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Nein zum neuen Transplantationsgesetz!

Am 15. Mai stimmen wir über eine Änderung des Transplantationsgesetzes ab. Die sogenannte «erweiterte Widerspruchsregelung» will alle zu Organspendern machen, die zu Lebzeiten nicht widersprechen. Ein solch schwerwiegender Paradigmenwechsel missachtet medizin-ethische Grundrechte und das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.

Mehr Organspenden? Von wegen!

Die Vorlage ist nur schon deshalb abzulehnen, weil sie ihr vorgebliches Hauptziel nicht erreicht. Schliesslich gibt es keine wissenschaftliche Evidenz, wonach die Widerspruchsregelung in anderen Ländern zu einer höheren Spendenrate geführt hat. Diese Behauptung lässt sich gemäss mehreren Studien – sogar jener, welche der Bundesrat selbst in Auftrag gegeben hat –, nicht aufrecht erhalten. Es ist selbstverständlich zu begrüssen, dass die Zahl der Organspenden erhöht wird. Dazu braucht es mehr Aufklärung und Sensibilisierung. Wie der Name schon besagt, müssen Organ-«Spenden» aber freiwillig erfolgen – das ist auch im Interesse von Organempfängern, die somit Klarheit haben, dass das erhaltene Organ im vollen Bewusstsein gespendet wurde.

Schweigen heisst nicht Zustimmung

Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch besitzt. Daher ist es in einem Rechtsstaat unabdingbar, dass jeder medizinische Eingriff, und sei er noch so geringfügig, nur nach ausdrücklicher Zustimmung (sog. «informed consent») erfolgen darf. Dieses Prinzip muss insbesondere dann gelten, wenn es um den tiefstmöglichen Eingriff in den Körper geht, nämlich die Organentnahme. Der Staat darf Sterbende nicht per Gesetz zum Ersatzteillager deklarieren, ohne sie vorgängig gefragt zu haben. Schweigen darf nicht als automatische Zustimmung missdeutet werden. Es darf nicht sein, dass das in der Verfassung verbriefte Menschenrecht auf Unversehrtheit des menschlichen Körpers nur noch dann gilt, wenn es speziell eingefordert wird.

Belastung der Angehörigen

Das neue Transplantationsgesetz sieht vor, dass die Angehörigen nach dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person befragt werden, sofern sich diese zu Lebzeiten nicht selbst geäussert hat. Entgegen den Behauptungen der Befürworter hat dies keine Entlastung der Angehörigen zur Folge, weil der für die Organentnahme massgebliche Hirntod immer ein plötzliches Ereignis (Unfall, Hirnblutung) ist, das die Angehörigen in Schock und Trauer stürzt und ihr Denkvermögen und ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt. Von Angehörigen in einem solchen Zustand innert kurzer Zeit einen Organspende-Entscheid zu verlangen, ist unethisch. Angehörige werden durch diese Neuregelung nicht entlastet, sondern vielmehr belastet, denn ein Nein zur Organentnahme würde ihnen zudem als «unsolidarisches Verhalten» angekreidet.

Vollständige Information der Bevölkerung unrealistisch

Es ist völlig unrealistisch anzunehmen, man könne die sechs Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos darüber informieren, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen lassen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen (vor allem aus sozial schwachen Schichten) gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil ihnen zu Lebzeiten nicht bewusst war, dass sie hätten widersprechen müssen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, zum neuen Transplantationsgesetz NEIN zu stimmen.

Publiziert von Anian Liebrand

Anian Liebrand ist seit April 2024 Chefredaktor der «Schweizerzeit». Er ist selbständiger Unternehmer, Inhaber und Geschäftsführer der Politagentur.ch GmbH. Er ist seit Jugendjahren politisch aktiv und amtete u.a. als Präsident der Jungen SVP Schweiz.

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