in

Sex, Lügen und Zuger Kirsch

Spiess-Hegglin gegen «Blick»

Die «Zuger Sex-Affäre» kommt einmal mehr vor Gericht. Diesmal steht der «Blick» auf der Anklagebank. Es geht um Millionen – und ein Urteil wird demnächst erwartet.

Die Einsetzung des neuen Landammanns wird in Zug alle zwei Jahre mit einem Volksfest gefeiert. Im Jahr 2014 ziehen die geladenen Gäste nach der offiziellen Feier und dem obligaten Zuger Kirsch auf die Schiffe MS Zug und MS Rigi. Rund fünfzig Lokalpolitiker feiern nach Mitternacht im Restaurant Schiff noch weiter.

Darunter Jolanda Spiess-Hegglin, eine junge hübsche Linksgrüne und Markus Hürlimann, Präsident der SVP des Kantons Zug. Was dann geschieht ist bis heute unklar. Die beiden Politiker aus entgegengesetzten Lagern seien wie ein Paar gewesen, wird erzählt, kommen sich näher. Angeblich nicht zum ersten Mal, wie die Luzerner Zeitung später behauptet. An diesem Abend jedenfalls ziehen sich die beiden von der feuchtfröhlichen Politiker-Party in ein separates Zimmer zurück. Es kommt zu sexuellen Handlungen.

 

Schlagzeile in der Luzerner Zeitung

 

SVP-Hürlimann wird verhaftet

Ein Skandal ist das noch nicht. Die beiden müssten zuhause den Fehltritt beichten, Busse tun. Und zumindest Jolanda Spiess-Hegglin müsste ihrem Mann erklären, weshalb sie einem von der SVP zu nahe kam. Denn ihr Ehegatte ist sich sicher: Niemals hätte sich seine Frau einen «Rechtsaussen an der Landammann-Feier geangelt.»

Doch Spiess-Hegglin will nicht von einem Fehltritt reden: Am nächsten Morgen sei sie mit Unterleibsschmerzen, ohne Kater, aber mit Filmriss aufgewacht. Sie begibt sich ins Kantonsspital Zug, wo Blut- und Urintests durchgeführt werden. Ärzte melden den Fall der Staatsanwaltschaft, weil sie den Verdacht auf ein Sexualdelikt haben.

Nun eskaliert die Situation: Hürlimann wird vorübergehend festgenommen und es wird ein Verfahren wegen Verdachts auf Schändung eröffnet. Die Medien bekommen Wind von der Sache: «Hat er sie geschändet?» titelt der «Blick» – und freut sich auf einen «Sex-Skandal um SVP-Politiker».

 

Zuger Kirsch statt K.O.-Tropfen

Hürlimann taucht ab. Spiess-Hegglin dagegen geht in die Offensive, erklärt, sie sei Opfer und breitet mitunter sehr intime Details aus. Eine Haarprobe beweist allerdings nicht, dass Spiess-Hegglin unter dem Einfluss von Substanzen stand. Und ein sogenanntes Plausibilitätsgutachten ergibt, dass das Verhalten von Spiess-Hegglin nicht dem typischen Wirkungsprofil von K.O.-Tropfen entsprochen habe. Ein vollständiger Erinnerungsverlust über viele Stunden ohne entsprechende Begleitsymptome im Sinne von motorischen Störungen und insbesondere ohne Einschränkung des Bewusstseins sei rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar.

Böser Spott ergiesst sich über Spiess-Hegglin: Die K.O.-Tropfen seien wohl eher Zuger Kirsch gewesen, witzelt man in Zug, wo man der Sache längst überdrüssig ist. Im August 2015 wird das Verfahren wegen Schändung bei der Zuger Staatsanwaltschaft gegen Hürlimann eingestellt. Spiess-Hegglin ficht den Entscheid nicht an.

 

Hürlimann schlägt zurück

Circa drei Monate nach dem Vorfall, also im März 2015, schlägt Hürlimann zurück: Er zeigt Spiess-Hegglin an. Spiess-Hegglin wird wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung angeklagt. Am 17. April 2018 soll es vor dem Zuger Strafgericht zu einer Verhandlung kommen, die Staatsanwaltschaft plant, eine Strafe von mehr als zwei Jahren zu beantragen.

Kurz davor einigen sich die beiden auf einen Vergleich. Jolanda Spiess-Hegglin verpflichtet sich vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu, sich ab sofort in keiner Weise mehr so zu äussern, dass daraus bei Dritten Vermutungen entstehen oder impliziert werden könne, dass sie je Opfer eines strafbaren Verhaltens, begangen durch Hürlimann, geworden sein könnte. Im Gegenzug zieht Hürlimann seine Strafanträge zurück. Der Staatsanwalt stellt daraufhin das Verfahren gegen Spiess-Hegglin ein.

 

Damenunterwäsche am Geburtstagsfest

Während man von Hürlimann ausserhalb von Zug kaum mehr etwas hört, bleibt die Politikerin in den Medien präsent. Zum Teil auch mit eher skurrilen Aktionen wie einer Geburtstagsparty mit mehr Journalisten als Gästen, an der sie in strömendem Regen Damenunterwäsche sammelt.

Im Oktober 2016 gründet sie den Verein #NetzCourage, mit dem sie gegen hundertfünfzig Strafanzeigen gegen Internet-Trolle einreicht. Auch Philipp Gut, Vize-Chef der Weltwoche, wird angezeigt und vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede verurteilt. Er habe sie ungerechtfertigt vor den Mitmenschen herabgesetzt. Der entsprechende Artikel «Linke Frau macht rechten Mann fertig» muss aus dem Archiv der «Weltwoche» und aus der Mediendatenbank gelöscht werden.

Gut hat Berufung eingelegt, der Fall ist noch hängig. Weil Christoph Mörgeli Spiess-Hegglin als «Falschbeschuldigerin» bezeichnet, wird auch er angezeigt. Doch das Verfahren wird eingestellt, weil sein Tweet zu alt war, um ihn noch rechtlich zu würdigen.

 

Zuger Zeitung entschuldigt sich

Die Klagewelle zeigt Wirkung: Pascal Hollenstein, der publizistische Leiter der Luzerner Zeitung und neu auch von CH Media, hat sich bereits 2017 öffentlich für die Berichterstattung der «Zuger Zeitung» entschuldigt. «Auch dieser Zeitung sind Fehler unterlaufen. Dafür möchten wir uns entschuldigen. Und die interne Qualitätskontrolle weiter verbessern.»

Unbeirrt gibt sich der «Blick». Von ihm wurden zum ersten Mal die Namen der involvierten Personen genannt, die Geschichte bot alles, was Klick-Zahlen garantiert: Sex, Politik, Drogen.

Spiess-Hegglin hat deshalb Klage beim Zuger Kantonsgericht erhoben. Mit der identifizierenden Berichterstattung habe der «Blick» ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Es gehe um einen «Extremfall einer Persönlichkeitsverletzung», meint ihre Anwältin.

 

«Selbstgefällige Selbstdarstellerin»

Der «Blick» sieht das naturgemäss ganz anders: Die Frau habe sich als Opfer einer Straftat darzustellen versucht, die von ihr erfunden worden sei. «Als Opfer einer erfundenen Straftat könne sie sich nicht auf den Opferschutz berufen», argumentiert der Anwalt des «Blick». Spiess-Hegglin sei eine «selbstgefällige Selbstdarstellerin». Ihr gehe es in erster Linie darum, sich selbst zu inszenieren.

Jolanda Spiess-Hegglin wiederum verlangt eine Entschuldigung in grossen Buchstaben auf der Frontseite des «Blicks» und eine finanzielle Genugtuung von 25’000 Franken. Zudem solle der «Blick» nicht mehr über die Vorkommnisse von 2014 berichten dürfen. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

 

Es geht um Millionen

Brisant ist, was danach kommen könnte: Spiess-Hegglin behält sich vor, auf Herausgabe des Gewinns zu klagen, den der «Blick» durch die Story erzielt habe. Entsprechende Forderungen könnten in die Millionen gehen, meinen Medienleute.

Die Ausgangslage ist offen: Zwar wird Spiess-Hegglin mit ihrer Art, dauernd in der Öffentlichkeit zu stehen, wohl von vielen eher als nervig wahrgenommen. Aber andererseits mag kein Richter die Boulevardzeitung «Blick» riechen. Gut möglich, dass Spiess-Hegglin den Prozess gewinnt.

«Millionen für ein Nümmerchen», hört man schon die ersten ätzen.

 

Hermann Lei

Diesen Beitrag bewerten

Avatar photo

Publiziert von Hermann Lei

lic. iur. Hermann Lei ist Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat des Kantons Thurgau.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ein Kommentar

  1. Klasse Artikel! Als betroffene Person kenne ich gut geläufig.
    Nach vielen Therapien war es noch immer gleich. Verbesserung kam erst, als ich ein präzises Tagebuch führte.
    Heute kann ich die Symptome frühzeitig managen und fühle mich
    wesentlich besser.

Die Zukunft des Euro – Die Zukunft der EU

Kühlen Kopf bewahren