Giacometti-Initiative – «Autoritärer Staat mit totalitären Tendenzen»

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat ein Westschweizer Komitee die «Giacometti-Initiative» lanciert. Ihr Brisant-Verfasser unterstützt die Idee.
Vor dem Zweiten Weltkrieg räumte das Schweizer Parlament der Regierung umfangreiche Notstandsrechte ein. Der Bundesrat durfte fortan autonom entscheiden – ohne das Parlament. Das sollte ihn im Krieg handlungsfähiger machen.
Die Neigung hin zu autoritären Regierungsformen überdauerte die Kriegsjahre. Der vehementeste Kritiker des Vollmachtenregimes war der berühmte Staatsrechtler Zaccaria Giacometti (die Schweizerzeit berichtete). Jedem Jus-Studenten ist der Zürcher Staatsrechtsprofessor aus der Bergeller Künstlerfamilie ein Begriff.
Freiheitsrechte ausgeschaltet
Giacometti setzte sich für den Rechtsstaat und die Demokratie ein und kritisierte heftig den autoritären Charakter der Gesetzgebung in der Zwischenkriegszeit. Die Bundesversammlung griff zu jener Zeit nämlich häufig auf die Dringlichkeitsklausel zurück, um das Gesetzesreferendum auszuschalten. Im Zweiten Weltkrieg erteilte die Bundesversammlung zudem dem Bundesrat extrakonstitutionelle Vollmachten.
Dies kommentierte Giacometti folgendermassen: Der Bund erscheine «als ein autoritärer Staat mit totalitären Tendenzen», die Freiheitsrechte seien ausgeschaltet. Nicht zuletzt Giacomettis Engagement ist es zu verdanken, dass die Bundesversammlung 1950 auf Druck einer Volksinitiative «Rückkehr zur direkten Demokratie» das Vollmachtenregime per Ende 1952 aufhob.
Notrechtliche Waffenlieferungen
Die Gefahr von staatlichem Machtmissbrauch ist jedoch nie gebannt. Das zeigt sich gerade in letzter Zeit. Seien es dringlich erklärte Covid-Gesetze, die Enteignung von russischen Oligarchen oder Waffenlieferungen an Kriegsstaaten – im In- und Ausland ist man nur zu gerne bereit, ohne das Volk zu herrschen, wenn sich die Gelegenheit ergibt.
So kommt es immer häufiger vor, dass die Bundesversammlung glaubt, ein von ihr verabschiedetes Bundesgesetz dringlich erklären zu müssen. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Jedoch kann dann der Souverän (d.h. Volk und Stände) das Referendumsrecht nur unter erschwerten Bedingungen ausüben.
Stimmbürger entmachtet
Dringliche Bundesgesetze unterstehen heute nämlich zwar dem fakultativen Referendum, treten aber sofort mit dem Parlamentsbeschluss in Kraft, ohne dass – wie bei normalen Bundesgesetzen üblich – zuerst eine allfällige Referendumsabstimmung abgewartet würde.
Ein jüngstes Beispiel ist wie erwähnt das für dringlich erklärte Covid-Gesetz. Dieses entfaltete sofort Wirkung; bis aber wegen des dagegen ergriffenen Referendums darüber abgestimmt werden konnte, vergingen fast neun Monate. Da war «der Mist schon geführt». Der Stimmbürger ist so entmachtet.
Stärkung der Volksrechte
Ohne dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis nahm, hat ein Westschweizer Komitee deshalb die «Giacometti-Initiative» gestartet. Am vorderster Front dabei: Dr. Marco Giacometti, ein Spross der berühmten Bergeller Familie.
Gemäss der «Giacometti-Initiative» muss ein dringlich erklärtes Bundesgesetz innert hundert Tagen vom Souverän angenommen werden. Bei einem «Nein» bei der Referendumsabstimmung tritt das Gesetz sofort ausser Kraft. Die Initiative, für die seit Ende Januar Unterschriften gesammelt werden, vereinfacht die Bundesverfassung und stärkt die Volkrechte, nämlich das Referendumsrecht.
Es bleibt aus meiner Sicht zu hoffen, dass der Initiative Erfolg beschieden sein wird. Unterschriftenbögen können hier heruntergeladen werden:
2022.03.23 GIACOMETTI Initiative Unterschriftenliste DE (giacometti-initiative.ch)