Wenn Täter, welche unsere Sicherheit gefährden, nicht mehr in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen oder können, müssen wir andere Saiten aufziehen.
Der Messerstecher und Mörder von Mannheim, Sulaiman A., stammte aus der Grossstadt Herat in Afghanistan, kam als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag.
Sein Begehren wurde 2014 abgelehnt. Aber der Afghane wurde aufgrund der Sicherheitslage in seinem Heimatland nicht abgeschoben. Alsdann heiratete er 2019 eine Deutsche, mit der er zwei Kinder hat. Durch die Eheschliessung kam er zu einer Aufenthaltserlaubnis, zuletzt befristet bis 2026.
«Gelungene Integration»
Er war gemäss Behördenangaben ein «Musterbeispiel für gelungene Integration». Dies galt übrigens auch für jenen in der Schweiz lebenden Eritreer, welcher 2021 eine ihm gänzlich unbekannte Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen hat. Die Zürcher Verkehrsbetriebe (VBZ) als dessen Arbeitgeberin fertigten über seine gelungene Integration sogar eine Hochglanz-Reportage an. Seine Abschiebung wird nach Verbüssung der Strafe geprüft. Da Eritrea aber keine Landsleute zurücknimmt, wird uns der Kerl wohl noch bis zu seinem Ableben erhalten bleiben und auf der Tasche liegen.
Im Fall des Afghanen Sulaiman A. war gemäss Behörden eine Abschiebung nicht möglich – und wird wohl auch weiterhin unmöglich sein. Natürlich folgen jetzt die Beteuerungen, dass man alles tun werde, um solche Fälle künftig abzuschieben. Passieren wird indessen wohl nichts.
Und selbst wenn eine Abschiebung gelänge: In Afghanistan würde dieser Typ wohl hochgejubelt und gefeiert. Und bald würde er, ausgestattet mit neuen Papieren, wieder in Deutschland oder einem anderen europäischen Land stehen, um weitere Attentate zu verüben.
Politischen Islam stoppen
Sollten wir nicht langsam einer Religion Einhalt gebieten, deren Angehörige ihren Forderungen nach Kopftuch, Sonderrechten, Kalifaten, Minaretten, Gebetsrufern, Scharia-Gerichten usw. durch Sprengstoffanschläge, Angriffe auf Weihnachtsmärkte und Messerattacken auf unbescholtene Bürger Nachdruck verleihen?
Der politische Islam ist zu verbieten. Moscheen sind konsequent zu überwachen. Dort gehaltene Predigten dürfen künftig nur in einer schweizerischen Landessprache gehalten werden. Wenn wir dem politischen Islam die Grenzen nicht aufzeigen, wird es in unserem Land bald sehr ungemütlich.
Warum um Gottes Willen Afghanistan?
Wer oder was bringt uns überhaupt dazu, Menschen aus einem Land wie Afghanistan zu uns kommen zu lassen? Ausgerechnet aus einem Land, zu dem wir infolge fehlender Strukturen keinerlei Beziehungen haben.
Warum sollen wir Menschen mit einer völlig anderen Kultur, einem anderen Rechts- und Glaubensverständnis, komplett fehlendem Integrationswillen bei uns aufnehmen und dulden? Zudem: Wer aus Afghanistan zu uns kommt, muss doch zuvor mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben. Er verfügt somit über gar keinen Asylanspruch.
Mutter Elisabeth
Und als ob die illegalen Einreisen aus aller Herren Länder nicht schon genügten, kam unsere gute Frau Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider auf die Idee, die Menschenrechtslage in Afghanistan würde es rechtfertigen, gleich allen dortigen Frauen ein Angebot zu unterbreiten. Sie erklärte schlicht und einfach jede Afghanin zur asylberechtigten Person.
Kein Problem, es handelt sich ja «nur» um 21 Millionen Frauen. Wenn auch nur ein Prozent sich entschlösse, zu uns zu kommen: Ja dann gute Nacht ! Einmal ganz abgesehen davon, dass diese über zweihunderttausend Frauen allein direkte Sozialkosten von rund zehn Milliarden auslösen würden, hätten sie natürlich umgehend das Recht auf Familiennachzug. Und schon wäre der nächste potenzielle Terrorist – ihr Vater, ihr Sohn – ebenfalls bei uns, und dies ganz legal. Übrigens haben schon über viertausend Frauen ein Gesuch gestellt – Tendenz stark steigend, ebenso die Kosten!
Wie verrückt kann man sein, solche Einladungen auszusprechen? Wenn die gute Elisabeth Mutter Teresa spielen will, kann sie vor Ort in Afghanistan Gutes tun. Und sollte sie sich dazu entschliessen, gleich dort zu bleiben: Ebenso gut!
Wir können doch nicht die ganze Welt retten. Die Bevölkerung Afrikas wächst alle zwölf Tage um eine Million Menschen – netto, wohlverstanden. Was ist eigentlich mit den Menschenrechten der hier lebenden Bevölkerung? Haben unsere Bürger kein Recht darauf, vor solchen Leuten geschützt zu werden? Und wie lange macht die Schweizer Bevölkerung zum bösen Spiel noch gute Miene?
Gefährdete Gefährder
Immer wieder wird uns die alte Leier vom armen Menschen, der in seinem Heimatland bei einer Abschiebung eine Verfolgung, ja gar den Tod zu befürchten habe, vorgekaut.
Entschuldigung, aber was kümmert uns die Menschenrechtslage in einem Land für einen Mann, der bei uns mordet? Und wie steht es mit den Menschenrechten der einheimischen, zusehends akuter gefährdeten Bevölkerung?
Jetzt abschieben oder durchgreifen
Es ist endlich an der Zeit, andere Saiten aufzuziehen. Falls eine Abschiebung in ein Land nicht funktioniert oder nicht rechtens sein soll, hat die Schweiz mehrere Möglichkeiten.
Zunächst sind zu einem Land, welches sich weigert, seine Landsleute zurückzunehmen, sämtliche Beziehungen abzubrechen. Etwaige Botschafter jenes Landes sind aus der Schweiz zu verweisen. Interessanterweise hat in diesen Tagen der Botschafter Eritreas bei uns ein Asylgesuch gestellt.
Allfällige Entwicklungshilfe an ein solches Land ist einzustellen. Geldtransfers in solche Länder sind zu verbieten – nicht nur private, sondern auch geschäftliche.
Einreisen von Personen aus Ländern, welche die Rücknahme krimineller oder abgewiesener Personen verweigern, sind zu verbieten. Länder, deren Bewohner zu einer besonders hohen Kriminalität, zu Gewalt- oder Terrorbereitschaft neigen, sind als Risikoländer zu bezeichnen und Einreisen von Personen aus solchen Ländern sind nur mit grösster Zurückhaltung zu bewilligen. Aufenthalt und Wieder-Ausreise müssen konsequent überwacht werden.
Und um all dies vollziehen zu können, müssen endlich unsere Grenzen wieder rigoros bewacht werden.
Ruanda oder Insel
Straffällige Personen aus solchen Ländern sind nach Strafverbüssung unverzüglich in ein Land wie Ruanda auszuschaffen. Ebenso abgewiesene Asylbewerber, die nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können. Entsprechende Verträge sind abzuschliessen.
Langfristig müsste man sich wohl ernsthaft mit dem Gedanken befassen, eine Insel zu kaufen, wohin solch unerwünschte Elemente verbracht werden könnten. Lange müssten wir diese Insel wohl nicht betreiben, denn durch die enorm sinkende Attraktivität der Schweiz als Zielland würden die Asylzahlen und auch die damit verbundene Kriminalität schlagartig Richtung Null tendieren.
A. Glarner spricht hier mehrere Absurditäten unserer Asylpolitik an. Die haben sehr viel mit unseren Linken, unseren sogenannten christlichen Werten und der europ. Menschenrechts Konvention zu tun, die wir unterschrieben haben. Die Migranten und Asylanten sind ja nicht dumm. Sie wissen genau, dass es in Europa, tausende von Kilometern entfernt, ein paar Länder gibt, die im Gutmenschenkorsett gefangen sind sie willkommen heissen und ausserdem schwache Regierungen haben. Dank Handy spricht sich das global herum und voilà, der Salat ist angerichtet, die Leute stehen da.
Leider zeigt sich auch im Fall von Frau Elisabeth Baume-Schneider erneut, dass Frauen in fehlgeleitetem Gutseinwollen Männer noch übertreffen. Es handelt sich dabei jedoch um reine Selbstgerechtigkeit. Man will selbst als guter Mensch wahrgenommen werden, auch wenn das eigene Land durch irrationales Handeln langfristig geschädigt wird.
Diese Personen wissen genau, dass sie persönlich nie in irgendeiner Weise in die Verantwortung für ihr Handeln gezogen werden können. Das Ausbaden der Folgen wird dann – wie in vielen europäischen Ländern – der Bevölkerung überlassen.
«Gutscheine statt Geld für Asylbewerber» Deutschland macht es vor. Asylbewerber können die Gutschein nur noch in Läden ihrer Stadt einlösen und sie können so auch kein Geld mehr nach hause schicken. Das macht ein Zielland sehr unattraktiv.