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Jetzt reden sie wieder…


Nach der unfassbaren Tat in Basel, bei welcher der sich auf Freigang befindende Mehrfachmörder R. M. erneut einen Menschen umgebracht hat, reden sich die «Fachleute» einmal mehr um Kopf und Kragen.

Die Presse «ordnet ein», wobei landesweit bekannte «Fachleute» und Weichspüler erneut Gründe finden, weshalb es richtig war, den ach so lieben Raphael M. unbegleitet herumspazieren zu lassen.

Dirk Baier, Professor für Kriminologie, versucht uns gar weiszumachen, dass härtere Strafen nichts bringen und eine repressive Politik nicht im Sinne der Bevölkerung sei. Er zitiert eine Befragung aus dem Jahr 2018, gemäss welcher 46 Prozent von angeblich Befragten Gefangenen unter bestimmten Umständen Freigänge zugestehen würden. Und 49 Prozent hätten auch nichts dagegen, wenn ihr Nachbar ein ehemaliger Strafgefangener sei. Was soll das? Ganz sicher will aber nicht einmal der Herr Kriminologe einen verurteilten Mehrfachmörder zum Nachbarn!

Und der allzeit bereite Frank Urbaniok versucht uns in einem Interview mit der «AZ» beizubringen, dass die Konstellation dieses Falls «speziell» sei. Er erachtet es als problematisch, wenn daraus politische Forderungen erwachsen würden. Gleichermassen erkennt er im System keinen Fehler. Es wäre ihm wohl lieber, wenn Gras über die Sache wachsen würde…

«Schuldunfähig»

«Gahts eigetli no?», ist man versucht zu fragen. Welches kranke Hirn ordnet einen Freigang für einen schuldunfähigen, psychisch kranken Mehrfachmörder an? Wer jemand anderem das Leben nimmt, muss doch für immer hinter Gitter – auch dann, wenn man ihn für schuldunfähig erklärt. Was ist das übrigens für ein unsägliches Wort!?

Haben wir aus der Vergangenheit nichts gelernt? Nach dem brutalen Mord an der Pfadiführerin Pasquale Brumann am 30. Oktober 1993 schrie die ganze Schweiz zu Recht auf, dass sich so etwas nie wiederholen dürfe. Der sich auf Freigang befindende Serien-Vergewaltiger Ernst Hauert brachte die angehende Krankenschwester bestialisch um. Unvergessen bleibt, wer ihm damals mit eigenhändiger Unterschrift den Freigang ermöglichte: Der damalige Regierungsrat und spätere Bundesrat Moritz Leuenberger. Als Leuenberger merkte, dass ihm diese Unterschrift zum Verhängnis werden könnte, zog man schnell den guten Otto Stich aus dem Bundesrat ab und machte Leuenberger zu ebendiesem. Die PUK kam jedenfalls damals zum Schluss, dass Leuenberger – wäre er noch im Amt – zurücktreten müsste. Aber er war ja schon «nach Bern entsorgt».

Zwischenzeitlich wurde am 8. Februar 2004 die von zwei ebenfalls von der Straftat eines Triebtäters betroffenen Schwestern Anita Chaaban und Doris Vetsch lancierte «Verwahrungsinitiative» angenommen. Diese wird freilich durch fragwürdige Gutachten regelmässig ausgehebelt.

Wer haftet?

Genau dies wurde der sechzehnjährigen Lucie, welche am 4. März 2009 getötet wurde, zum Verhängnis. Auch in ihrem Fall handelte es sich um einen vorbestraften Täter. Dieser wurde trotz der ursprünglich angeordneten lebenslangen Verwahrung gar mit Auflagen entlassen. Unser gütiges Bundesgericht hielt ihn für therapierbar…

Von den Gutachtern werden allzu viele Täter als therapierbar eingeschätzt. Wo ist eigentlich die Haftung für diese untauglichen psychiatrischen Gutachten? Es kann doch nicht sein, dass diese «Gutachter» zwar saftig abkassieren dürfen – aber für ihren Bericht nicht geradestehen müssen. Diese Gutachten, welche oft hundertfünfzig bis zweihundert Seiten umfassen, werden dem Gericht oft einfach schriftlich eingereicht. Der Gutachter muss für seine Arbeit also im Sinne des Wortes nicht einmal hinstehen.

Jeder Sanitärmonteur, dessen unprofessionell verlegte Leitung rinnt, hat für den Schaden geradezustehen. Im Idealfall hat er eine Versicherung dafür. Seine Arbeit verrichtet er für einen Bruchteil des Stundensatzes des Gutachters. Meines Erachtens ist für Gutachten künftig eine Haftung einzuführen!

Vorspiegelung falscher Tatsachen

Die oft zitierte «kleine Verwahrung» ist gemäss Nationalrat Pascal Schmid, welcher als Gerichtspräsident amtete, gar keine Verwahrung, sondern eine teure Therapie. Denn diese Personen werden nicht einem Strafvollzug zugewiesen, sondern erhalten eine stationäre Massnahme.

Klar ist, dass solche dauerhaften Verwahrungen teuer werden. Und auch, dass die Plätze hiefür erst noch geschaffen werden müssen.

Aber genug ist genug! Ist es denn so ungerecht, jemanden, der einem anderen Menschen das Leben nimmt, lebenslang wegzusperren? Bei besonders schweren Verbrechen reicht das heutige Strafmass nicht aus. Die Gesellschaft muss solche Risiken doch nicht auf sich nehmen. Die Gesellschaft hat Anspruch darauf, zumindest in Zukunft vor solch brutalen, perversen und manipulativen Tätern für immer geschützt zu werden.

Es kann und darf nicht sein, dass Täter nach wenigen Jahren wieder draussen oder auf Freigang sind – die Opfer, aber auch die Hinterbliebenen dieser unfassbaren Taten haben nämlich auch «lebenslänglich»!

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Publiziert von Andreas Glarner

Andreas Glarner ist Unternehmer und SVP-Nationalrat des Kantons Aargau.

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Ein Kommentar

  1. Einmal mehr hat A. Glarner vollkommen Recht. Dieses unsäglich Wiedereingliedern in die Gesellschaft um jeden Preis, ist inakzeptabel. Das muss als Ziel der Rechtsprechung geändert werden. Früher hiess es ja von linker Seite, die Gesellschaft (die schlecht ist) sei an Verbrechen ebenso schuld wie der Verbrecher. Der hat dann nur die halbe Schuld und muss demnach pfleglich behandelt werden. Selbst ein psychotischer Doppelmörder wie in Basel muss resozialisiert werden. Eine Unbescholtene hat dafür bezahlt, die sog. Experten werden für ihre Schlechtachten bezahlt.

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