Der Schweizerzeit-Redaktor hat einen massiven Steuergeldmissbrauch bei einer parastaatlichen Organisation aufgedeckt. Sofort wird er deshalb von deren Führung mit Klagen eingedeckt. Superprovisorische Massnahmen, Schadenersatzklagen, diverse Strafanzeigen, Beschwerden bei Berufsorganisationen sowie Drohungen wechseln sich in den nächsten Monaten ab mit Berichten in den staatsnahen Medien, wonach die Schweizerzeit in massiven Problemen stecke.
Die Angriffe sind aggressiv, unverhältnismässig und substanzarm, aber bei den hiesigen Gerichten weiss man nie. So findet der arme Redaktor keinen Schlaf mehr. Und die Rechnungen der Anwälte sprengen bald jedes Budget.
Arbeit ohne Angst
Ähnliches ist der Schweizerzeit tatsächlich bereits passiert. Wäre es in solchen Fällen nicht angenehm, wenn man einen gewissen Schutz genösse? Genau das hat die EU gemerkt.
Der Schutz von Journalisten sei von entscheidender Bedeutung, um die Meinungsfreiheit, den Medienpluralismus und die Demokratie zu fördern. Journalisten spielten eine wichtige Rolle bei der öffentlichen Debatte und der Vermittlung von Informationen, Meinungen und Ideen. Sie müssten in der Lage sein, ihre Arbeit frei und ohne Angst vor Einschüchterung oder Belästigung auszuüben, tönt es wohlmeinend.
SLAPP-Klagen
SLAPP-Klagen (strategic lawsuits against public participation, in etwa: rechtsmissbräuchliche Klagen, um Kritiker einzuschüchtern) dienen dazu, Kritiker zu entmutigen und zum Schweigen zu bringen, indem sie ihnen hohe Kosten für die Verteidigung auferlegen. Die EU hat daher eine Richtlinie erarbeitet, um offenkundig unbegründete oder missbräuchliche Gerichtsverfahren in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug zu bekämpfen.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch die Schweiz nachzieht. Nur wird davon die Schweizerzeit leider nicht profitieren. Denn die Richtlinie protegiert nur Personen, die «Angelegenheiten von öffentlichem Interesse» schützen. Von öffentlichem Interesse sind gemäss Richtlinie aber vor allem «Menschenrechte, soziale Inklusion, Geschlechter-Gleichstellung, Rechte von LGBTIQ+-Personen und Umweltschutz». Nicht gerade die Themen von uns.
Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Künstler
Erklärtes Ziel der EU ist es, solche Klagen mittels Spezialvorschriften möglichst rasch und ohne echtes Gerichtsverfahren abzuschmettern. Zudem stehen unter dem neuen Sonderschutz nebst Journalisten auch «Organisationen der Zivilgesellschaft, nichtstaatliche Organisationen, Gewerkschaften, Künstler, Forscher und Wissenschaftler».
Sie alle erhalten Beratung, Gratisanwälte und einen weiteren Strauss an staatlicher Unterstützung. Wer es inskünftig also wagt, einen unter Artenschutz stehenden Linken vor Gericht zu ziehen, wird es schwer haben.
Disziplinarstrafen gegen Rechtsanwälte
Zudem kann das Gericht «nicht nur dem Beklagten die Kosten oder die Entschädigung zusprechen, sondern auch eine vom Kläger an den Staat zu zahlende Strafe verhängen, wenn klar ist, dass das von ihm eingeleitete Verfahren schikanös, unseriös oder böswillig war.» Also Abschreckungsstrafen in einem Zivilprozess und ohne faires Verfahren.
Die Richtlinie verlangt sodann die Einrichtung einer Art von Pranger für die «böse» Partei. Ganz krass: Gemäss Richtlinie müssen Disziplinarstrafen gegen Rechtsanwälte verhängt werden, um auch diese «von der Einleitung missbräuchlicher Klagen gegen öffentliche Beteiligung abzuschrecken».
Wer also gegen eine Gewerkschaft oder gegen Klimakleber vorgehen will, wird künftig nicht einmal mehr einen Anwalt finden.
Eine Schweinerei ruft der nächsten!
Die Journalisten auf der ganzen Welt 🌎
müssen Schutz vor Willkür und vor Ungerechtigkeiten erhalten-
Was 😯 ist das für ein :
„ Gewurstel „ mit der Europäischen Union?
Die Verantwortlichen müssen Klarheit schaffen – das ist ihre Pflicht!
Dafür werden sie bezahlt!
Es gibt keine „ böse Partei „
In der Schweiz 🇨🇭
Ich bekomme Kopfweh 🤕 von all diesen verworrenen Gesetzen und Bestimmungen 🚑
SLAPP-Klagen sind in der Schweiz ein echtes Problem: Sie sind das neue Kampfmittel finanzstarker Organisationen (Goliath). Es wird gegen aufsässige Medien (David) eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel ist Inside Paradeplatz (IP), der Finanzplatz-kritische Blog von Lukas Hässig. Ohne IP wäre es im Fall Vincenz nicht zur Strafverfolgung und erstinstanzlichen Verurteilungen gekommen. IP hat allen SLAPP-Angriffen widerstanden. Die grösste SLAPP-Schuhnummer waren zivil- und strafrechtliche Angriffe der gescheiterten Grossbank Credit Suisse, die mit einer «Strategie des prozessualen Erdrückens» IP auslöschen wollte. Gestorben ist dann die Bank.
Mit der Fokussierung der EU-Richtlinie auf «Menschenrechte, soziale Inklusion, Geschlechter-Gleichstellung, Rechte von LGBTIQ+-Personen und Umweltschutz» tut die EU (und in ihrem Schlepptau die Schweiz?) dem Kampf gegen SLAPP-Klagen einen Bärendienst. Da wäre keine Richtlinie immer noch besser als diese.
„Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen, die aus sauer süss und aus süss sauer machen! … die den Gottlosen gerecht sprechen wegen der Geschenke und das Recht der Gerechten diesen vorenthalten!“ Jes. 20ff
Wir leben endgültig in der Zeit, in welcher Recht zu Unrecht und Unrecht zu Recht wird. In der Bibel sind diese Zeiten vorausgesagt. Wenn wir die Bibel studieren, können wir die heutigen Ereignisse verstehen und wissen, dass alles so kommen muss: Es ist Gottes Plan.
Die Schweiz möge EU- und LINKS-lastiges Geschwätz verhüten!