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Nur halbrichtig

Die Direkte Demokratie, die unmittelbare Mitsprache der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu allen wichtigen Sachfragen bewahre die Schweiz vor blutigen Revolten. So belehrte die NZZ am Sonntag kürzlich (3. Oktober 2021) ihre Leserschaft – wenigstens in einer Gastkolumne.

Die Direkte Demokratie lasse auch Minderheiten zu Wort kommen und gestatte diesen gar, Obrigkeiten zurückzubinden, zu korrigieren. Das bewahre den Staat vor aus politischer Ohnmacht entstandenen Unruhen. Recht hat er, dieser Gastkolumnist. Freilich nur zur Hälfte.

Denn er spart aus, dass Direkte Demokratie Obrigkeiten, Regierungen auch verpflichtet, die in Direkter Demokratie Tatsache gewordenen Entscheide vollumfänglich zu respektieren. Auch wenn das, was das Stimmvolk auf der Grundlage von Verfassungs-Garantien beschlossen hat, der ursprünglichen Empfehlung des Bundesrats und seiner Verwaltung nicht entspricht.

Und da bestehen bedenkliche Lücken: Wann endlich wird die – von Volk und Ständen bereits vor Jahren angenommene – Initiative, die konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer festlegt, endlich umgesetzt? Wann endlich wird die – von Volk und Ständen längst gutgeheissene – Initiative gegen die Masseneinwanderung umgesetzt? Wann verschwinden die peinlichen Ausflüchte, internationale Funktionäre könnten am wortgetreuen Vollzug solcher in Direkter Demokratie entstandenen Aufträge Anstoss nehmen? Wann wird das Nein zur Treibstoff- und Heizöl-Verteuerung, ausgesprochen im vergangenen Juni mit dem Nein zum CO2-Gesetz, endlich wortgetreu respektiert? Frau Sommaruga, Herr Cassis, Frau Keller-Sutter: Wer sich dagegen wehrt, tritt die Direkte Demokratie mit Füssen!

Direkte Demokratie ist nicht Beschäftigungstherapie für diskussionsfreudige, ihrer Rechte aber beraubte Untertanen. Ohne Respekt der Regierung vor dem Souverän und seinen nach den Verfassungsregeln erteilten Aufträgen keine Direkte Demokratie.

Derzeit regiert Bundesbern mit sich selbst erteilten Vollmachten – die Direkte Demokratie substantiell ausklammernd. Daraus resultieren Corona-Befehle und -Gegenbefehle. So versucht die Funktionärs-Bürokratie, die Direkte Demokratie schachmatt zu setzen. Das muss spätestens am 28. November an der Urne korrigiert werden – mit deutlicher Verwerfung der Covid-Regulierung, zu oft aus missbrauchten Vollmachten entstanden.

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Publiziert von Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer ist Historiker, Verleger und alt Nationalrat des Kantons Zürich. 1979 gründete Dr. Ulrich Schlüer die «Schweizerzeit», welche als bürgerlich-konservatives Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit bis heute erfolgreich seine Leserschaft bedient.

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2 Kommentare

  1. Die direkte Demokratie wurde schon vor Jahrzehnten ausgehebelt. Die vierte Gewalt im Staat funktioniert schon lange nicht mehr. Die sogenannten Main-Stream-Medien berichten doch nur noch was gewünscht ist – kritische Stimmen werden unterdrückt. Die Justiz funktioniert auch nicht wirklich. Ich selber habe von einer Richterin zu hören bekommen – bei einem berechtigen Anliegen – für so etwas haben wir keine Zeit! Es gab einen Vergleich. Der BR hat das Recht ausser Kraft gesetzt. Er hat noch nie einen Beweis erbracht, dass die sogenannte Pandemie existiert!

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