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Jolanda liefert für tausend Franken die Daten

Unrechtmässige Kooperation mit dem Soziologischen Institut

Die Universität Zürich hat einem privaten Verein Fr. 1’000 für eine mutmasslich illegale Datenlieferung über Online-Kommentatoren bezahlt. Die Frage ist: Wird das anrüchige Geld nun zurückgefordert?

Jolanda Spiess-Hegglin, Protagonistin der «Zuger Sex-Affäre», hat mit ihrem Verein NetzCourage gemäss eigener Aussage letztes Jahr 180 Strafanträge gegen «Hatespeech» geschrieben, fünfzig Verurteilungen erwirkt und achtzig aussergerichtliche Vergleiche ausgehandelt. Ziel des Vereins ist es gemäss Homepage, «ohne Hemmungen mit dem Finger auf Unrecht, Gesetzeslücken und politische Unzulänglichkeiten zu zeigen». Spiess-Hegglin rühmt sich damit, sie werde «von zahlreichen staatlichen und nicht-staatlichen Organisationen unterstützt.»

 

87’170 Franken für «Online-Aggression»

Dazu gehört auch das Soziologische Institut der Universität Zürich. Dieses Institut hat beim Schweizerischen Nationalfonds für eine Studie über «Online-Aggression» 87’170 Franken bewilligt erhalten. Davon erhielt der Verein von Spiess-Hegglin tausend Franken für die Aushändigung von Daten über Personen, mit welchen eine Auseinandersetzung hängig gewesen war. Für diesen Betrag lieferte NetzCourage ohne vorgängige Bekanntgabe an die weit über dreissig Betroffenen vertrauliche Daten ans Soziologie-Messer. Mitte 2019 erhielten so zahlreiche Personen, die u. a. vom Verein NetzCourage angezeigt worden waren, Post vom Soziologischen Institut der Universität Zürich.

 

 

«Vom Verein NetzCourage zur Verfügung gestellt»

«Ihre Kontaktinformationen wurden uns auf Anfrage hin vom Verein NetzCourage zur Verfügung gestellt, genauso wie die Information, dass Sie wegen Online-Kommentierens bereits in ein Strafverfahren involviert waren», heisst es im Brief, welcher der Schweizerzeit vorliegt. «Auch wenn Sie sich nicht weiter an der Studie beteiligen möchten, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, damit wir Ihre Adresse aus unserem Verzeichnis löschen können», geht der Brief leicht nötigend weiter.

Am 11. Juli erhielten die Betroffenen von der Universität sogar ein Erinnerungsschreiben: «Falls Sie nicht an dieser Studie teilnehmen möchten, werden wir Sie nicht weiter kontaktieren und Ihre Kontaktinformationen löschen, sofern wir in den kommenden Wochen nichts von Ihnen hören.» Einige der angeschriebenen Personen waren ob des offiziösen Schreibens eingeschüchtert und meldeten sich bei der Uni Zürich.

 

Persönlichkeitsverletzung nach Datenschutzgesetz

Andere ärgerten sich, dass man selbst aktiv werden sollte, damit die Uni die eigenen Daten lösche. Auch die Schweizerzeit wurde von Betroffenen kontaktiert. Sie gab folgende vorläufige Einschätzung ab: «Das ist eine Persönlichkeitsverletzung nach Datenschutzgesetz. (…) Wer Personendaten bearbeitet, darf dabei die Persönlichkeit der betroffenen Personen nicht widerrechtlich verletzen.»

Auf zivilrechtlichem Weg ist daher eine Klage auf Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung denkbar. Auf strafrechtlichem Weg könnte auf Antrag eine vorsätzliche Datenschutzverletzung bestraft werden.

Letzteren Weg gingen einige der «Opfer» der NetzCourage-Datenlieferung: Sie reichten Strafanzeige ein. Die Universität Zürich wollte indes anfänglich kein Unrecht einsehen: Ohne Zusammenarbeit mit NetzCourage sei es äusserst schwierig, Online-Kommentatoren zu kontaktieren, meinte eine Sprecherin.

 

Datenschutzbeauftragter muss eingreifen

Die Forschenden hätten nach Erhalt der Daten mit einem Schreiben noch einmal sichergestellt, dass in ihre Studie ausschliesslich Daten von Personen einfliessen würden, die damit ausdrücklich einverstanden seien, wiegelte die Uni weiter ab. «Alle übrigen Daten, die NetzCourage lieferte, wurden und werden gelöscht – unabhängig davon, ob die Angeschriebenen dies explizit verlangen oder sich gar nicht zurückmelden.»

Der für die Aufsicht zuständige Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl liess daran indes kein gutes Haar und kritisierte das Vorgehen ungewöhnlich scharf: «Wir haben den Sachverhalt mit grosser Irritation zur Kenntnis genommen», wird er in 20 Minuten zitiert, das weiter schreibt: «Die Beschaffung der Daten für dieses Forschungsprojekt scheine weder den datenschutzrechtlichen Anforderungen noch ethischen Richtlinien zu entsprechen.»

 

Institut krebst zurück

Erst jetzt erklärte sich das Institut bereit, sein Vorgehen nochmals zu überdenken: «Sollte sich dabei herausstellen, dass die bereits erhobenen drei Befragungen für die Studie nicht verwendet werden dürfen, wird die Studie abgebrochen, und es werden sämtliche erhobenen Daten gelöscht beziehungsweise vernichtet.» Auf Nachfrage von Petra Hartmann, welche sich unter dem Titel «Expertin präventiver Opferschutz» für einige der «NetzCourage-Opfer» einsetzt, schrieb Dr. Lea Stahel, die «Online-Aggressions-Expertin» des Soziologischen Instituts:

«Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat das Soziologische Institut derzeit nur noch Interviews gespeichert. Die interviewten Personen hatten sich explizit bereit erklärt, an einer Befragung und an der Studie teilzunehmen. Die Daten aller übrigen Personen, also derjenigen, die entweder die Löschung verlangt oder die sich auf die Schreiben des Soziologischen Instituts nicht gemeldet hatten, hat das Institut mittlerweile vollumfänglich gelöscht. Sollte sich dabei herausstellen, dass die bereits geführten Interviews für die Studie nicht verwendet werden dürfen, so wird die Studie abgebrochen, und es werden auch diese Daten gelöscht resp. vernichtet.»

 

«Datenrechtsverletzung von netzcourage.ch»

Auf die Forderung, das Institut müsse die bezahlten tausend Franken zurückfordern – eigentlich eine Selbstverständlichkeit angesichts des mit Steuergeldern finanzierten, wohl unrechtmässigen, sicher aber weitgehend nutzlosen Datenverkaufs – ging das Institut nicht ein. Hartmann hakte daraufhin beim Nationalfonds nach. Deren Leiterin Direktionsstab/Recht antwortete wie folgt:

«Die erforderlichen Massnahmen mit Bezug zu den Daten von netzcourage.ch hat der SNF getroffen. Diese Daten dürfen nicht verwendet werden. Die Forschenden wurden deshalb angewiesen, die bei netzcourage.ch bezogenen Daten vollständig zu löschen, auch in den Fällen, wo Betroffene ihre Einwilligung zum Interview gegeben haben. Gemäss unserer rechtlichen Beurteilung hätte netzcourage.ch die Daten ohne Einwilligung gar nicht liefern dürfen. Insofern ist eine Datenrechtsverletzung von netzcourage.ch zu verantworten. Die Verwendung der Daten durch die Forschenden akzeptiert der SNF bei dieser Ausgangslage nicht, weshalb er jede weitere Verwendung abgebrochen hat.»

 

Darf NetzCourage das Geld behalten?

Muss nun aber Spiess-Hegglin die tausend Franken, welche ihr Verein vom Staat für die wohl illegale Datenlieferung erhielt, zurückzahlen? Die verklausulierte Antwort des Nationalfonds: «Das an netzcourage.ch gezahlte Honorar darf dem Projektbudget nicht belastet werden. Die finanzielle Prüfung der Abrechnungen durch den SNF stellt sicher, dass dieser Betrag nicht aus Mitteln des SNF finanziert wird. Den Forschenden wurde die Anrechnung an das Projektbudget explizit untersagt.»

Wenn nicht alles täuscht, so bedeutet das, dass die tausend Franken für die wohl illegale Datenlieferung einfach aus einem anderen Topf kommen werden.

 

Hermann Lei

 

BRISANT vom 13. September 2019 als PDF-Dokument herunterladen

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Publiziert von Hermann Lei

lic. iur. Hermann Lei ist Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat des Kantons Thurgau.

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6 Kommentare

  1. Da wäre mal interessant, die Verstrickung der «Studierenden» mit der Organisation von Spiess-Hegglin zu untersuchen. Mit Garantie hat es unter den UNI «Forschenden» Symphatisanten, wenn nicht zahlende Mitglieder der Spiess-Hegglin Organisation.

  2. Das ganze ist eine riesen Sauerei.Auch ich wurde wegen einer Kleinigkeit angezeigt.
    Jetzt besitzt die Dame Spiess noch die Frechheit, unsere persönlichen Daten zu verkaufen😡

  3. Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit?

    Gemeinnützigkeit definiert sich im Steuerrecht anders (strenger) als im Volksmund. Deshalb kann eine juristische Person nur dann wegen gemeinnützigen Zwecken steuerbefreit werden, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind:

    • Die juristische Person fördert mit ihrem Angebot das Gemeinwohl; d.h. die Aktivitäten entsprechen den Bedürfnissen eines grossen Teils der Bevölkerung. Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn sich die juristische Person in karitativen, humanitären, ökologischen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereichen für die Allgemeinheit einsetzt. Eine bloss nützliche oder ideelle Tätigkeit genügt nicht.

    • Die Tätigkeit kommt einem offenen Kreis von Personen zugute. Angebote die sich beispielsweise nur auf den Kreis der Familie, einen Verein oder die Angehörigen eines bestimmten Berufes beschränken, sind deshalb nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts.

    • Das Engagement dient nicht den persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen der Vereinsmitglieder, Stiftungsräte etc., sondern es wird aus selbstlosen, altruistischen Motiven erbracht und kommt unbeteiligten Dritten zugute.

    • Die juristische Person finanziert sich hauptsächlich über sog. Opfer im steuerrechtlichen Sinn. Das heisst, dass sie ihre Tätigkeiten und Angebote mit Spendengeldern oder anderen freiwilligen Zuwendungen finanziert, die ihr von dritter Seite gegenleistungslos zufliessen (dazu gehört auch die ehrenamtlich geleistete Arbeit).

    • Schliesslich ist eine Steuerbefreiung nur möglich, wenn die juristische Person nicht primär einer auf Erwerb gerichteten Tätigkeit nachgeht und wenn sie nicht im Wettbewerb zu anderen Marktteilnehmern steht.

    http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/pages/viewpage.action?pageId=1519124491

  4. Jolanda ist so eine Nette – sie lavert nicht nur ! Nein : sie liefert auch !
    Wir leben in einem Land, in dem spinnen erlaubt und – oft bezahlt wird –
    Hey Leute – seid nicht undankbar !

  5. Ja diese manische Frau sieht sich als Unschuldslamm bei dem Vergewaltigungsvorfall in Zug und will quasi nicht dabei gewesen sein; aber man sollte sich einmal die Fotos von dieser Festivität anschauen und dann wird einem alles klar

  6. Mich hat diese Frau betreffend eines lapidaren fb Kommentars wegen der BH Verbrennaktion der Funiciello beim Bezirksamt Muri angeklagt. Ich wollte diesem Cabaret ein Ende setzen und hatte auf Drängen der Spiess Fr.300.- bezahlt. Vorladung der Funiciello an einem Montag um 7.00 Uhr hatte Funiciello am Sonntag Abend kurzfristig abgesagt. Grund war dringender Termin.🤣. Die Spiess hat auf dem Bezirksamt Muri mit dem Rückzugsschreiben erwähnt dass ich Reue zeige und ich mich entschuldige. Dies habe ich aber schriftlich dementiert. Die Spiess ist im Lügen und verdrehen sehr talentiert. An der ETH Studie habe ich teilgenommen. Dort konnte ich sagen was Sache ist. Belohnung war Fr. 100.-

Spontan – Schlagfertig – Selbstsicher

Wahlkampf – Stunde der Wahrheit