Unsitte der Siegelung

Die einfachste und populärste Methode der Verteidiger zur Verzögerung und Erschwerung von Wirtschaftsstrafverfahren ist die Siegelung. Bei einer Hausdurchsuchung oder anderen Konstellationen kann ein Verdächtigter ohne genauere Begründung die Siegelung verlangen. Damit wird dem Staatsanwalt der Zugriff auf sichergestellte Unterlagen und Daten sofort verunmöglicht. Er darf die Beweismittel nicht auswerten, bis ein Gericht über die Entsiegelung entschieden hat. Das kann Jahre dauern.

Die Unsitte der Siegelung hat sich zum beliebten Verschleppungsmittel entwickelt. Sie sorgt bei Strafverfolgern für zunehmenden Unmut und wird vermehrt auch in den Medien kritisch bewertet. Sie muss aus dem Giftschrank der Strafverteidiger rasch beseitigt werden. Dass dies kaum passieren wird, macht die Unsitte nur noch unsittlicher.

Die Politik ist in der Pflicht

Der Fall Vincenz zeigt, dass im Bereich der Verfolgung grosser Wirtschaftsdelikte dringender Handlungsbedarf besteht. In der Pflicht steht die Politik. Denn die Glaubwürdigkeit der Rechtsprechung in der Schweiz und das internationale Ansehen des Finanzplatzes sind in Gefahr.

Festzustellen, welches die richtigen und wichtigen Massnahmen sind, sollte eigentlich den Eidgenössischen Räten mit der grossen Zahl von Juristen in ihren Reihen nicht schwerfallen. Der heutige Zustand ist für alle Beteiligten zunehmend unhaltbar, ausser für die gutverdienenden Strafverteidiger. Neben der Abschaffung der Siegelung geht es wohl um die Überwindung der überbordenden Bürokratie, um Verstärkung der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Vielleicht auch um eine Wiederbelebung des Unmittelbarkeitsprinzips für gewisse Delikte, vielleicht auch um ein Sonderregime für grosse Fälle.

Klarheit auch für die Tatverdächtigen

Eine Straffung der Verfahren wäre auch im Interesse der Beschuldigten. Stellen wir uns vor, ein Gericht hätte im Fall von Pierin Vincenz zwei Jahre nach seiner Verhaftung rechtsgültig entschieden:

Wäre er freigesprochen worden, wäre er seit vier Jahren ein freier und unbescholtener Mann.

Wäre er 2020 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, dann wäre er unter Anrechnung der Untersuchungshaft und bei guter Führung seit bald zwei Jahren auch wieder auf freiem Fuss.

Publiziert von Hans Geiger

Hans Geiger ist em. Professor für Bankwesen, wohnhaft in Weiningen ZH.

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