Importierte Gewalt an drei Beispielen

Beschneidung an fünf somalischen Kindern, brutale Gewalt gegen zwei Frauen am Zürcher Hauptbahnhof durch Eritreer, ein Mord in Rupperswil AG durch einen Sri-Lanker: Die Schreckensmeldungen reissen nicht ab. Drei Gewalttaten mit enormem Leid für Opfer und Hinterbliebene mit unabsehbaren Kosten, wobei sich die Folgen illegaler Migration nicht länger verstecken lassen.
In diesen Tagen standen eine 37-jährige Somalierin und ihr gleichaltriger Ehemann vor dem Badener Bezirksgericht. Zu verantworten hatten sie sich wegen der Beschneidung ihrer fünf Töchter. Beide waren selbstverständlich uneinsichtig und wollten gemäss «Aargauer Zeitung» über die grausamen Verbrechen denn auch nicht sprechen.
Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, sie hätten zwischen 2012 und 2016 fünf ihrer Töchter in Somalia beschneiden lassen. Die Mädchen waren bei der Beschneidung zwischen vier und elf Jahre alt. Der Vater lebt seit 2014 in der Schweiz. Die Mutter und die Kinder folgten ihm 2018. Zum Zeitpunkt der Genitalverstümmelungen lebten also mindestens die Mutter und die Töchter noch in Somalia.
In der Schweiz leben über 22’000 von Genitalverstümmelungen betroffene und gefährdete Frauen und Mädchen. Obwohl Genitalverstümmelung ein Offizialdelikt ist, landen solche Fälle kaum vor Gericht. Und dies, obwohl seit 1. Juli 2012 Art. 124 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, der Genitalverstümmelung unter Strafe stellt, in Kraft ist. Der beredte Paragraph muss selbst dann angewendet werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Bestraft werden nicht nur die Täterinnen, sondern auch die Eltern des betroffenen Kindes oder andere Familienmitglieder.
Freispruch, weil in Somalia üblich …
Das Bezirksgericht Baden gelang zur Schlussfolgerung, dass hier ein Freispruch angezeigt sei. Denn in Somalia seien 98 Prozent der Frauen beschnitten, und es stelle sich die Frage, ob den Eltern bewusst war, dass Genitalverstümmelung verboten sei. Paradoxerweise kam das Urteil wohlverstanden unter der Leitung einer Frau zustande.
Übrigens: Der gute Mann kam 2014 als «Flüchtling» in die Schweiz. 2018 folgten seine angebliche Ehefrau und acht [!] Kinder als Familiennachzug in die Schweiz. Zu Hause sei er hauptberuflich als Ziegenherdenhüter unterwegs gewesen. Ob er hier als Fachkraft arbeitet, ist nicht bekannt. Viel eher dürfte er einem hiesigen Sozialamt und somit dem hart arbeitenden Steuerzahler seit seiner Ankunft im gelobten Land auf der Tasche liegen.
Unglaubliche Tat eines eritreischen «Flüchtlings»
Etwa um 20 Uhr am letzten Sonntagabend griff ein 26-jähriger eritreischer «Flüchtling» im HB Zürich bei einem Rolltreppenabgang zu den Geleisen 33/34 grundlos und unvermittelt eine 55-jährige Italienerin an und traktierte sie mit Faustschlägen und Fusstritten. Selbst als sie regungslos am Boden lag, trat der Mann weiter auf sie ein. Eine ihr zu Hilfe eilende junge Frau griff er ebenso mit Fäusten und Fusstritten an. Die ältere Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste nach der medizinischen Erstversorgung mit einem Rettungswagen in ein Spital gebracht werden. Auch die jüngere Frau, eine Schweizerin, erlitt Verletzungen. Sie musste sich ebenfalls in Spitalpflege begeben.
Tötungsdelikt in Rupperswil
Am letzten Mittwoch ermordete ein 57-jähriger Mann aus Sri Lanka im Rupperswiler Imbiss «Berner’s Esswerk» seine Frau. Die Rettungskräfte trafen die Frau schwerverletzt und blutüberströmt an, wobei sämtliche Reanimationsversuche erfolglos blieben.
Laut ersten Erkenntnissen der Polizei müsse davon ausgegangen werden, dass der 57-jährige Mann aus Sri Lanka seine 47-jährige Frau mit einem Messer angegriffen habe. Beide waren im Imbiss tätig. Der mutmassliche Täter liess sich ohne Widerstand festnehmen.
Drei Taten und ihre kostspieligen Folgen
Dem geneigten Zeitungsleser ist wohl kaum klar, was solche Fälle für Leid, aber auch Kosten zur Folge haben.
Im Fall der verstümmelten Mädchen sind es ja nicht nur Untersuchungs-, Verteidigungs-, Übersetzungs- und Gerichtskosten. Vielmehr haben die Eltern den fünf Mädchen ein Leid angetan, deren Folgen sie ihr ganzes Leben tragen müssen. Vermutlich werden sie nie in der Lage sein, eine befriedigende Sexualität zu erleben. Traumata und Therapien mit den entsprechenden Kosten für die Allgemeinheit dürften die Folgen sein. Es wäre spannend zu erfahren, was die zehnköpfige Familie den einheimischen Steuerzahler schon gekostet hat.
Der eritreische «Flüchtling», welcher die zwei Frauen spitalreif geprügelt hatte, dürfte nach den Ermittlungen und einem äusserst aufwendigen Gerichtsverfahren einige Monate Gefängnis – im Idealfall bedingt – aufgebrummt bekommen. Falls er je eine Anstellung hatte, dürfte er sie verlieren und sich künftig an unseren Sozialtöpfen laben – ebenso natürlich seine Therapeuten und die für ihn zuständigen Sozialarbeiter, Bewährungs- und Integrationshelfer.
Bei den beiden weiblichen Opfern werden die durch den unbegründeten, brutalen Angriff erlittenen Verletzungen im Idealfall verheilen. Mit Sicherheit bleiben traumatische Erinnerungen. Es sind viele Fälle bekannt, bei denen Opfer solcher Angriffe über Jahre nicht mehr arbeitsfähig waren.
Im Falle des offenbar geständigen Mannes aus Sri Lanka dürften ebenfalls massive Kosten entstehen. Nach den Beweisaufnahmeverfahren muss ihm ein ordentlicher Prozess gemacht werden – mit Kosten für Pflichtverteidigung, Übersetzungen und dann natürlich die Kosten des Strafvollzugs. Nach der Verbüssung einer voraussichtlich milden Strafe wird er uns für den Rest seines Lebens auf der Tasche liegen.
Was ist zu tun?
Zuallererst ist bei Beschneidungen Art. 124 StGB zu präzisieren, wonach es nicht nur ein Offizialdelikt ist, das es durch Polizei und Staatsanwaltschaft von Amtes wegen zu verfolgen gilt, sondern jede Person, die davon Kenntnis erlangt, zu einer Anzeige verpflichtet werden muss.
Das Asylrecht ist endlich konsequent anzuwenden. Straftäter sind auszuweisen. Da, wo dies nicht möglich ist, sind diese in spezielle Zentren in Afrika unterzubringen.
Mittels Transitzentren entlang der Grenzen, welche nur vom Ausland her zugänglich sind und der Durchführung der Asylverfahren ausschliesslich auf dem afrikanischen Kontinent wären wir in allen drei für die Schweiz immens teuren Fällen verschont geblieben. Man müsste nur wollen! Fünf von Verstümmelung betroffene Frauen, dazu zwei von sinnloser Gewalt am HB gezeichnete Frauen sowie ein Mordopfer in Rupperswil sind zu beklagen. Die Linken, Grünen und Netten, welche sich angeblich immer für die Rechte der Frauen einsetzen, werden unsere Bemühungen für eine härtere Gangart hier einmal mehr nicht unterstützen. Ideologische Verblendung fördert den schleichenden Verlust des gesunden Menschenverstandes.