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Langzeit-Sozialhilfebezug

Können Sie sich noch an Abu Ramadan erinnern? Der Imam aus Nidau bei Biel, der für den Tod aller Feinde des Islam betet, hat in seiner ordentlichen «Sozialhilfekarriere» in der Schweiz von Anfang 2004 bis Mitte 2017 stolze 600 000 Franken Für- sorgeleistungen bezogen.

Sozialhilfe nimmt eine absolut zentrale Funktion in unserem Staat ein. Deshalb ist sie im Grundsatz auch von niemandem bestritten. Sie war aber ursprünglich dazu gedacht, in Not geratene Personen vorübergehend zu unterstützen und wieder ins Erwerbsleben zurückzuführen.

Doch die Sozialhilfe-Kosten haben sich in der Schweiz innert zehn Jahren fast verdoppelt. 2010 gaben Bund, Kantone und Gemeinden 2,428 Milliarden Franken für Sozialhilfe aus. 2019 waren es bereits 3,947 Milliarden. Vor allem die Asylpolitik verursachte einen massiven Kostenanstieg, ihr An- teil hat in diesen zehn Jahren eine Steigerung um 128 Prozent erfahren.

Doch es ist gar nicht so einfach, die Frage zu beantworten, wie viele Personen und Haushalte schon seit Jahren und in ähnlichen Beträgen Unterstützung beziehen, denn die Zahlen werden durch Wohnsitz- und insbesondere Kantonswechsel der Bezüger verfälscht. Dennoch existieren dazu Zahlen:

Rund 47700 Personen in 30500 Haushalten sind im Kanton Zürich Bezüger von Sozialhilfe.  Davon  leben mehr als 10350 Haushalte länger als seit drei, 6230 Haushalte seit mehr als fünf und 2200 Haus- halte seit mehr als zehn Jahren von der Fürsorge, schreibt die Regierung auf eine parlamentarische Anfrage.

Gut integriert – ins Sozialsystem

Ähnlich legte im Kanton Basel-Stadt der Regierungs- rat offen, dass Ende 2019 12417 Bezüger gezählt wurden. Davon waren 4061 Schweizer und 4721 ausländische Staatsangehörige, beim Rest handelt es sich um fürsorgebeziehende Ehen mit beiden Passkategorien.

Im Zeitraum zwischen Januar 2010 bis Dezember 2019 wurden 17350 Haushalte mit bis zu 200000 Franken Sozialhilfe unterstützt, 1399 Haushalte mit 200‘001 bis 300000 Franken, 517 mit 300001 bis 500000 Franken, und 48 mit 500001 bis 700000 Franken. Und in 1 Fall wurden über 700000 Franken ausbezahlt.

Im Weiteren lässt uns der Kanton Basel-Stadt wissen, dass im Zeitraum von Anfang 2010 bis Ende 2019 895 Haushalte, davon 442 ausländische, seit drei bis fünf Jahren Sozialleistungen bezogen haben. 1267 Haushalte, davon 667 ohne Schweizer Pass, waren seit fünf bis zehn Jahren fürsorgeabhängig, und 740, davon 287 Nicht-Schweizer, seit mehr als 10 Jahren. Das sind stets die Zahlen ohne Asyl- und ohne Flüchtlingsbereich.

Aufenthaltsbewilligung trotz dauerhaftem Sozialhilfebezug

Ausländer sind im Verhältnis rund dreimal so häufig von Sozialhilfe abhängig wie Schweizer. Zwar sehen unsere Gesetze vor, dass ihr Bleiberecht in Frage gestellt wird, wenn sie dauerhaft von Sozialhilfe abhängig sind. Doch die Zahlen dazu sind ernüchternd: Im Kanton Zürich verlieren nur die allerwenigsten wegen chronischen Sozialhilfebezugs ihre Aufenthaltsbewilligung: 2013 waren es 29 Personen, 2014 waren es 43, ein Jahr später 73, und 2016 waren es 105 Personen. Das ist, verglichen mit anderen Kantonen, sehr viel: Im Durchschnitt hat das Migrationsamt Basel-Stadt jedes Jahr etwa zehn Personen die Aufenthaltsbewilligung widerrufen. Im Kanton Aargau, wo bei mehr als 14000 Sozialhilfebezügern etwas mehr als 50 Prozent Ausländer sind, wird pro Jahr nur ein bis drei chronischen Bezügern das Aufenthaltsrecht entzogen.

Nun profitierte Hassprediger Ramadan, der einst als Flüchtling den vollen Schutz unseres Staates genoss und heute wegen Rassendiskriminierung und Sozialhilfebetrugs intensiv die Justiz beschäftigt, von einer alten Regelung, die zwischen 2008 bis 2018 hierzu- lande Gültigkeit hatte: Die Niederlassungsbewilligung von ausländischen Personen, die sich seit mehr als fünfzehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz auf- hielten, konnte allein wegen übermässigem Sozialhilfebezug nicht mehr widerrufen werden. Angesichts des zunehmenden Drucks durch die steigenden Sozialhilfekosten, dem die Gemeinderechnungen ausgesetzt sind, hat das Bundesparlament diesen Passus abgeschafft, in der Hoffnung, Intensivbezügern damit einen Riegel zu schieben.

Lebenslanger Aufenthalts- und Fürsorgebezug als Men- schenrecht?

Das hat die Armutslobby auf den Plan gerufen, denn der Wegfall des Schutzes jener Ausländer, die sich seit Jahren nicht selbst finanziell über Wasser halten können und nun um das Aufenthaltsrecht in der Schweiz fürchten müssen, bedroht zahlreiche gutbezahlte Stellen von Sozialarbeitern. Die Sozialindustrie ist deshalb darauf angewiesen, dass ein Recht auf lebenslangen Sozialhilfebezug und auf ewigen Verbleib in der Schweiz besteht. Der Interessenverband Skos, rot-grün geführte Städte wie Winterthur, die Beobachtungsstelle für Asyl und zahlreiche andere Interessengruppen flehten mittels Tränendrüsen-Fällen die

Parlamentarier an, doch eine neue Regel zu schaffen, wonach niemandem nach zehn Jahren in der Schweiz das Anwesenheitsrecht in Frage gestellt werden darf. Vorläufig bleibt die gültige Regel, wonach jedem Nicht- Schweizer, der den Fürsorgestaat übermässig in Anspruch nimmt, die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden kann.

Alle sind Härtefälle und dürfen bleiben

In den allermeisten Fällen bleibt dies jedoch Theorie. Und wo die Migrationsämter einen Entzug verfügen, wird dieser stets an die Gerichte weitergezogen. Dass die Wegweisung scheitert, hat ihre Gründe in höhe- rem Recht, das unsere eigene Gesetzgebung dominiert – Personenfreizügigkeit, die Genfer Flüchtlingskonvention, die EMRK – und vor allem im schwammigen Begriff der «Unzumutbarkeit»: Angehörige in der Schweiz, eingeschulte oder hier geborene Kinder, Arztzeugnisse, kein Beziehungsnetz im Heimatland und Ähnliches wurden in der Rechtsprechung als Gründe zum Bleiben aufgeführt.

So sind dann alle Haushaltsmitglieder vor der Abschiebung geschützt, alle sind somit «Härtefälle!» Zumutbar ist dann aber für den Schweizer Steuerzahler, dass diese Leute endlos mit öffentlichen Geldern unterstützt werden.

Sozialhilfe für Importbräute

Die Genfer Flüchtlingskonvention verspflichtet uns, Personen, die über einen Flüchtlingsstatus verfügen, unabhängig von einer Sozialhilfeabhängigkeit Familiennachzug zu gewähren – dies im Gegensatz zu EU-Bürgern und Schweizern. Zahlen zur Frage, wie viele sozialhilfebeziehende Flüchtlinge ihre Familien- angehörigen in die Schweiz holen durften, vermag der Bundesrat keine zu liefern – der Staat will das alles gar nicht so genau wissen. Der Blick in die Daten des Bundes ist dennoch aufschlussreich:

Auch letztes Jahr stammten die meisten neuen Asylgesuche aus Eritrea, nämlich insgesamt 1917. Davon entfielen 1173 auf Geburten, und 366 zusätzliche Eritreer holte der Schweizer Staat im Rahmen von Familienzusammenführungen in die Schweiz. Nur 211 Eritreer kamen via neu gestelltes Asylgesuch hinzu. Statt Entlastung in der Sozialhilfe heisst es für die Sozialkassen Neubelastungen! Insgesamt durften 2020 1011 Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge neu in die Schweiz einreisen.

Und so sind Ausweisungen faktisch unmöglich. Unsere Sozialwerke beruhen auf Solidarität und Eigenverantwortung und wurden einst für Schweizer Bedürfnisse geschaffen. Heute stehen sie jedem offen, der es in die Schweiz schafft. Die Kosten werden uns noch Jahrzehnte beschäftigen.

von Barbara Steinemann

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Publiziert von Schweizerzeit

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