Den letzten Impfzwang sah die Schweiz im Jahr 1886 für die Pockenimpfung. Ein Impfzwang gegen das vergleichsweise harmlose Coronavirus wäre unzulässig – kommt er dennoch?
Kann ich zwangsgeimpft werden?
Grundsätzlich darf niemand gegen seinen Willen geimpft werden. Die Verabreichung eines Impfstoffes mit physischer Gewalt wäre absolut unzulässig.
Unzulässig ist bereits eine Busse oder z.B. die Verweigerung einer Kinderzulage, wenn man sich nicht impfen lässt.
Ich arbeite im Gesundheitsbereich. Darf man mich zwingen, mich zu impfen?
Das Epidemiengesetz lässt ein Impfobligatorium für gewisse Berufe zu. Es bietet aber keine gesetzliche Grundlage, um das Gesundheitspersonal zur Impfung zu zwingen. Es wäre zum Schutz der Patienten dagegen denkbar, bei auftretenden Symptomen entweder eine Absonderung bzw. Quarantäne zu verfügen oder länger andauernde Massnahmen wie eine Einschränkung der Berufsausübung anzuordnen. Wenn das nicht möglich ist, so könnte – so die heutige Auffassung – dem impfunwilligen Personal gekündigt werden.
Kann mein Arbeitgeber mich zur Impfung gegen das «Mutanten-Virus» zwingen?
Begriffe wie «Mutanten-Virus» gehören ins Vokabular von staatshörigen Medien, sie haben keine rechtliche Bedeutung. Ihr Chef kann aber eine Impfung vorschreiben, wenn Sie durch Ihre Tätigkeit besonders «ansteckungsgefährlich» sind, z.B. in der Pflege oder bei der «Swiss». Zur Impfung zwingen darf ein Arbeitgeber Sie aber auch dann nicht. Er muss Ihnen vielmehr andere Arbeit anbieten. Ist dies nicht möglich, so können Sie ohne Lohn freigestellt werden. Ob eine Kündigung zulässig wäre, müsste ein Gericht klären.
Wie viel kostet die Impfung?
Die Impfung wird von der Krankenkasse übernommen. Die Impfung ist für die Bevölkerung also gratis. Gratis ist aber bekanntlich fast nichts auf der Welt, schon gar nicht die Krankenkasse. Die Impfkosten bezahlen wir also letztlich doch selber.
Wer haftet bei Impfschäden?
Der Impfstoffhersteller haftet für Produktmängel. Wer also Impfschäden erleidet, der kann die amerikanischen Pharmariesen, welche den Impfstoff produzieren, einklagen. Das ist auch in der Schweiz möglich. Allerdings darf man dabei keine Hilfe vom Bund erwarten, sondern steht alleine im Kampf gegen einen Milliardenkonzern.
Warum wird jede Impfung in einer Datenbank erfasst?
Das BAG hat über eine private Stiftung ein elektronisches Impfbüchlein eingeführt. Auf der Plattform kann das gelbe Impfbüchlein digitalisiert und die Daten können auf eine App hochgeladen werden. Das ist aber freiwillig. Das BAG nutzt die Daten, um die Durchimpfungsrate zu bestimmen. Ob das elektronische Impfbüchlein als Zutritt ins Stadion, Fitnesszentrum oder Flugzeug verwendet werden kann ist unsicher, da es nicht fälschungssicher ist.
Ist «Zutritt nur für Corona-Geimpfte» zulässig?
Das ist unklar. Ich bin der Meinung, dass auch Private nur dann jemanden von einer Dienstleistung ausschliessen dürfen, wenn die Fallzahlen hoch sind und ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht. Dies könnte bei einem Discobesuch der Fall sein, nicht aber beim Besuch eines Geschäfts. Mit geeigneten Vorsichtsmassnahmen dürfte auch Nichtgeimpften der Restaurantbesuch nicht verwehrt werden. «Einschränkungen der Grundrechte» für Nichtgeimpfte, wie sie Deutschlands Aussenminister Maas von der SPD propagiert, mögen in Ländern mit wackliger demokratischer Tradition diskutabel sein. In gefestigten Rechtsstaaten haben sie nichts zu suchen.