Ein neues Beispiel ruft in Erinnerung, dass im Schweizer Justizwesen der Wurm ganz tief drin steckt – zumindest wenn es um Angelegenheiten mit politischem Bezug geht. So dokumentierte die Staatsanwaltschaft vor wenigen Tagen aufs Neue, dass die Rassismus-Strafnorm gemäss StGB Art. 261bis, die mittlerweile «Diskriminierungs-Strafnorm» heisst, nichts anderes als ein Fremdkörper in unserem Strafgesetzbuch ist.