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Moralischer Appell oder rechtsverbindliche Verpflichtung?  

Frontalangriff auf die Direkte Demokratie

Bundesbern behauptet, der Uno-Migrationspakt setze bloss «Moralische Verpflichtungen». Rechtliche Umsetzung verlange er nicht. Deshalb will das Parlament ein Referendum nicht zulassen.

Bundesrat Ignazio Cassis – offenbar seiner Sache nicht ganz sicher – will bei der von ihm befürworteten Unterzeichnung des Uno-Migrationspakts einen rechtlichen Vorbehalt anbringen. Die Absicht ist löblich. Nur: Wie kann zu einer Vereinbarung, die als «nicht rechtswirksam» etikettiert wird, ein Rechtsvorbehalt ausgesprochen werden? Auf Antwort auf diese Frage warten wir seit Monaten.

Im Deutschen Bundestag hat die Ratifizierungsdebatte zum Uno-Migrationspakt bereits stattgefunden. Dabei wurde Bundeskanzlerin Angela Merkel auf die Rechtswirksamkeit des Uno-Pakts angesprochen. Ihre (protokollierte) Antwort lässt aufhorchen:

«… und diese Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der vertretenen Länder der Vereinten Nationen dem zustimmen, und dann ist es für alle gültig. Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht.»

Die EU-Kommission bekräftigt die Haltung von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Gestützt auf ein dazu eingeholtes Rechtsgutachten beantragt die EU-Kommission dem EU-Rat (dem Gremium der Regierungschefs der EU-Länder), den Uno-Migrationspakt als für ganz Europa rechtsverbindlich zu erklären. Das trifft auch die Schweiz – und das heisst: Der Beitritt der Schweiz zum Uno-Migrationspakt ist dem

obligatorischen Referendum

zu unterstellen. Allein Volk und Stände der Schweiz sind zuständig, über das Ja oder Nein zum Uno-Migrationspakt zu entscheiden.

Der Uno-Migrationspakt steht in klarem Widerspruch zu unserer Bundesverfassung. Die Absage an die Masseneinwanderung – von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 in der Bundesverfassung verankert – würde kurzerhand annulliert, wenn die Schweiz den Uno-Migrationspakt unterzeichnen würde.

Der Migrationspakt als Erlass der Uno würde ohnehin sofort zu sog. Gewohnheits-Völkerrecht erhoben. Und Staaten, die Gewohnheits-Völkerrecht nicht befolgen, denen droht die «Schwarze Liste», Schmäh von allen Seiten – «Rechtswirksamkeit» von Uno-Pakten hin oder her.

Unser Bundesgericht hat mehrfach (verfassungswidrig!) bewiesen, dass es solchem Gewohnheits-Völkerrecht höheren Rang einräumt als der Bundesverfassung. Das heisst dann wohl, dass – im Widerspruch zu klarem Verfassungsauftrag – nicht einmal mehr kriminelle Ausländer, Gewaltverbrecher, Vergewaltiger ausgeschafft werden könnten.

Und eine zweite Anmassung aus New York wird der Schweiz mit dem Uno-Migrationspakt beschert: Die Uno will sog. NGOs (Nichtregierungs-Organisationen) beauftragen, in regelmässigen Abständen in allen Staaten zu überprüfen, ob die Forderungen des Migrationspakts auch buchstabengetreu erfüllt werden.

Im demokratischen Rechtsstaat ist es eigentlich Sache des vom Volk gewählten Parlaments, die Regierung zu beaufsichtigen. Will die Uno die Parlamente entmachten? Lassen sich die Parlamente, lassen sich in der Schweiz National- und Ständerat gefallen, dass ihr Aufsichtsrecht und ihre Aufsichtspflicht an ein von der Uno eingesetztes NGO-Gremium abgetreten werden muss?

Was für Organisationen sind es, welche die Uno weltweit zu «Oberaufsehern» ernennt, auf dass sie souveräne Staaten gängeln? Fühlen sich diese NGOs rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet? Sind sie transparent bezüglich Trägerschaft, Finanzierung und Personalrekrutierung? Ist innerhalb dieser Aufsichts- NGOs Meinungsfreiheit gewährleistet? Oder werden in solche Überwachungs-NGOs bloss Anwälte und Befürworter der Massenimmigration aufgenommen?

Ganz praktisch gefragt heisst das: Können die heute in der Schweiz geltenden, demokratisch geschaffenen Ausschaffungsregeln gegenüber illegal anwesenden und kriminellen Ausländern nach Unterzeichnung des Uno-Migrationspaktes überhaupt noch angewendet werden?

Offene Fragen – zu einem Uno-Pakt, der in klarem Widerspruch zu geltendem, demokratisch geschaffenem Recht steht. Deshalb ist vor allem anderen zu fordern:

Wenn Bundesbern den Beitritt der Schweiz zum Uno-Migrationspakt beantragt, dann kann der Entscheid darüber nur vom Souverän, von Volk und Ständen getroffen werden.

Allein das Volk ist berechtigt, Entscheide zu treffen, die unsere Verfassung in wesentlichen Bereichen korrigieren.

Der Uno-Migrationspakt muss vors Volk!

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Publiziert von Schweizerzeit

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Ein Kommentar

  1. Dass die UNO (wo die Mitgliedsländer sowieso über linke UNO Aktivisten der jeweiligen Länder vertreten sind und nicht durch eine demokratisch legitimierte Mehrheit dieser Länder) über die Köpfe der souveränen demokratischen Mitgliedsländer hinweg, durch simple «Mehrheitsbeschlüsse», in ihre Mitgliedsländer hineinregieren kann – und dabei die Demokratie aushebelt (!!!) – war wohl nie der Sinn eines UNO Beitritts. Das exakt gleiche hinterhältige «Verfahren» wie bei der EU. EU = UNO = Weltregierung. Also nichts wie raus, solange man noch nicht ausgelöscht ist und souverän entscheiden kann.

Erdoganismus

Die Forderungen des Uno-Migrationspakts