Unerhört! Regierungsrätin verletzt parlamentarische Rechte.
Nach der solothurnischen Verfassung ist der Kantonsrat die oberste Aufsichtsbehörden im Kanton Solothurn. Um dieser Aufsichtsfunktion nachkommen zu können, haben die Kantonsrätinnen und Kantonsräte gegenüber der Exekutive ein Auskunftsrecht. Der Grund ist klar: Ohne Auskunft keine Aufsicht.
Schluss mit Schweigen und Verwedeln!
Nach den Eritrea-Krawallen vom 31. März 2024 in Gerlafingen hat unsere Kantonsrätin, Christine Rütti, von ihrem Auskunftsrecht als Kantonsrätin Gebrauch gemacht und von der zuständigen Departementsvorsteherin die Beantwortung folgender Fragen verlangt:
- Seit wann war den Solothurnischen Behörden bekannt, dass eine regimetreue Eritrea-Gruppe eine Veranstaltung in Gerlafingen plant resp. durchführen wird?
- Warum wurde die Veranstaltung nicht präventiv verboten?
- Werden solche Veranstaltungen im Kanton Solothurn zukünftig verboten? Falls nein, weshalb nicht?
- Wie viel kostete der Polizeieinsatz?
- Gab es Personen- und oder Sachschäden? Falls ja, in welcher Höhe und welcher Art?
- Wer bezahlt den Einsatz und wer bezahlt die Schäden?
- Wird haftpflichtrechtlich Regress genommen? Falls ja, auf wen? Falls nein, weshalb nicht?
- Wie viele Eritreer und Eritreerinnen haben Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Solothurn mit welchem Aufenthaltsstatus?
- Beabsichtigt der Kanton Solothurn, den Aufenthaltsstatus der Eritreer und Eritreerinnen nach dem Vorfall vom 31. März 2024 – z.B. auch nach Gesichtspunkten der Regimetreue – zu überprüfen? Falls nein, warum nicht?
Nachdem nach zwei Wochen keine Antwort erfolgte, wandte sich unsere Kantonsrätin an die Medien. Nach einer Berichterstattung in der Solothurner Zeitung vom 16./17. April 2024 («Wer bezahlt den Polizeieinsatz?») kam dann flugs noch am gleichen Abend des 16. April 2024 die Antwort der Regierungsrätin:
«… Danke für deine Anfrage. Entschuldige die späte Antwort. Wir wollten eigentlich alle Anfragen konsolidiert beantworten, aber wegen Ferienabwesenheiten sind wir im Verzug. Wie du richtig in der Zeitung festhältst, haben deine Fragen den Charakter einer Interpellation oder kleinen Anfrage. Das kantonsrätliche Auskunftsrecht kann nicht dazu dienen – erst recht nicht aus den von dir angeführten Gründen, den ordentlichen Weg der Interpellation zu umgehen. Es dient dazu Verständnisfragen oder Sachverhalte zu klären, über die ohne weitere Abklärung die Verwaltung Auskunft geben kann und die nicht von allgemeinem Interesse sind. Diese Voraussetzungen sind bei deinem umfassenden Fragekatalog nicht gegeben. …»
Oder anders ausgedrückt: Die Regierungsrätin will die Fragen nicht beantworten. Sie will Zeit bis zur nächsten Kantonsratssession gewinnen. Bemerkenswert: Die rechtlichen Ausführungen der Regierungsrätin sind falsch. § 30 des Kantonsratsgesetzes gibt dem Regierungsrat nur dann die Möglichkeit, nicht zu antworten, wenn Auskünfte dem Amtsgeheimnis unterstehen. Dies hat aber die Regierungsrätin zu Recht nicht behauptet.
Schluss mit der Schwächung des Parlaments!
Das auffällige Verhalten der Regierungsrätin zeigt auch ein Verhaltensmuster im Kanton, welches sich bis in die heutigen Tage fortsetzt: Sich mit Geheimniskrämerei und Untätigkeit auf dem Buckel der Bürger und Steuerzahler aus der politischen Verantwortung zu stehlen. So etwa auch geschehen mit unzähligen geheimen Regierungsratsbeschlüssen.
Die SVP Kanton Solothurn fordert den Präsidenten des Kantonsrats auf, Remedur zu schaffen, dies um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik wieder zu gewinnen und ihnen auch aufzuzeigen, wie im Kanton Solothurn die parlamentarischen Aufsichtsrechte endlich gestärkt werden können.
Frau Schaffner, antworten Sie! Warten Sie nicht bis zur nächsten Kantonsratssession. Sie wissen hoffentlich schon heute, was in Ihrem Departement läuft.