Mit oder ohne Maske ins Opernhaus Zürich?

Das Zürcher Opernhaus hat seine Besucherinnen und Besucher schriftlich befragt, ob zusätzlich zur vom Bundesamt für Gesundheit für Vorstellungen des Opernhauses verfügten Covid-Zertifikats-Pflicht auch noch eine Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher von Aufführungen verfügt werden solle. Offenbar haben 53 Prozent jener Besucherinnen und Besucher, die auf die Umfrage geantwortet haben, der zusätzlichen Maskenpflicht zugestimmt.
Auch der Verlagsleiter der Schweizerzeit wurde um seine Meinung befragt. Seine Stellungnahme zur Frage in ungekürztem Wortlaut:
Ich antworte auf Ihre Umfrage, ob das Opernhaus Zürich zusätzlich zur gesetzlich geforderten Zertifizierungspflicht auch das Maskentragen den Aufführungsbesuchern verbindlich vorschreiben soll.
Auch wenn jeder Opernbesuch mit intensiver geistiger Auseinandersetzung zum Geschehen auf der Bühne verbunden ist, ist für das Geniessen einer Aufführung entspanntes Wohlbefinden Voraussetzung.
Mit umgebundener Maske ist solch entspanntes Wohlbefinden indessen alles andere als gegeben. Wird Gesichtsmaske zwangsverordnet, wird man mich nie im Opernhaus antreffen. Und ich werde – wie in der Vergangenheit des öfteren – nie Gäste zu einem Opernbesuch einladen, solange ihnen das Tragen von Gesichtsmasken während einer Aufführung vorgeschrieben ist.
Übrigens: Im Spätsommer 2020 sorgte ein im Kanton Schwyz Tatsache gewordener Jodel-Anlass für Schlagzeilen: Das Chorsingen würde Covid massiv begünstigen, wurde damals behauptet – ob zu Recht oder nicht, bleibe dahingestellt. Aber selbst das Singen in der Kirche wurde weitgehend unterbunden. Soll Gesang tatsächlich eine Corona-Welle ausgelöst haben, müsste Maskenpflicht ja insbesondere den Sängerinnen und Sängern auferlegt werden! Welch ein Unsinn.
Spass beiseite: Es besteht meines Erachtens nicht der geringste Anlass, die vom Bundesrat – unseres Erachtens mit ungenügender Begründung – in Kraft gehaltenen Corona-Massnahmen noch übertreffen zu wollen. Wer sich vor Ansteckung fürchtet, kann sich schliesslich impfen lassen. Ist er geimpft, droht ihm von Ungeimpften (indessen als coronafrei Getesteten) keine Gefahr.
Wer vom Bundesrat Verfügtes immer noch zu übertreffen trachtet, der dürfte uns in nicht allzu ferner Zukunft wohl auch noch das Eingipsen des rechten Armes auferlegen wollen – auf dass es Opern-besuchern verunmöglicht werde, nach langer Aufführungspause einen persönlichen Bekannten und Opernfreund angesichts erstmaligem Treffen nach Corona-Stillstand gar mittels Handschlag begrüssen zu wollen …
Es scheint mir mehr als nur angebracht, sich endlich darauf zurückzubesinnen, dass der Menschheit zu keinerlei Zeitpunkt in der Weltgeschichte je risikoloses Dasein gesichert werden konnte – auch heute nicht.
Freiheit einerseits, Selbstverantwortung andererseits – jedem Einwohner der Schweiz in der Bundesverfassung garantiert und auferlegt – sollen menschliches Miteinander auch in der (abflauenden) Corona-Zeit prägen.
Die Angstmacherei muss ein Ende haben. Freiheit, nicht unentwirrbares Gestrüpp von Auflagen und Vorschriften bildet den Nährboden für kulturelle Leistungen und Höchstleistungen. Darauf haben sich auch die Meinungsführer im Abendland endlich zurückzubesinnen.
Ich ersuche Sie um Kenntnisnahme meines Standpunkts und danke Ihnen dafür.
Mit freundlichen Grüssen
Ulrich Schlüer
PS: Ich bestehe keineswegs darauf, dass diese Zeilen als anonyme Äusserung behandelt werden. Ich stehe mit Namen zu dem, was ich denke.