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Eine brandgefährliche Ausnahme

Das Schweizer Volk hat im Frühjahr die Volksinitiative Ja zum Verhüllungsverbot gutgeheissen. Der Grundsatz, dass niemand im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllen darf, findet sich nun als Art. 10a unmissverständlich in unserer Bundesverfassung. Nun hat der Bundesrat einen Vorschlag unterbreitet, wie er diesen Verfassungsartikel im Strafgesetzbuch umzusetzen gedenkt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 3. Februar 2022.

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Text macht misstrauisch, denn er enthält unzählige Ausnahmen vom Grundsatz. Die meisten davon sind zwar einigermassen nachvollziehbar: So bleiben die Gesichtsbedeckung in Kirchen, Masken zum Gesundheitsschutz oder als Sicherheitsausrüstung sowie fürs einheimische Brauchtum wie die Fasnacht erlaubt. Weniger verständlich ist die Ausnahmeregelung für Street Parades oder Bachelor-Partys.

Alarmierende Ausnahme
Völlig unverständlich, ja gar alarmierend, ist hingegen die Ausnahme vom Verhüllungsverbot bei Kundgebungen oder Demonstrationen, wenn diese zur Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit notwendig seien. Einmal mehr wird damit der Volkswille nur selektiv respektiert. Denn: Wenn das Schweizer Volk insgesamt knapp zugestimmt hat zum Verhüllungsverbot, dann erfolgte das Ja für viele Leute nicht nur wegen dem Burkatragen. Es wurde vielmehr eingelegt, um damit auch den linksextremen Krawallenten- und Schlägerbanden einen Riegel zu schieben.

Diese treten bei ihren chronisch gewalttätigen Demonstrationen in unseren Städten zumeist vermummt auf und verüben schwere Sachbeschädigungen und andere Gewalttaten. Die Täter kommen dabei zu fast hundert Prozent straffrei davon, weil sie als Vermummte weder direkt visuell noch durch Videoüberwachung individuell identfizierbar und somit nicht anklagbar sind.

Offene Türen für Gewaltexzesse
So würde denn durch diese Ausnahme dem schändlichen Treiben der linksextremen Gewalttrupps weiterhin Tür und Tor geöffnet, denn so quasi jede gewalttätige linksextreme Demo lässt sich locker mit der Meinungsfreiheit begründen. Und die tiefroten Regierungen unserer Städte behielten weiterhin ihr Alibi, um ihre geliebten linksextremen Kreise ungestraft gewähren zu lassen.

Es käme wohl höchstens mal zur Festnahme von als rechtsextrem (weil impffeindlich) deklarierten Trychlern mit ihren Kuhglocken, falls ihr Gesicht nicht völlig erkennbar ist.

Fazit
Diese vom Bundesrat vorgeschlagene Ausnahme vom Verhüllungsverbot ist brandgefährlich und birgt angesichts der von unseren linken Stadtregierungen nur sehr selektiv angewendeten Praxis ein weiterhin grosses Kofliktpotential. Ich hoffe sehr, dass die bürgerlichen Parteien (insbesondere die SVP) die Gefahr erkennen und diesen schwerwiegenden bundesrätlichen Sündenfall verhindern können.

von Roland Burkhard

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Publiziert von Schweizerzeit

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Ein Kommentar

  1. Wenn wir weiterhin unsere Volksmeinung so sträflich missachten, ist es kein Wunder, wenn die Politverdrossenheit zunimmt und viele Bürger/innen frustriert sind. So geht unsere Eidgenossenschaft kaputt. Es lebe die Mittelmässigkeit.

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