Am 16. August 2022 haben Armeegegner-Organisationen die Initiative «Stop F-35» eingereicht. Damit wollen sie die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verhindern. Anmassend verlangen sie, dass diese Initiative sofort – an sorgfältiger Beratung von Bundesrat und Parlament vorbei – dem Volk zur Abstimmung vorzulegen sei.
Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge steht auf klarer, vom Volk am 27. September 2020 gutgeheissener gesetzlicher Grundlage: Für die Erneuerung des Luftschirms bewilligte der Souverän sechs Milliarden Franken. Die Typenwahl bezüglich Kampfflugzeug wurde dem Bundesrat übertragen.
Diese vom Volk geschaffene Rechtsgrundlage ist vollumfänglich gültig – auch wenn sie den Armeegegnern nicht passt.
Die Rechtsordnung über den Haufen zu werfen aufgrund einer Anmassung armeegegnerischer Demokratiefeinde: Dafür besteht keinerlei Grund. Auch für die Initiative gegen die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge gilt der gesetzlich festgelegte Beratungsablauf: Zuerst der Bundesrat, dann die erste, anschliessend die zweite Parlamentskammer. Erst danach erfolgt die Volksabstimmung.
Dieser Ablauf muss eingehalten werden. Demokratiefeindlichen Armeegegnern ist keinerlei Sonderrecht einzuräumen.