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Neutralität – who cares?

Am 21. Februar hat Bundesrat Cassis in einem Brief an den Bundesrat die Neutralität beschworen – und sie eine Woche später versenkt.

Drei Tage vor dem Einmarsch der Russen in die Ukraine stellte Bundespräsident Cassis dem Bundesrat eine neu verfasste Broschüre zur Neutralität zu. Die Informationen seien wichtig «im Hinblick auf eine mögliche Wahl der Schweiz in den Uno-Sicherheitsrat».

Friedensstiftung

Der Bundesrat gibt zuerst einen historischen Abriss: Die dauernd bewaffnete Neutralität wurde am Wiener Kongress 1815 international anerkannt. Das Neutralitätsrecht ist sodann in den Haager Abkommen von 1907 über die Rechte und Pflichten von neutralen Mächten und Personen im Fall des Landkriegs und des Seekriegs festgeschrieben, welche die Schweiz 1910 ratifiziert hat. Nach den traumatischen Erfahrungen des Ersten Weltkriegs wurde die Neutralität der Schweiz «zum Zwecke der Aufrechterhaltung des Friedens» 1919 im Vertrag von Versailles anerkannt. Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges bekräftigte der Bundesrat die Neutralität der Schweiz und mobilisierte zur Behauptung ihrer Unabhängigkeit und Neutralität ihre Armee, was von den kriegführenden Parteien anerkannt wurde.

Dauernd und bewaffnet

Seither gilt: Die schweizerische Neutralität ist dauernd und bewaffnet. Die Schweiz bleibt in jedem Konflikt zwischen anderen Staaten neutral, wer auch immer die Kriegsparteien sind, wann und wo auch immer ein Krieg ausbricht. Jegliche Begünstigung, z.B. mit Überflugrechten, ist verboten. Hingegen schränkt das Neutralitätsrecht den neutralen Staat in seinen diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen nicht ein. So hat dieser das Recht auf freien Wirtschaftsverkehr, solange dieser nicht militärischen Zwecken dient.

Rekordhohe Akzeptanz

In der Schweiz geniesst die Neutralität eine hohe Akzeptanz. In den letzten zwanzig Jahren stieg die Zustimmung zur strikten Neutralität auf Rekordwerte: Mittlerweile befürworten 96 Prozent der Schweizer eine Neutralität, welche auch bei militärischen Konflikten nicht Stellung für eine Partei nehmen soll. Dies, obwohl wir keine Gesinnungsneutralität kennen. Neutralität bedeutet nicht Unparteilichkeit: Auch ein neutraler Staat hat das Recht zur politischen Stellungnahme.

Nur mit Uno-Mandat

Besonders brisant ist, wie der Bundesrat noch vor wenigen Tagen die wirtschaftliche Neutralität definiert hat: Nur falls «für den betreffenden Konflikt ein Mandat des Uno-Sicherheitsrates vorliegt, schliesst sich die Schweiz den wirtschaftlichen Sanktionen gegen die Kriegsparteien an». Mit Ausnahme des Kosovokrieges, in dem ein Teil der EU-Sanktionen mitgetragen wurde, verzichtete die Schweiz deshalb darauf, Wirtschaftssanktionen nachzuvollziehen. Dies illustriert der Bundesrat mit einem interessanten Beispiel: Er habe mangels Uno-Mandat in der Ukrainekrise 2014 die EU-Sanktionen gegen das völkerrechtsbrechende Russland nicht übernommen, jedoch alle erforderlichen Massnahmen ergriffen, damit das Schweizer Staatsgebiet nicht zur Umgehung der Sanktionen missbraucht wird.

Neutralität innert Tagen versenkt

Kein Mitmachen bei Sanktionen, ausser wenn ein Uno-Mandat vorliegt: «Diese Massnahmen widerspiegeln das Neutralitätsrecht und die Neutralitätspolitik der Schweiz», schrieb der Bundesrat richtigerweise noch am 21. Februar. Ein paar Zeitungsartikel später, am 28. Februar, hat der Bundesrat sämtliche EU-Sanktionen übernommen und damit die den Kleinstaat Schweiz schützende Neutralität versenkt.

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Publiziert von Hermann Lei

lic. iur. Hermann Lei ist Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat des Kantons Thurgau.

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Ein Kommentar

  1. Cassis wird in die Geschichtsbücher eingehen als der hörigste EU-Vertreter im BR, windigste BR ever, der schlechteste BR ever, der mutloseste BR ever, der ziellose BR, der konzeptloseste BR ever, der rückgratlose BR und der BR der der Schweiz den grössten Schaden in seiner Amtszeit zufügen konnte. Er ist zudem derjenige der die Neutralität der Schweiz auflöste.

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