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Importierte Gewalt an drei Beispielen

Beschneidung an fünf somalischen Kindern, brutale Gewalt gegen zwei Frauen am Zürcher Hauptbahnhof durch Eritreer, ein Mord in Rupperswil AG durch einen Sri-Lanker: Die Schreckensmeldungen reissen nicht ab. Drei Gewalttaten mit enormem Leid für Opfer und Hinterbliebene mit unabsehbaren Kosten, wobei sich die Folgen illegaler Migration nicht länger verstecken lassen.

In diesen Tagen standen eine 37-jährige Somalierin und ihr gleichaltriger Ehemann vor dem Badener Bezirksgericht. Zu verantworten hatten sie sich wegen der Beschneidung ihrer fünf Töchter. Beide waren selbstverständlich uneinsichtig und wollten gemäss «Aargauer Zeitung» über die grausamen Verbrechen denn auch nicht sprechen.

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, sie hätten zwischen 2012 und 2016 fünf ihrer Töchter in Somalia beschneiden lassen. Die Mädchen waren bei der Beschneidung zwischen vier und elf Jahre alt. Der Vater lebt seit 2014 in der Schweiz. Die Mutter und die Kinder folgten ihm 2018. Zum Zeitpunkt der Genitalverstümmelungen lebten also mindestens die Mutter und die Töchter noch in Somalia.

In der Schweiz leben über 22’000 von Genitalverstümmelungen betroffene und gefährdete Frauen und Mädchen. Obwohl Genitalverstümmelung ein Offizialdelikt ist, landen solche Fälle kaum vor Gericht. Und dies, obwohl seit 1. Juli 2012 Art. 124 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, der Genitalverstümmelung unter Strafe stellt, in Kraft ist. Der beredte Paragraph muss selbst dann angewendet werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Bestraft werden nicht nur die Täterinnen, sondern auch die Eltern des betroffenen Kindes oder andere Familienmitglieder.

Freispruch, weil in Somalia üblich …

Das Bezirksgericht Baden gelang zur Schlussfolgerung, dass hier ein Freispruch angezeigt sei. Denn in Somalia seien 98 Prozent der Frauen beschnitten, und es stelle sich die Frage, ob den Eltern bewusst war, dass Genitalverstümmelung verboten sei. Paradoxerweise kam das Urteil wohlverstanden unter der Leitung einer Frau zustande.

Übrigens: Der gute Mann kam 2014 als «Flüchtling» in die Schweiz. 2018 folgten seine angebliche Ehefrau und acht [!] Kinder als Familiennachzug in die Schweiz. Zu Hause sei er hauptberuflich als Ziegenherdenhüter unterwegs gewesen. Ob er hier als Fachkraft arbeitet, ist nicht bekannt. Viel eher dürfte er einem hiesigen Sozialamt und somit dem hart arbeitenden Steuerzahler seit seiner Ankunft im gelobten Land auf der Tasche liegen.

Unglaubliche Tat eines eritreischen «Flüchtlings»

Etwa um 20 Uhr am letzten Sonntagabend griff ein 26-jähriger eritreischer «Flüchtling» im HB Zürich bei einem Rolltreppenabgang zu den Geleisen 33/34 grundlos und unvermittelt eine 55-jährige Italienerin an und traktierte sie mit Faustschlägen und Fusstritten. Selbst als sie regungslos am Boden lag, trat der Mann weiter auf sie ein. Eine ihr zu Hilfe eilende junge Frau griff er ebenso mit Fäusten und Fusstritten an. Die ältere Frau erlitt schwere Kopfverletzungen und musste nach der medizinischen Erstversorgung mit einem Rettungswagen in ein Spital gebracht werden. Auch die jüngere Frau, eine Schweizerin, erlitt Verletzungen. Sie musste sich ebenfalls in Spitalpflege begeben.

Tötungsdelikt in Rupperswil

Am letzten Mittwoch ermordete ein 57-jähriger Mann aus Sri Lanka im Rupperswiler Imbiss «Berner’s Esswerk» seine Frau. Die Rettungskräfte trafen die Frau schwerverletzt und blutüberströmt an, wobei sämtliche Reanimationsversuche erfolglos blieben.

Laut ersten Erkenntnissen der Polizei müsse davon ausgegangen werden, dass der 57-jährige Mann aus Sri Lanka seine 47-jährige Frau mit einem Messer angegriffen habe. Beide waren im Imbiss tätig. Der mutmassliche Täter liess sich ohne Widerstand festnehmen.

Drei Taten und ihre kostspieligen Folgen

Dem geneigten Zeitungsleser ist wohl kaum klar, was solche Fälle für Leid, aber auch Kosten zur Folge haben.

Im Fall der verstümmelten Mädchen sind es ja nicht nur Untersuchungs-, Verteidigungs-, Übersetzungs- und Gerichtskosten. Vielmehr haben die Eltern den fünf Mädchen ein Leid angetan, deren Folgen sie ihr ganzes Leben tragen müssen. Vermutlich werden sie nie in der Lage sein, eine befriedigende Sexualität zu erleben. Traumata und Therapien mit den entsprechenden Kosten für die Allgemeinheit dürften die Folgen sein. Es wäre spannend zu erfahren, was die zehnköpfige Familie den einheimischen Steuerzahler schon gekostet hat.

Der eritreische «Flüchtling», welcher die zwei Frauen spitalreif geprügelt hatte, dürfte nach den Ermittlungen und einem äusserst aufwendigen Gerichtsverfahren einige Monate Gefängnis – im Idealfall bedingt – aufgebrummt bekommen. Falls er je eine Anstellung hatte, dürfte er sie verlieren und sich künftig an unseren Sozialtöpfen laben – ebenso natürlich seine Therapeuten und die für ihn zuständigen Sozialarbeiter, Bewährungs- und Integrationshelfer.

Bei den beiden weiblichen Opfern werden die durch den unbegründeten, brutalen Angriff erlittenen Verletzungen im Idealfall verheilen. Mit Sicherheit bleiben traumatische Erinnerungen. Es sind viele Fälle bekannt, bei denen Opfer solcher Angriffe über Jahre nicht mehr arbeitsfähig waren.

Im Falle des offenbar geständigen Mannes aus Sri Lanka dürften ebenfalls massive Kosten entstehen. Nach den Beweisaufnahmeverfahren muss ihm ein ordentlicher Prozess gemacht werden – mit Kosten für Pflichtverteidigung, Übersetzungen und dann natürlich die Kosten des Strafvollzugs. Nach der Verbüssung einer voraussichtlich milden Strafe wird er uns für den Rest seines Lebens auf der Tasche liegen.

Was ist zu tun?

Zuallererst ist bei Beschneidungen Art. 124 StGB zu präzisieren, wonach es nicht nur ein Offizialdelikt ist, das es durch Polizei und Staatsanwaltschaft von Amtes wegen zu verfolgen gilt, sondern jede Person, die davon Kenntnis erlangt, zu einer Anzeige verpflichtet werden muss.

Das Asylrecht ist endlich konsequent anzuwenden. Straftäter sind auszuweisen. Da, wo dies nicht möglich ist, sind diese in spezielle Zentren in Afrika unterzubringen.

Mittels Transitzentren entlang der Grenzen, welche nur vom Ausland her zugänglich sind und der Durchführung der Asylverfahren ausschliesslich auf dem afrikanischen Kontinent wären wir in allen drei für die Schweiz immens teuren Fällen verschont geblieben. Man müsste nur wollen! Fünf von Verstümmelung betroffene Frauen, dazu zwei von sinnloser Gewalt am HB gezeichnete Frauen sowie ein Mordopfer in Rupperswil sind zu beklagen. Die Linken, Grünen und Netten, welche sich angeblich immer für die Rechte der Frauen einsetzen, werden unsere Bemühungen für eine härtere Gangart hier einmal mehr nicht unterstützen. Ideologische Verblendung fördert den schleichenden Verlust des gesunden Menschenverstandes.

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Publiziert von Andreas Glarner

Andreas Glarner ist Unternehmer und SVP-Nationalrat des Kantons Aargau.

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10 Kommentare

  1. Diese sinnlose Beschneidung der Mädchen in Afrika ist mir ein Rätsel -😐
    Wie grausam der Mensch ist !
    Unbarmherzig grausam!

    Jeder Ausländer der ( oder die ) in der Schweiz anderen Menschen schadet :
    soll sofort ausgeschafft werden !🛎😬
    Es ist schlimm wie die Gewalt hier zunimmt!
    Auch das Littering und die Verschmutzung
    der Gewässer sind schlimm !
    Ich verstehe das einfach nicht !😲

  2. Mich hat das ehrlich gesagt auch erstaunt, dass die Eltern mit der Genitalverstümmelung an ihren Töchtern so weggekommen sind. Da setzt sich die Linke so für die Frauenrechte ein, schaut aber weg, wenn solche Dinge passieren. Für die Linke habe Leute aus anderen Kulturkreisen einen Freipass für alles.
    Nachdem dies ja nicht der erste und einzige Fall ist, müsste den Flüchtlingen bei der Einreise und bei jedem Gespräch bewusst gemacht werden, dass bei solchen Vergehen der Verlust des Aufenthaltsrechts eintritt.

  3. Die vorgeschlagenen Lösungen sind hilflos und schwach. Es werden immer mehr nach Mitteleuropa drängen. Wenn z.B. 100 Mio kommen, sind wir machtlos. Die Staaten werden zerbrechen, und es wird wieder das Recht des Stärkeren gelten. Das können Privatarmeen sein oder Mafia-Clans ohne Skrupel. Wir lassen uns hilflos auffressen, gelähmt vom Gift des Sozialismus. Die Zukunft gehört Asien. Wieso will kein Flüchtling nach China?

  4. Lieber Herr Glarner !
    Wiederum Dank für Ihren Kommentar.
    Auch bei uns sind unsere «Gutmenschen» auf dem Holzweg.
    Auch bei uns sind » Flüchtlinge», die unsere Länder illegal betreten haben, nur mit großen politischen und juristischen Schwierigkeiten.
    Abschiebungen gibt es kaum.
    Im Jahre 2022 gab es in Deutschland mehr Asylanträge als 2015 unter Merkel, die dafür sogar einen Friedenspreis der EU erhalten hat.

    Man denkt verstärkt über Auswanderung nach. Aber wohin ?

    Mit besten Grüßen

    Ihr

    Dieter Farwick

  5. Interessant wäre zu Wissen welcher Partei die Richterin im Falle des Badener Gerichtsfalles bezüglich der Genitalverstümmelung angehört. Der Freispruch ist ein Hohn für eine Richterin, das sei üblich in Somalia, so gut würde Sie Shariarecht verteidigen, steinigen, Händeabhacken und Köpfen sei nach diesem Recht zu Respektieren. Frage mich was Juristen/Innen studieren an Hochschulen, wohl nur ihren hintern Plattdrücken? 😡

  6. 3 negative Beispiele stehen wie vielen Guten/positiven Beispielen gegenüber?
    Positive Beispiele sind zb Leute die ihre Schulabschlüsse machen, die eine Ausbildung machen, die Heiraten, Kinder kriegen, die in einem Verein andere kennenlernen und es gut mit denen haben, Leute die hier besser leben als in ihrer alten Heimat, Leute die hier eine Sicherheit geniessen die in ihrer Heimat fehlt, oder Kinder mit verschiedenen Nationalitäten etc. die beste Kumpels miteinander sind etc.
    Es wird immer die einte oder andere Person geben die Scheisse macht, das darf aber diejenigen die sich an die Regeln halten keinen Nachteil bilden.

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