Markus Melzl, Kriminalkommissar a.D. spricht über den UNO-Migrationspakt.
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Vorschlag:
Dieser Migrationspackt ist nicht direkt zwingendes vormelles Rechtsverbindliches
Völkerrecht, kommt dem jedoch sehr nahe.
Mit einer Unterzeichnung akzeptierte, die Schweiz jedoch in jedem
Fall eine hohe moralische und Glaubwürdigkeits-Verpflichtung.
Unterzeichnen und vergessen wie das div.Staaten praktizieren, kann es
nicht sein. Klare saubere Haltung, wenn die Schweiz das nicht einhalten
will und letztlich nicht KANN, dann ganz klar NICHT unterzeichnen.
Einmal unterzeichnet ist ein Ausstieg oder Ignoranz sehr problematisch.
Damit hat jede und jeder das Recht auf Einsicht, das Dokument untersteht NICHT dem Uhrheberrecht.
Warum stellt die Schweizerzeit nicht eine Kopie ins Netz.???
DAS sollte jeder selber lesen und einordnen.
(Das Ding ist auch für einen durchschnittlich Begabten leicht verständlich
HUCH das Dokument hat es IN SICH, es braucht NICHT zwingend ein Jurastudium.)
Sehr geehrter Herr Melzl.
Mir scheint, dass Bundesbern mit der Unterzeichnung des Migrationspaktes die bisher am Bürger vorbei geschmuggelte Zusammenarbeit im Rahmen des Resettlements mit dem UNHCR nachträglich legalisieren will – oder so.
Die folgenden Adressen geben Auskunft über das Resettlement und die Zusammenarbeit der Schweiz (!) mit dem UNHCR in dieser Angelegenheit.
1. Resettlement UNHCR Handbook 2011.pdf
https://www.unhcr.org/46f7c0ee2.pdf
2. Resettlement-Program Schweiz – booklet-resettlement-d.pdf ((Juli 2017)
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/syrien/booklet-
resettlement-d.pdf
3. Evaluation Pilotprojekt Resettlement. Schlussbericht. 24. Mai 2018 -d.pdf
https://www.sem.admin.ch/dam/data/sem/asyl/resettlement/schlussber-
eval-integration-d.pdf
4. UNHCR Projected 2020.pdf
https://www.unhcr.org/5d1384047.pdf
Freundliche Grüsse