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Kompass-Verlust

Nach neuerer Auslegung der bundesdeutschen Rechtsprechung ist auch gegen untergeordnete Befehlsempfänger während der Zeit des Nationalsozialismus Anklage wegen Beihilfe zum Mord zu erheben.

So wurde zum Beispiel ein Wachmann des Konzentrationslagers Mauthausen wegen Beihilfe zum Mord in 36’000 Fällen angeklagt. Obwohl der Wachmann zum Zeitpunkt der Anklage bereits 95 Jahre alt war, musste dennoch die Jugendstrafkammer den Fall beurteilen, weil der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt die Volljährigkeit noch nicht erreicht hatte.

Aktuell beschäftigt die Strafsache Irmgard F. die Strafverfolgungs- und Anklagebehörden. Sie ist heute 94-jährig, lebt in einem Altenheim in Pinneberg bei Hamburg und war von 1943 bis 1945 die Sekretärin von Paul Werner Hoppe, dem Kommandanten des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Dieser wurde nach dem Krieg wegen Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen zu neun Jahren Haft verurteilt, wobei er lediglich drei Jahre absitzen musste. In der Zwischenzeit ist Hoppe verstorben, und jetzt soll seiner Sekretärin der Prozess gemacht werden.

94-Jährige vor der Jugendstrafkammer
Auch sie wird sich aufgrund ihres damaligen Alters vor einer Jugendstrafkammer verantworten müssen, wobei sie bestreitet, von den Morden im KZ Stutthof gewusst zu haben. Die Ermittler widersprechen, da sie von ihrem ehemaligen Büro aus auf die Lagerbarracken und das Krematorium sehen konnte. Es ist davon auszugehen, dass Irmgard F. lügt, weil sie als Sekretärin des Lagerkommandanten mit jeder Sicherheit Schriftstücke verfassen musste, welche die Tötung von Lagerinsassen zum Inhalt hatten. Dazu brauchte sie nicht aus dem Fenster zu schauen. Dass nämlich alle belasteten Berichte vom Lagerkommandanten selbst und ohne ihr Wissen verfasst wurden, ist unglaubwürdig.

Dennoch stellt sich die Frage, ob das strafrechtlich relevante Verhalten der ehemaligen Sekretärin nach 75 Jahren mit dem Jugendstrafgesetzbuch in der Hand überhaupt «gerecht» beurteilt werden kann. Ähnliche Urteile in der jüngsten Zeit zeigen, wie unbeholfen die Gerichte sanktionieren, weil die begangenen Gräueltaten die Vorstellungskraft der heutigen Strafjustiz bei weitem übersteigen. In einer TV-Sendung betonte ein Historiker, aufgrund der notwendigen Erinnerungskultur seien solche Gerichtsfälle notwendig.

Damit das schwärzeste Kapitel deutscher Geschichte nie in Vergessenheit gerät, gibt es wahrlich probatere Mittel, als eine bald einmal hundert jährige zivile KZAngestellte vor den Jugendrichter zu zitieren. Apropos Jugendstrafrecht: Google beschreibt dieses wie folgt: «Es soll der minderjährige Straftäter auf den richtigen Weg gebracht werden», oder anders ausgedrückt: Es sollen weitere Delikte verhindert werden. Passt ja super auf die Persönlichkeit von Irmgard F.

Andere Wege finden
Es müssen Wege gefunden werden, die Erinnerungen an die NS-Verbrechen wach zu halten, ohne Greise im Zustand des körperlichen und geistigen Zerfalls vor Gericht zu stellen und zu mehr oder weniger symbolischen Strafen zu verurteilen, welche zu guter Letzt wegen fehlender Hafterstehungsfähigkeit nicht einmal vollzogen werden.

Gerade aktuell ziehen Horden von Muslimen durch deutsche Städte und skandieren vor Synagogen Schmährufe wie «Scheissjuden» und propagieren die Vernichtung Israels. Für die deutsche Justiz wäre es weitaus sinnvoller, bei diesen aktuellen Straftaten Manpower zu investieren, weil die akute Gefahr eines nicht mehr zu kontrollierenden Flächenbrandes gross ist. Aber offensichtlich zieht es die deutsche Politik vor, dass sich die Justiz mit NS-Straftaten von damals untergeordneten und heute uralten Mitläufern beschäftigt. Es könnte nämlich peinlich werden, wenn sich unter den «Judenhassern» sogar Flüchtlinge befinden, welche durch den unsäglichen Merkel-Ruf «Wir schaffen das» nach Deutschland eingewandert und von den WillkommensRomantikern mit Teddybärchen beschenkt worden sind.

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Publiziert von Schweizerzeit

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