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Lösegeldzahlung ohne Erpressung

Wer erpresst wird und bezahlt, hat bereits verloren. Die Chancen, dass die Täter bei einer sofortigen Bezahlung keine weiteren Forderungen stellen, sinken oft gegen Null.

Weshalb dürfte klar sein: Wer schnell das Portemonnaie zückt, ist in den Augen einer Täterschaft auch bereit, dieses ein zweites Mal zu zücken. Deshalb rät die Polizei dringend davon ab, im Erpressungsfall auf die Täterforderungen einzugehen. Selbstverständlich müssen die Behörden in bestimmten Situationen einen gewissen Spielraum haben. Gerade bei Personenentführungen in Hochrisikogebieten, namentlich im afrikanischen und arabischen Raum, kann es zu Geldzahlungen kommen, wobei derartige Verhandlungen nur mit erfahrenen Spezialisten zum Erfolg führen können.

Zahlung aus Angst
In der vergangenen Herbstsession wollte nun die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates das Gegenteil durchboxen, weil man nicht eine Kohäsionsmilliarde, sondern gleich zwei Milliarden an die EU überweisen wollte. Es ging hier nicht um die Zahlungsverweigerung aufgrund einer Erpressung, sondern um eine Zahlung aus Angst, man könnte sonst erpresst bzw. unter Druck gesetzt werden. Man wollte die EU milde stimmen, weil der Bundesrat das Rahmenabkommen versenkt hat und somit der Zugang zum EU-Forschungsprogramm dahinfiel. Selbstverständlich sind jene Parlamentsmitglieder, welche den Entscheid des Bundesrates zur Beerdigung des Rahmenabkommens bedauern, die gleichen, welche unser Steuergeld mit der grossen Kelle in der EU verteilen wollen und nichts Verwerfliches daran finden, dass grosse Teile in dubiosen Kanälen verschwinden.

Politik der «Beschwichtigung»
Interessanterweise erfolgten aber von Brüssel aus keinerlei Druckversuche auf die Schweiz im Zusammenhang mit der Zahlung der Kohäsionsmilliarde. Um es kriminalistisch auszudrücken: Es macht den Anschein, dass man bereits aus einem diffusen Unwohlgefühl heraus die EU-Granden beschwichtigen wollte, und dazu eignet sich offensichtlich unser Steuersubstrat für gewisse links-grüne Kreise vortrefflich. Letztendlich ist es ein Hohn. Wir sollten nach der Meinung von SP, Grünen und Grünliberalen, sowie einzelner FDP- und Mitte-Vertreter, ungefragt und ohne Not einen riesigen Betrag an die Europäische Union überweisen, welche diese Geldzahlung gar nicht eingefordert hat und im Endeffekt nicht einmal weiss, wofür dieser Geldsegen verwendet werden soll. An dieser Stelle ist es angebracht, den juristisch nicht durchwegs korrekten Bogen zum Strafrecht zu machen. Wer in die Bundeskasse greift und Bestrebungen unternimmt, fremdes Geld einer Organisation zu übergeben, weil er aus seiner Sicht eine angerbliche Erpressung verhindern will, bewegt sich nahe am Tatbestand des «untauglichen Versuchs» nach Artikel 22 unseres Strafgesetzbuches. In seinem Strafrechtskommentar hält Andreas Donatsch fest, dass der «untaugliche Versuch» voraussetzt, dass der Täter «aus grobem Unverstand» gehandelt hat und die Untauglichkeit des Versuchs von jedem normal denkenden Menschen ohne weiteres erkannt werden wäre und vom Täter nur aus besonderer Dummheit verkannt worden ist.

Mit Blick auf die politischen Befürworter könnte der Kommentar Donatsch nicht treffender sein. Wie wäre es mit umgekehrtem Zeichen? Wenn die Schweiz beim EU-Forschungsprogramm ausgeschlossen bleibt, gibt es überhaupt keinen Zaster – auch nicht eine Milliarde. So einfach wäre das!

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Publiziert von Schweizerzeit

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