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Die UBS – keine Staatsbank?

Bildlegende: Am 12. Juni 2023 erfolgte die formelle Übernahme der Credit Suisse durch die UBS. Die UBS war an diesem Tag beflaggt. Etwas speziell beflaggt: Zufall oder Programm? (Bild: Hans Geiger, aufgenommen am 12. Juni 2023)

Und zusätzlich verzichtet sie auf die Bundesgarantie zur Absicherung allfälliger Verluste aus den Gruselgeschäften der Credit Suisse. 

Auch die Börse jubelt

Die Anleger reagierten auf die Botschaft positiv, nachdem sie bisher das Supergeschäft, das die UBS mit der Übernahme der CS getätigt hatte, kaum honoriert hatten. 

Die Anleger interpretieren den Verzicht auf die Garantien als Zeichen dafür, dass die UBS die Risiken der Credit Suisse in den Griff genommen hat. 

Auch die UBS jubelt 

Die UBS sieht sich nicht nur von den Garantien des Staates befreit, sondern damit auch von dessen faktischem Mitbestimmungsrecht über das weitere Vorgehen bei der Behandlung des «Credit Suisse-Dossiers». Die UBS braucht jetzt Handlungsfreiheit und will sich von der Politik nicht dreinreden lassen. Was sie vorhat, werden wir Ende August erfahren. 

Mein Massnahmenkatalog

Ende März hatte ich an dieser Stelle für fünf Massnahmen plädiert: 

  1. Die CS Schweiz muss separat an die Börse gebracht oder verkauft werden. 
  2. Das Investment Banking muss vom Rest der Bank abgetrennt werden (Trennbankensystem).
  3. Bonussysteme für Banken sind zu verbieten. 
  4. Die Banken müssen mehr Eigenkapital ausweisen. 
  5. Schärfere Sanktionen sind gegen die Chefs, nicht gegen die Banken zu treffen.

Was wird die UBS Ende August verkünden?

Zur Massnahme 1: Es ist zu vermuten, dass die UBS-Chefs die Credit Suisse Schweiz nicht weiter bestehen lassen, sondern in ihr eigenes Geschäft integrieren werden. Das wäre aus wettbewerbspolitischer Sicht bedauerlich, vor allem für Firmenkunden. Für alle anderen Kunden bietet der Markt wohl genügend Alternativen zur neuen Superbank. 

Zur Massnahme 2: Die UBS wird das Investment Banking weiter stark herunterfahren, ganz aufgeben oder abtrennen wird sie es freiwillig eher nicht.

Die weiteren drei Massnahmen muss die Politik festlegen, nicht die UBS-Leitung. Die UBS wird sich dagegen wehren, und vor allem beim Bonusverbot auf die Unterstützung anderer Banken rechnen können. 

Nach den Entscheidungen der UBS von Ende August ist vor den Entscheidungen der Politik. Das wird ein längerer Prozess und beschäftigt alle Instanzen.

Die PUK

Zuvorderst bei den politischen Akteuren steht die PUK von National- und Ständeräten. Vor allem muss diese aufzeigen, weshalb das über fünfzehn Jahre entwickelte Konzept zur Verhinderung einer neuerlichen Bankenrettung durch den Staat nicht angewendet wurde. 

Vor einem Jahr schrieb die Finanzmarktaufsicht (FINMA): «Die FINMA beurteilte die Notfallpläne der Schweizer Einheiten von UBS und Credit Suisse im Jahr 2021 als umsetzbar. Die Credit Suisse erfüllte die gesetzlichen Vorgaben wie bereits in den Vorjahren vollständig». 

Und bezüglich der hier entscheidenden Abwickelbarkeit (Resolvability) schreibt die FINMA: «Beide Grossbanken erfüllten die von der FINMA definierten Zielvorgaben».

Gemäss Gerüchten waren Interventionen der Behörden aus den USA und anderen Ländern für die Nichtumsetzung (mit)verantwortlich. Das ist nicht nachvollziehbar, denn die schweizerischen Regeln waren mit den wichtigsten ausländischen Aufsichts- und Resolutions-Behörden abgestimmt. 

Das alles ist nachzulesen im Jahresbericht 2021 der FINMA. 

Das Parlament und die Wahlen

Neben – und parallel – zur PUK muss das Parlament als Gesetzgeber die Zügel in die Hand nehmen. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat immer dann, wenn es schwierig wird, zu Notrecht greift. Und es kann im konkreten Fall nicht sein, dass das Parlament Gesetze erlässt, die nicht umgesetzt werden. Vielleicht war das «Too big to fail»-Gesetzwerk nicht brauchbar. Auf jeden Fall muss es ersetzt werden. 

Das Parlament muss Endscheide fällen, welche bei der nächsten Krise einer systemrelevanten Bank, allen vorab der UBS, eine neuerliche «Rettung» einer solchen Bank verhindern. Das dürfte nicht einfach sein und ohne massive Eingriffe in die Handlungsfreiheit dieser Banken nicht machbar werden. Die Traktandenliste umfasst die Punkte 2 bis 5 meines Massnahmenkatalogs.

Nun stehen wir glücklicherweise vor nationalen Wahlen. Die Parteien und die Kandidatinnen und Kandidaten für die beiden Räte sollen sich äussern zu diesen Themen. Bei der Frage nach einem Trennbankensystem geht es nicht um finanztechnische Details, sondern um das wirtschaftliche Überleben der Schweiz. 

Christoph Blocher (SVP), Nick Hayek und Christian Levrat (SP) forderten 2014 ein solches System. Sie wollten das verhindern, was jetzt mit der Credit Suisse eingetreten ist. Der Ständerat hat das Geschäft damals abgeschossen, und auch der Bundesrat war dagegen. So billig werden die systemrelevanten Banken diesmal nicht davonkommen.

Die UBS: Doch eine Staatsbank?

Es muss alles dafür getan werden, dass sich ein «Fall Credit Suisse» mit der UBS nicht wiederholen kann. Das nächste Mal wäre keine weitere Bank da, welche dem Bundesrat die Bürde abnehmen könnte, mit oder ohne Notrecht. Und das wäre das definitive Debakel. Denn dass der Bundesrat eine Bankenleitung hinstellen könnte, die das besser machen würde als der Versagerrat der Credit Suisse, ist kaum denkbar. 

Die UBS: Eine Auslandbank?

Ganz am Schluss wird der Verwaltungsrat der UBS, wahrscheinlich auch deren Aktionäre, entscheiden müssen, ob die Bank mit den neuen, von der Politik gesetzten Rahmenbedingungen arbeiten will. Als Alternative besteht für die Bank immer noch die Möglichkeit, ihren Sitz ins nahe oder ferne Ausland zu verlegen, und in der Schweiz mit einer Filiale oder Tochtergesellschaft vertreten zu bleiben. 

Wenn eine Bank ʺtoo big to failʺ ist, dann ist sie ʺtoo bigʺ». Dann ist sie für die Schweiz zu gross.

Hinweis: Der Autor arbeitete von 1970 bis 1996 für die Credit Suisse (damals SKA), die letzten zehn Jahre als Mitglied der Generaldirektion.

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Publiziert von Hans Geiger

Hans Geiger ist em. Professor für Bankwesen, wohnhaft in Weiningen ZH.

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6 Kommentare

  1. Vielen Dank Herr Professor Geiger ! Ich denke, dass die meisten von uns Lesern das Bankenwesen nicht wirklich verstehen. Sicher ist aber, dass wir alle wissen: vieles ist faul ! Ich persönlich hoffe, dass es genügend Politiker hat – besonders im National- und Ständerat – die sich noch als «Patrioten» (Schweizer für die Schweiz) darstellen und sich auch trauen so zu handeln.
    Obwohl ich das alles leider nicht wirklich verstehe, bin ich immer froh für solche Berichte. Wenn man gut aufpasst, wird man doch auf einiges aufmerksam gemacht!

    Es ist aber leider so, dass wenn man nicht einfach und deutlich erklären kann/will wie etwas funktioniert, BESTIMMT ETWAS FAUL IST!

    Solche Themen und Probleme sollten in der Form von «Kinderbücher» an die Öffentlichkeit – vor allem auch an Politiker und Bankangestellte – gebracht werden.

  2. Vielen Dank für die klaren Forderungen, die nun unbedingt in ihrer Gesamtheit durchzusetzen sind. Boni sind die falsche Motivation, um sich für das Wohl einer Firma und deren Belegschaft einzusetzen. Wäre es nicht auch sinnvoll, die Kosten für die unnützen Investorentage den Verwaltungsratspräsidenten, CEOs und CFOs zu überbinden?

  3. Die Punkte 2 bis 5 hätten schon vor dem Zusammenbruch der CS bearbeitet und entschieden werden können.
    Der Vorgänger von Frau Keller Suter, Ueli Maurer, SVP, hat das wohl über all die Jahre als Finanzminister verschlafen.

  4. @ Hansjoerg
    Ich danke Ihnen für den Kommentar. Zur Rolle von Bundesrat Ueli Maurer: Ich bin der Meinung, dass die PUK bei der Aufarbeitung der Geschichte des CS-Untergangs auch die Rolle von Ueli Maurer klären muss. Es wird interessant und wichtig sein, was dabei heruaskommen wird.

  5. Besten Dank für diese Ausführungen, Herr Geiger. Ich denke, die CS und die UBS müssen strikte getrennt werden. Die CS zum Beispiel als Inlandbank, die UBS «von mir aus» weiterhin als international tätige Bank, also mit bestehendem Portfolio. Jedoch unter starker Kontrolle. Ich bin zwar dagegen, dass der Bund seine Finger in die Privatwirtschaft legt, bei den dubiosen Geschäften der vergangenen Jahren jedoch wäre eine «sinnvolle» Kontrolle durch den Bund – oder ein durch den Bund ernanntes, unabhängiges Organ – nötig.

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