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Hinter verschlossenen Türen – Die Schwurbelrichterin

Der Kanton Zürich hat einen Justizskandal. Eine Richterin der Grünen Partei, ihr Bezirksgericht und sogar das Obergericht gehen mit allen Mitteln gegen eine Prozesspartei vor. Und gegen die Weltwoche. Was ist passiert?

Milan Krizanek, ein in der Schweiz wohnhafter Web-Entwickler, wollte sich während der Corona-Zeit nicht impfen lassen. Er wurde nach fünf Jahren entlassen. Krizanek vermutete eine missbräuchliche Kündigung. Die Arbeitgeberin hingegen führte schlechte Leistungen als Grund an. 

Und so landete der Fall vor dem Arbeitsgericht, wo Krizanek während einer Verhandlungspause ein Gespräch zwischen der Arbeitsrichterin (Grüne Partei) und ihrer Gerichtsschreiberin sowie der Assistentin heimlich mitschnitt. Laut Zeitungen sagte die Richterin, dass es keine Belege für eine mangelhafte Leistung des Entlassenen gebe. Sie glaubte vielmehr, dass sein «Geschwurbel» den Grund für die Entlassung darstelle.

Ist das Aufnehmen von Gesprächen am Gericht legal?

In der Regel ist das strafbar, so auch hier. Urteilsberatungen beim Bundesgericht sind öffentlich, solche bei Zürcher Gerichten indes nicht. 

Gemäss einem früheren Bundesgerichtsentscheid wäre das Aufnehmen wohl nur eine Übertretung gewesen. Seit einiger Zeit wird das aber härter bestraft.  

Wieso konnte Krizanek die Kündigung anfechten?

Grundsätzlich herrscht in der Schweiz Kündigungsfreiheit. Der Richter kann aber eine missbräuchliche Kündigung vermuten, wenn genügend Indizien vorhanden sind. Der Arbeitgeber wiederum kann Beweise zur Begründung seiner Kündigung liefern. 

Im vorliegenden Fall war die grüne Richterin angeblich der Ansicht, dass eine missbräuchliche Kündigung vorliege. 

Wieso hat die Richterin den Arbeitnehmer denn nicht geschützt?

Darüber kann man nur rätseln. Medienberichte legen nahe, dass sie den Arbeitnehmer aus politischen Gründen nicht mochte, weil er «geschwurbelt» habe – was allerdings nicht einmal die beklagte Partei gesagt hatte. 

Deshalb habe sie nach Gründen gesucht, um ihm nicht recht geben zu müssen, so wird vermutet.

Müssen Richter denn nicht unparteiisch und nur dem Recht verpflichtet sein?

Entgegen landläufiger Ansicht ist Recht nicht starr, nicht mathematisch, sondern sehr flexibel. Richter sind Menschen mit Sympathien und Antipathien. Und die politische Überzeugung beeinflusst gerade linke Richter deutlich stärker als rechte, das hat eine umfangreiche Datenrecherche des «Tages-Anzeigers» aus dem Jahr 2016 gezeigt. 

Was aber in unserem Fall aussergewöhnlich ist, ist der Verdacht, die Richterin habe – sofern die Medienberichte zutreffen – versucht, eine Prozesspartei über den Tisch zu ziehen.

Wieso hat der Arbeitnehmer das Urteil denn akzeptiert?

Erstens hat er die illegale Tonaufnahme erst später hören können. Und vor allem gab es kein Urteil. Ihm und seinem Anwalt wurde vom Gericht lediglich ein Vorschlag zur gütlichen Einigung unterbreitet. 

Dass Krizanek einem schlechten Vergleichsergebnis zustimmte, legt den Verdacht nahe, dass die grüne Richterin ihm und dem Anwalt sagte, dass er wenig Chancen habe. Was wohl kaum zutreffend war. Mit unterzeichnetem Vergleich ist aber ein Weiterzug an ein oberes Gericht fast nicht mehr möglich.

Wieso wehrt sich das Bezirksgericht gegen die Veröffentlichung der 

Tonaufnahmen?

Die Aufnahmen sind illegal und dürfen nicht veröffentlicht werden. Ob die Veröffentlichung aufgrund höherer Interessen gerechtfertigt wäre, muss ein Gericht später klären. 

In unserem Fall hat die grüne Richterin und das Bezirksgericht (letzteres erfolglos, da man peinlicherweise nicht erkannte, dass ein Gericht keine Parteistellung hat) durch eine SP-Richterin der Weltwoche verbieten lassen, einen Artikel mit Zitaten aus den Aufnahmen zu veröffentlichen. Auch das Obergericht mischte sich ein und verlangte von Krizanek, die Aufnahmen zu löschen. 

Was hat das Obergericht Zürich mit der Sache zu tun?

Eigentlich gar nichts, sieht man von der Tatsache ab, dass der Ehemann der grünen Richterin offenbar Richter am Obergericht ist. Und die grüne Richterin sei Ersatzoberrichterin. 

Beides ist natürlich kein Grund, um mit der geballten Macht eines Obergerichts unliebsame Informationen verbieten zu lassen. Wie das Obergericht seine Interventionen rechtfertigt, bleibt abzuwarten. 

Und was nun?

Nimmt man die Medienberichte zum Nennwert, so müsste die Staatsanwaltschaft zumindest prüfen, ob die Richterin des Amtsmissbrauchs zu verdächtigen wäre. Es würde mich aber nicht überraschen, wenn das nicht geschehen würde. Sodann muss der Kantonsrat aktiv werden und Aufschluss verlangen, weshalb sich das Obergericht zum Erfüllungsgehilfen einer Bezirksrichterin machte. Und schliesslich ist zu klären, wer die Anwaltskosten der grünen Richterin bezahlt. 

Schadet die Affäre dem Ansehen der Justiz?

Insgesamt hat die Zürcher Justiz mit dem Fall – was auch immer passiert ist – dem Ansehen der Richter und Richterinnen in diesem Land erheblichen Schaden zugefügt.

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Publiziert von Hermann Lei

lic. iur. Hermann Lei ist Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat des Kantons Thurgau.

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4 Kommentare

  1. Diese Richterin, deren Namen hier nicht genannt werden soll, hat sich unwürdig verhalten. Sie hat der Glaubwürdigkeit ihres Gerichts geschadet. Die Sache mit ihrem Ehemann am ZH-Obergericht hat ein Gschmäckle nach Kumpanei, um das mal so zu sagen. Das Gschmäckle ist nicht wohlriechend, soviel ist klar.

  2. Ja, es trifft sehr, sehr zu, dass Gerichte massiv willkürlich entscheiden. Sie wären gehalten, sich an die
    Bundesgerichtsentscheide zu halten.

    Beim BG Luzern dauerte es für einen Entscheid geschlagene 6 Jahre und viele Interventionen, bis sich
    endlich ein Richter dazu bequemte. Und dann war der Entscheid gelinde gesagt, liederlich.

    Meiner Ansicht nach rutschen die RichterInnen in wahrnemendem Ausmass nach links, nutzen ihren
    Spielraum überdehnt aus.

    Was ich da so schreibe, kann ich locker nachweisen.

  3. Die Frage, ob die Affäre dem Ansehen der Justiz schade, ist eigentlich überflüssig. Seit Beginn der Corona-Plandemie hat die Justiz immer für die Regierung und gegen die, welche sich zur Wehr setzten, geurteilt. Die Justiz, ob Kanton oder Bund, ist mittlerweile zur Unjustiz verkommen.

  4. Wer heute noch (naiv) an den Recht verschaffenden Rechtsstaat glaubt, ist wirklich obernaiv. Recht war schon immer dehnbar, doch was heutzutage passiert, spottet jeglicher Beschreibung von Rechtsstaatlichkeit. Auch in der schönen Schweiz…

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