Die «Stop-F-35-Initiative» will die Armee weiter schwächen

Bild: VBS/DDPS, Sam Bosshard
Am 16. August 2022 hat das links-grüne Bündnis, unter der Leitung der Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA), die Volksinitiative «Stop-F-35» mit rund 103’000 beglaubigten Unterschriften eingereicht. Am 27. September 2020 hat der Souverän, mit einer knappen Mehrheit, dem Rahmenkredit für den Kauf von neuen Kampfflugzeugen zugestimmt. Die Zwängerei des Initiativkomitee welches die Einreichung der Initiative bewusst über Monate hinausgezögert hat, ist unverantwortlich und spätestens seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24. Februar dieses Jahres nicht zu rechtfertigen.
Der aufwendig und vorbildlich durchgeführte Evaluationsprozess von Armasuisse und der Armee brachte einen eindeutigen Sieger hervor: den amerikanischen F-35A. Gemäss den definierten Anforderungskriterien ist es der beste und zugleich auch der günstigste Flugzeugtyp für unser Land. Der Bundesrats-Entscheid vom 30. Juni 2021, 36 Kampfjets vom Typ F-35A zu beschaffen, war folgerichtig und im Sinne des Abstimmungsresultates vom 27. September 2020. Mittlerweile ist der F-35A auch international bestens anerkannt und wurde in den letzten Monaten von weiteren europäischen Ländern bestellt. Die Interoperabilität des amerikanischen Flugzeugtyps ist ein weiterer Vorteil, welcher die Handlungsfreiheit der Schweizer Armee zusätzlich erhöht.
Beschaffungsprozess darf nicht gefährdet werden
Bis spätestens Ende März 2023, vor dem Ablauf der Offert-Frist, muss der Bundesrat den Kaufvertrag für das evaluierte Kampfflugzeug F-35A und für das neue bodengestützte Luftverteidigungssystem (Patriot) unterschreiben. Um höhere Kosten, Lieferverzögerungen und die dadurch entstehende Fähigkeitslücke bei der Luftverteidigung zu verhindern, ist das Einhalten dieser Frist ist zwingend.
Die nun eingereichte Volksinitiative entfaltet keine rechtliche Vorwirkung, solange sie nicht von Volk und Ständen angenommen wurde. Für das Aushebeln der Regeln der Volksrechte gibt es keinen Grund. Auch kann sie nicht Sachverhalte ändern, die in der Vergangenheit liegen.
Nachträglich angepasstes Argumentarium
Dass es den Initianten nur darum geht, die Funktionalität des Gesamtsystems Armee im Kern zu treffen und damit ihrem Ziel – der Armeeabschaffung – einen Schritt näher zu kommen, zeigt ein Blick auf das Argumentarium der Initiative.
Zum einen ist in der Initiative die Kürzung des Armeebudgets festgeschrieben. Damit soll erwirkt werden, dass sämtliche geplanten und teilweise auch aufgestauten Rüstungsgeschäfte verhindert werden. Neben den unmittelbar fehlenden Waffensystemen für die Luftverteidigung könnten auch dringend benötigte Beschaffungen für die Bodentruppen nicht mehr rechtzeitig getätigt werden.
Des weiteren wurde während der Sammelphase der Satz «Aus Sicht der Trägerschaft des Kampfjetreferendums sind sämtliche Kampfjet-Typen vehement abzulehnen» aus dem Argumentarium gelöscht. Mit dieser nachträglichen Korrektur wollten die Initianten vernebeln, dass die «Stop-F-35-Initiative» überhaupt nichts mit dem gefällten Typenentscheid des Bundesrates zu tun hat.
Bewusst verzögerte Unterschriftensammlung
Eine vom Initiativ-Komitee publizierte Grafik zur Unterschriftensammlung legt offen, dass die Abstimmung von Anfang an verzögert wurde. Vor dem 1. Oktober 2021 hatten sie nicht einmal richtig mit dem Unterschriftensammeln begonnen.
Die Grafik zeigt weiter: Weder Pandemie-Massnahmen, der Ausbruch des Ukraine-Krieges im Februar dieses Jahres, oder Parlamentsentscheide rund um die Beschaffung der neuen Kampfjets haben zu einem Rückgang der eingehenden Unterschriften geführt. Vielmehr zeigt die Grafik einen ab Oktober 2021 beginnenden, linear ansteigenden Verlauf. Wäre es den Initianten darum gegangen schnell eine Abstimmung herbeizuführen, wären sie wie bereits 1992 in der Lage gewesen, ihre Initiative nach wenigen Wochen einzureichen. Bei der «Stop-F/A-18-Initiative» wurden innerhalb von 34 Tagen 500’000 Unterschriften gesammelt.
Dass nun die Abstimmung gemäss ordentlichem politischem Prozess erst nach dem Kauf der 36 F-35A stattfindet, ist weder Parlament noch Bundesrat anzulasten.
Parlament und Bundesrat in der Verantwortung
Damit im Bereich der Luftverteidigung keine unverantwortlichen Fähigkeitslücken entstehen, müssen nun Parlament und Bundesrat Verantwortung übernehmen. Es braucht nun klare Entscheide, damit der Kaufvertrag für die 36 F-35A, vor Ablauf der Offerte Ende März 2023 verbindlich unterzeichnet werden kann. Sollte die Volksinitiative zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung gelangen, ist diese klar und deutlich abzulehnen. Damit die Schweiz auch in Zukunft über eine einsatzbereite und glaubwürdige Milizarmee verfügt, welche in der Lage ist, Land und Bevölkerung in der Luft wie auch am Boden verteidigen und schützen zu können, muss diese gut ausgerüstet, alimentiert und ausgebildet sein.
Keine Abstimmung im Schnellverfahren
Der Ständerat und die zuständige Kommission des Nationalrates drängen auf einen raschen Kauf und wollen die Bestellung der 36 F-35A auslösen, sobald die notwendigen Ratsbeschlüsse vorliegen. Der Bundesrat seinerseits will bis im März 2023 unterschreiben. Um diesen ordentlichen und vom Volk gewollten Prozess zu stoppen, fordert das Initiativkomitee nun, dass über die Initiative noch vor Ablauf der Angebotsfrist im März 2023, also im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens, abgestimmt werden soll.
Es besteht kein Grund, die bestehende Rechtsordnung über den Haufen zu werfen. Wie für alle Volksbegehren muss der gesetzlich festgelegte Beratungsablauf eingehalten werden. Vor der Volksabstimmung haben zuerst der Bundesrat, dann die erste und anschliessend die zweite Parlamentskammer über das Begehren zu beraten und zu befinden. Erst danach hat eine Volksabstimmung zu erfolgen.
Dem links-grünen Armeeabschaffer-Bündnis unter der Leitung der GSoA sind keine demokratiefeindlichen Sonderrechte einzuräumen!