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Nazi-Symbole komplett verbieten?

Der Nationalrat hat in der Sondersession vom Mai mit 141 zu 42 Stimmen einem Vorstoss zugestimmt, der «Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten» will. Ein krasser Fehler, der einmal mehr demonstriert, dass die Mehrheit der Volksvertreter zunehmend auf rechtsstaatliche Prinzipien pfeift.

Die von Mitte-Nationalrätin Marianne Binder eingereichte Motion ist ein «Mainstream-Vorstoss» par excellence. Im gegenwärtigen politisch-gesellschaftlichen Klima, das die vermeintliche «Gefahr von rechts» bis zum Abwinken hochspielt, waren ihr die Sympathien der Medien und oberflächlich interessierten Öffentlichkeit von Anfang an gewiss. Wer will denn schon gegen ein – als moralisch erhaben verkauftes – Anliegen mobil machen, wenn einem postwendend der Vorwurf um die Ohren geschleudert werden kann, man wolle die Verwendung von Nazi-Symbolik verteidigen?

Moral-Debatte

Gerade in Wahljahren existieren für Parlamentarier zuhauf dankbare Themen, um sich zu profilieren. In einer hitzig aufgeladenen Moraldebatte auf der Seite der Spielverderber zu stehen: Damit lässt sich in einem Wahljahr wie 2023 kein Blumentopf gewinnen. Und obwohl jeder, der sich dem Mitläufertum verweigert und Widerspruch einlegt, in der Schweiz als «Bösewicht» abgestempelt wird, muss weiterhin gelten: «Jede Wahrheit braucht einen Mutigen, der sie ausspricht.» Die Bedeutung dieser Devise misst sich bekanntlich erst daran, ob man sie auch dann noch lebt, wenn man sich mit einem Anliegen bei der Mehrheit unbeliebt macht. Dieses Risiko nehme ich gerne in Kauf.

Der Vorstoss von Marianne Binder suggeriert, dass Nazi-Propaganda in der Schweiz nach wie vor erlaubt wäre – und nun endlich etwas dagegen unternommen werden müsse. Das ist komplett falsch. Die seit 1995 geltende Rassismus-Strafnorm (StGB Art. 261bis) wurde vor allem auch deswegen eingeführt, um das Bestreiten des Holocausts und nationalsozialistische Agitation unter Strafe zu stellen. So steht in der Rassismus-Strafnorm: «wer öffentlich Ideologien verbreitet, die auf die systematische Herabsetzung oder Verleumdung dieser Personen oder Personengruppen gerichtet sind, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»

Bestehendes Recht genügt

Die bisherige Rechtspraxis besagt, dass die Verwendung von Nazisymbolen (z.B. Hakenkreuzfahne, SS-Rune oder Hitlergruss) bestraft wird, wenn sie Propagandazwecke erfüllt und damit beabsichtigt wird, «Dritte zu beeinflussen und für die Ideologie zu gewinnen». Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, war es bis jetzt nicht verboten, Nazisymbole öffentlich zu verwenden.

Der Bundesrat wollte an dieser juristisch bewährten Unterscheidung festhalten, weswegen er den Binder-Vorstoss abgelehnt hatte. In seiner Begründung hielt er fest: «Es ist unbestritten, dass das Zur-Schau-Stellen und Instrumentalisieren von Kennzeichen des Nationalsozialismus schockierend und sehr belastend sein kann, namentlich für die Opfer des Holocaust und ihre Angehörigen bzw. Nachkommen. Jedoch vermag die öffentliche Verwendung rassistischer Symbole ohne Propagandazweck die Menschenwürde und den öffentlichen Frieden nur mittelbar zu beeinträchtigen. Die Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 16 der Bundesverfassung [BV, SR 101]) gilt zwar nicht absolut, denn sie kann zum Schutz der Rechte Dritter eingeschränkt werden. Es ist gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung aber hinzunehmen, dass auch stossende Ansichten vertreten werden, selbst wenn sie für die Mehrheit unhaltbar sind.»

Neonazis bereits geächtet

Die konsistente, geltende Rechtslage hat – obwohl einige Lobby-Gruppen das Gegenteil behaupten – mitnichten dazu geführt, dass in der Schweiz an allen und Ecken Nazisymbole zu sehen wären. Die Gründe dafür sind offenkundig. Erstens: Wer öffentlich mit Nazisymbolen herumstolziert, würde als Sympathisant des Nationalsozialismus gelten und damit seine ganze Existenz gefährden – berufliche und soziale Nachteile wären vorprogrammiert. Zweitens: Der Grat zwischen öffentlicher Bekennung und Propaganda ist sehr schmal. Schnell würde ein Strafverfahren drohen, wenn ein Dritter eine Beeinflussung geltend machen würde. Wer sich öffentlich mit Nazisymbolen schmückt, handelt sich schon heute gewaltige Probleme ein. Vorausgesetzt, es gäbe in der Schweiz tatsächlich mehr als eine Handvoll bekennende Nazis, verwundert es nicht, dass praktisch niemand mit solchen Symbolen herumläuft.

Zudem: Die sonst oft so episch beschworene Macht der Zivilgesellschaft darf nicht unterschätzt werden. Würden irgendwo Hakenkreuzfahnen wehen oder würde jemand öffentlich den Hitlergruss zeigen, wären die Proteste gewaltig. Wenn unsere Gesellschaft in einem Wert geeint ist, dann ist es wohl jener, dass man die nationalsozialistische Ideologie und alles, was mit ihr zusammenhängt, zutiefst ablehnt und bis aufs Blut zu bekämpfen bereit ist. Das Problem ist hierbei nicht mangelnde Sensibilität gegenüber dem Nationalsozialismus, sondern viel eher, dass der Anti-Nazi-Alarmismus zu oft auch gegen alle möglichen Aspekte dessen pervertiert wird, was einige als «zu rechts» verstehen. Die Schlägertruppen der Antifa und selbsternannte Rechtsextremismus-Experten aus der tiefroten Ecke lassen grüssen!

Kein reales Problem

Die gesellschaftliche Realität in der Schweiz beweist am eindrücklichsten, wie unnötig die Symbolpolitik von Binder und Konsorten in Tat und Wahrheit ist. Oder können die Befürworter eines Verbots allen Ernstes glaubhaft machen, die Zurschaustellung von Nazisymbolen sei in der Schweiz ein drängendes Problem? Auf die Frage von SVP-Nationalrat Andreas Glarner, wann sie in der Öffentlichkeit das letzte Mal ein Nazisymbol gesehen habe, konnte Marianne Binder im Nationalratssaal – wenig überraschend – denn auch kein einziges Beispiel nennen. Stattdessen verwies sie darauf, dass «vor knapp zwei Monaten» bei einer Art Flohmarkt in der Westschweiz eine Nazifahne in der Grösse von 2 x 4,5 Metern an der Wand aufgehängt worden sei. Sie habe die Fahne nicht persönlich gesehen, aber auf einem Bild in den Medien.

Wer mehr zu diesem schwachen Beispiel recherchiert, stösst auf Medienberichte von Mitte Januar 2023 – der Vorfall ereignete sich also schon vor vier Monaten (und nicht «vor knapp zwei Monaten», wie Binder fälschlicherweise behauptete). An der Militärmesse «Bourse Militaria» in Fribourg (von wegen «Flohmarkt») hängte ein Standbetreiber eine Hakenkreuzfahne an die Wand, die er zum Verkauf anbot. Was danach passierte, könnte kein besserer Beweis dafür sein, dass ein Radikal-Verbot aller sogenannten Nazisymbole völlig überflüssig ist. Nebst der öffentlichen Empörung schritten die Veranstalter nämlich sofort ein und beschlossen eine Reglements-Änderung, die das Zeigen von Nazifahnen an ihren Anlässen künftig verbietet. Die Privaten bewiesen sofort Zivilcourage und bekannten Farbe. Da braucht es schlicht keine staatliche Bürokratie mehr.

Unscharfe Definition

Den Initianten eines Nazisymbol-Verbots kann es nicht um die Bewältigung eines realen Problems gehen. Vielmehr geht es ihnen darum, «ein Zeichen zu setzen». Als «zu den Guten Gehörende» habe man schliesslich den Anspruch darauf. Für diese billige Symbolpolitik sind sie bereit, fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien aufzuweichen. Schon Artikel 1 des Strafgesetzbuchs setzt für die Bestrafung bestimmter Handlungen das Bestimmtheitsgebot voraus. Das erfordert eine klare Definition, welche Symbole denn nun tatsächlich verboten sind. Marianne Binder ist zwar der Ansicht, ihre Formulierung «bekannte Kennzeichen des Nationalsozialismus» sei klar. In Tat und Wahrheit würden wir uns allerdings ins genau gleich problematische Fahrwasser wie alle anderen Staaten begeben, die schon ein umfassendes Nazisymbol-Verbot kennen.

Erstens: Was nun genau als «bekanntes Kennzeichen des Nationalsozialismus» gelten soll, ist längst nicht so klar, wie Binder behaupten mag. Bekanntlich entfremdete das nationalsozialistisch regierte Deutschland zwischen 1933 und 1945 unzählige traditionelle Elemente und deutete uralte Symboliken (zum Beispiel germanische Runen) für ihre Zwecke um. Nur ein Beispiel aus unzähligen weiteren: Die Nationalsozialisten haben die Musik des Komponisten Richard Wagner intensiv für ihre Propaganda genutzt. Gelten seine Werke laut Binder nun auch als «bekannte Kennzeichen» des Nationalsozialismus, deren öffentliche Verwendung in «Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen» (O-Ton der Motion Binder!) unter Strafe zu stellen ist? Man kann nur erahnen, in welche Absurditäten unsere Justiz abzugleiten droht, wenn dieses unfassbar undurchdachte Nazisymbol-Verbot dereinst umgesetzt werden müsste.

Umgehungs-Möglichkeiten

Wenn man wenigstens sagen könnte, solche Symbol-Verbote hätten auch nur in einem Land den Rechtsextremismus wirksam bekämpft, könnte man den hiesigen Verbots-Fetischisten ja zumindest noch guten Willen zuschreiben. Nur führten solche Gesetze vielerorts bloss dazu, dass einfach andere Symbole – sog. «Codes» – verwendet werden, um eine nationalsozialistische Gesinnung zum Ausdruck zu bringen. Die bekanntesten sind Zahlencodes wie die Zahl «88», die für «Heil Hitler» steht (das H ist der 8. Buchstabe des Alphabets). Das Hakenkreuz wird einfach abgewandelt und findet Verwendung in unterschiedlichsten Variationen. So nutzt die deutsche Neonaziszene zum Beispiel T-Shirts mit den Aufschriften «HKNKRZ», man entfernt aus dem Wort «Hakenkreuz» einfach die Vokale… Echte Nazis haben sich längst einen Sport daraus gemacht, in immer neuen Formen versteckt auszudrücken, was im Original verboten ist – es verwundert nicht, dass Verbote unter solchen Umständen auf Betroffene auch einen Reiz ausüben.

Wäre ein Staat in seiner Nazi-Bekämpfung konsequent, müsste er alle Ausweich-Manöver ebenfalls verfolgen, die Rechtsprechung laufend anpassen und regelmässig neue Symbole «auf den Index» setzen. Obwohl offensichtlich ist, dass staatliche Organe dabei immer hinterherhinken werden, haben sich Staaten wie Deutschland längst auf diesen Holzweg begeben. Dies führt dann zu den absurdesten Verrenkungen, wie der «Nummernschild-Krieg» vor Augen führt. Gewisse deutsche Bundesländer ziehen systematisch Autokennzeichen aus dem Verkehr, bei denen gewisse Zahlenkombinationen für irgendwelche Abkürzungen mit irgendwelchem Nazi-Bezug stehen sollen. Damit verärgern sie zwar zahlreiche betroffene Normalbürger – das (angebliche) Naziproblem lösen sie damit nicht. Im Gegenteil: Wo aus jeder Mücke ein Nazi gemacht wird, stumpfen die Leute ab – und die bezweckte Tabuisierung wird in ihr Gegenteil verkehrt.

Was ist mit der «Swastika»?

Es ergeben sich hierzulande bei einem Verbot von Nazisymbolen noch etliche weitere Umsetzungsprobleme. Das wohl bekannteste Symbol des Nationalsozialismus ist das Hakenkreuz – eine Abwandlung der sogenannten «Swastika». Das ist ein Kreuz mit vier etwa gleich langen, einheitlich abgewinkelten Armen, wobei das Kreuz in unterschiedliche Richtungen zeigen kann. Die Swastika ist ein Symbol mit einer jahrtausendealten Geschichte. Laut Enzyklopädien wird die Swastika im Hinduismus, Jainismus und Buddhismus bis heute als religiöses Glückssymbol verwendet. Auch in der persischen Kultur ist die Swastika stark verbreitet. Auch wenn man nun eine Rechtsprechung anstrebt, welche die religiöse Verwendung der Swastika von den Nazi-Hakenkreuzen abkoppelt, wird immer eine gewisse Unschärfe vorhanden sein. Wo will ein sich auf Fakten stützender Rechtsstaat die Grenzen ziehen, wenn an politischen Anlässen Anhänger einer Religionsgruppe die Swastika zeigen oder wenn politische Protagonisten behaupten, sie hätten das Hakenkreuz nur aus religiösen Gründen öffentlich gezeigt?

Ein Symbolverbot hätte zwangsläufig auch Auswirkungen auf die Religionsfreiheit – nur schon deswegen, weil sich Hindus oder Buddhisten dauernd vor uninformierten Denunzianten rechtfertigen und ihre religiösen Gefühle erklären müssten. Wollen wir uns als Staat wirklich eine solche Bürde aufhalsen? Wollen wir etwa einen Polizeistaat errichten, der die Swastika-Verwendung peinlichst genau kontrolliert? Wie erwähnt: Das heutige Recht wäre eindeutig genug, da die Verwendung des politisch konnotierten Hakenkreuzes zu Propagandazwecken bereits strafbar ist.

Ein EU-weites Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit ist übrigens vor Jahren gescheitert. Dies, weil nicht zuletzt das «Hindu-Forum» in Grossbritannien beträchtlichen Widerstand leistete. Länder mit einem weit gefassten Verständnis von Meinungsfreiheit wie Dänemark, Grossbritannien oder die USA kennen bei der Verwendung von Nazisymbolen gar keine Einschränkungen. Es sei in diesem Zusammenhang die naiv anmutende Frage erlaubt: Treiben in diesen Staaten deswegen viel mehr Neonazis ihr Unwesen?

Wo bleibt das Verbot von «Hammer und Sichel»?

Zu guter Letzt müssen wir uns als Gesellschaft, die sich einem freiheitlich-liberalen Erbe verpflichtet fühlt, die Grundsatzfrage stellen: Soll und kann es ein Anspruch sein, eine Ideologie wie den Nationalsozialismus mit staatlichen Massnahmen komplett zum Verschwinden bringen zu wollen? Muss es wirklich unser Auftrag sein, dafür zu sorgen, dass sich niemand mehr in unserem Land frei dazu entscheiden kann, Nationalsozialist zu werden? Marianne Binder setzt den Nationalsozialismus in der Begründung ihres Vorstosses mit dem Holocaust gleich. Ebenso eng verbunden mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist allerdings der Kommunismus. Warum aber will niemand das öffentliche Zeigen von kommunistischen Symbolen verbieten? Der eine Extremismus soll ausgemerzt werden, der andere aber bleibt unangetastet? Wem stringente Ordnungspolitik wichtig ist, dem sträuben sich bei solchem Wahnsinn alle Haare…

Leider reiht sich die Zustimmung des Parlaments zum Verbot von Nazisymbolen ein in eine ganze Reihe ähnlich gelagerter Symbol-Beschlüsse, die in den letzten Jahren erfolgt sind und unserem Rechtsstaat die zwingende Schärfe und Klarheit rauben. Sei es der Entscheid, Angehörige von sexuellen Minderheiten in die Rassismus-Strafnorm zu integrieren oder die Ehe und den Rechtsanspruch auf Kinder auf Nichtheterosexuelle auszuweiten – überall dort, wo sich das Parlament von Gefühlen leiten liess oder sich dem Zeitgeist und den Druckversuchen lauter Minderheiten gebeugt hat, brockt es uns gewaltige Probleme ein. Bei den Nazisymbolen ist das letzte Wort zum Glück noch nicht gesprochen. Jetzt liegt der Ball beim Ständerat. Es bleibt zu hoffen, dass in der kleinen Kammer Vernunft und Sachverstand noch etwas stärker vorhanden sind.

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Publiziert von Anian Liebrand

Anian Liebrand ist seit April 2024 Chefredaktor der «Schweizerzeit». Er ist selbständiger Unternehmer, Inhaber und Geschäftsführer der Politagentur.ch GmbH. Er ist seit Jugendjahren politisch aktiv und amtete u.a. als Präsident der Jungen SVP Schweiz.

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9 Kommentare

  1. Diese Motion von NRin M. Binder, die Mitte, ist eine opportunistische Aktion zum Stimmenfang kurz vor den NR-Wahlen. Ist das alles was Frau Binder in Bern zu bieten hat ? Und was ist mit den kommunistischen Symbolen wie Hammer und Sichel von Leuten wie Josef Stalin oder Mao Tse Tung, die beide für Millionen von Toten verantwortlich sind ? Gerne hören wir die Antwort von Frau Binder.

  2. Ist das noch erlaubt?
    In der ARD: Rheinmetall kündigt der Deutschen Bundesregierung an, dass sie 88 Panzer liefern könne. Kurz darauf in der Sendung von Anne Will verlangt der urkrainische Botschafter in Berlin von Deutschland 88 Panzer. Und der Präsident der Ukraine präsentiert am 88 Tag nach Kriegsbeginn russische Panzer in Kiew. Und dann später nochmals in der Tagesschau: Rheinmetall verfügt über 88 Panzer Leopard 1A5.
    Ist das nur Zufall oder wohl Absicht?

  3. Wie langweilig : dieses „ Nazi – Zeug „ !
    😜
    Die Bilder des Krieges im TV 📺 zeigen mir :
    Die Welt ist nicht nur gut 😊 ⚠️

    Meine Probleme muss ich selber lösen =
    vorsichtig sein und nicht jeden „Mist „ glauben!

    Die Schweizer- Fahne und der Schweizerpsalm genügen mir als :
    Symbole 🤗

    Beide Symbole sind auch:
    Eine Verpflichtung!
    🍀🍀🍀📚🌎

  4. Sehr geehrter Herr Liebrand,
    Frage: Wer regt sich in Bundesbern und andernorts über die offen zur Schau getragenen Nazi-Symbole des «Rechten Flügels» (Pravi Sektor) in der Ukraine auf? Hier werden von Bandera-Leuten Hakenkreuzfahnen, Runen u. a. von SS-Einheiten (etwa Division «das Reich») sowie schamlos sogar Hitler-Bilder offen herumgetragen. Kein Protest! Dies zeigt einmal mehr, wie heuchlerisch mit verschiedenen Ellen gemessen wird.
    Mit freundlichen Grüssen
    PS: ich kann Ihnen eine diesbezügliche Foto senden – auf welche mail?

  5. Die Nazisymbole zu verbieten, ist ein Verbot sich an diese grauenhafte Zeit zu erinnern. Bin mir sicher, dass viele Schulentlassene die Geschichte der Nazizeit nicht, oder nur banausenhaft gelehrt bekamen. Will man diese schändliche Zeit vergessen machen, ignorieren, statt aufzuzeigen dass diese Symbole und deren Verbrecher Verderben über die Welt brachten und und so eine Wiederbelebung verhindert?
    Nur so werden solche Symbole ihre Wirkung für naive Menschen verlieren und Denkende veranlasst solche zu Belehren! 🤔

  6. Wieder so ein heuchlerischer Vorstoss einer Politikerin, deren Partei Waffen an die Naziregierung in Kiew liefern will. Wenn es Frau Binder ernst ist mit Verbot der Symbole, soll sie sich einsetzen, damit keine Waffen an die Ukraine gehen.

  7. Diese Bestrebungen von Links/Mitte haben etwas Lächerliches wenn man sich bewusst ist, dass die Nazis eigentlich Sozialisten und damit links waren!

  8. Das ist absolut schyzophren: bei uns Nazi-Symbole verbieten, gleichzeitig die Nazis in UK unterstützen, obwohl damit die Neutralität verloren geht.

Kapitalismus schleifen statt Klima schützen

Sieg auf der ganzen Linie