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Schluss mit eigenständiger Einwanderungspolitik?

Im sog. «Common Understanding», also in den mit der EU getroffenen Vereinbarungen über den vorgesehenen Inhalt eines erneut aufs Tapet gebrachten Rahmenvertrags – neu einfach in «Paketvertrag» umgetauft – verkündet die Mehrheit des Bundesrats ihre Bereitschaft, die Schweiz vorbehaltlos der allein von der EU bestimmten, laufend Erweiterungen erfahrenden Personenfreizügigkeit zu unterwerfen.

Während der Schweizer Souverän – Stimmbürger und Kantone – der Landesregierung in den letzten Jahren in Volksabstimmungen bindende Aufträge für Massnahmen gegen nicht länger geduldete Masseneinwanderung einerseits, anderseits für die strikte Ausweisung schwer krimineller ausländischer Gewalt- und Sexualstraftäter formell erteilt hat, will der Bundesrat die Schweiz im Rahmen neu angestrebter Verhandlungen mit der EU aller Entscheidungsgewalt zu Einwanderungs- und Einbürgerungsfragen, zum Ausländer- und zum Asylrecht vollumfänglich berauben. Und diese Kompetenzen abtreten an die EU, deren Mitglied die Schweiz bekanntlich nicht ist. 

EU-Recht soll sogar rückwirkend gelten

Im einzelnen will eine Bundesratsmehrheit die Schweiz kurzerhand der Unionsbürgerschaft unterwerfen. Das bedeutet: Jeder Bürger und jede Bürgerin eines EU-Landes wird den Schweizer Bürgern gleichgestellt. 

Und weiter ist die Bundesratsmehrheit bereit, unsere Einwanderungspolitik vollumfänglich der Personenfreizügigkeit der EU zu unterstellen. Ja, Bundesbern erteilt Brüssel sogar das Recht, von der Schweiz die Änderung von hier seit Jahren bestehenden, allenfalls gar aus Volksabstimmungen resultierenden Einwanderungsregeln zwingend zu verlangen. Solche Rückwirkung vertraglicher Vereinbarungen können EU-Kommission und EU-Gerichtshof durchsetzen, wenn sie zum Schluss kommen, in der Schweiz geltendes Recht entspreche nicht geltendem EU-Recht. 

Ein Rekursrecht gegen solche EU-Anordnung besässe die Schweiz nicht. Auch ein dazu allenfalls zugelassenes Schiedsgericht könnte nur vorschlagen, was der EU-Gerichtshof zuvor ausdrücklich genehmigt hätte. 

Die von Volk und Ständen der Schweiz in den Rang von Verfassungsrecht erhobene Pflicht der eidgenössischen Behörden zur Ausweisung ausländischer Gewaltkrimineller und Sexualverbrecher wäre damit ebenso Makulatur wie alle ebenfalls von Volk und Ständen in einer Volksabstimmung angenommenen Massnahmen gegen die Masseneinwanderung. 

Zur rechtlosen Kolonie erniedrigt

Die Schweiz müsste fortan also bezüglich Einwanderung, bezüglich Asylpolitik, punkto Einbürgerung, aber auch in Bezug auf die soziale Versorgung aller in die Schweiz gelangter Ausländer klaglos all das erfüllen, was Brüssel unserem Land als EU-Recht aufnötigt. Dass der Schweizer Sozialstaat in vielerlei Hinsicht komfortablere Versorgung – von der hier arbeitenden Bevölkerung finanziert – anbietet als Sozialeinrichtungen anderer Länder, würde unserem Land in keiner Art und Weise das Recht einräumen, gewisse Errungenschaften allein denen zu reservieren, die sie durch ihr tägliches Arbeiten hier in der Schweiz finanzieren. 

Würde die Schweiz je solches beabsichtigen, müsste sie sich für «Diskriminierung der EU- Einwanderer» vom EU-Gerichtshof anklagen und verurteilen lassen. 

Die Schweiz würde faktisch also dazu verurteilt, ohnmächtig mitanzusehen, wie Einwanderer die Ausbeutung ihrer im europäischen Vergleich komfortablen Sozialwerke durchsetzen könnten – ausdrücklich auch solche Ausländer, die nie auch bloss einen einzigen Franken zur Finanzierung der Schweizer Sozialwerke beigetragen haben.

Und solches wollen eine Bundesratsmehrheit, eine Parlamentsmehrheit, aber auch die Sprecher der grossen Wirtschaftsverbände unserer Schweiz zumuten…

Publiziert von Ulrich Schlüer

Dr. Ulrich Schlüer ist Historiker, Verleger und alt Nationalrat des Kantons Zürich. 1979 gründete Dr. Ulrich Schlüer die «Schweizerzeit», welche als bürgerlich-konservatives Magazin für Unabhängigkeit, Föderalismus und Freiheit bis heute erfolgreich seine Leserschaft bedient.

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