in , ,

Sonderrecht für Demokratie-Verächter?

Am 16. August 2022 haben Armeegegner-Organisationen die Initiative «Stop F-35» eingereicht. Damit wollen sie die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verhindern. Anmassend verlangen sie, dass diese Initiative sofort – an sorgfältiger Beratung von Bundesrat und Parlament vorbei – dem Volk zur Abstimmung vorzulegen sei.

Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge steht auf klarer, vom Volk am 27. September 2020 gutgeheissener gesetzlicher Grundlage: Für die Erneuerung des Luftschirms bewilligte der Souverän sechs Milliarden Franken. Die Typenwahl bezüglich Kampfflugzeug wurde dem Bundesrat übertragen.

Diese vom Volk geschaffene Rechtsgrundlage ist vollumfänglich gültig – auch wenn sie den Armeegegnern nicht passt.

Die Rechtsordnung über den Haufen zu werfen aufgrund einer Anmassung armeegegnerischer Demokratiefeinde: Dafür besteht keinerlei Grund. Auch für die Initiative gegen die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge gilt der gesetzlich festgelegte Beratungsablauf: Zuerst der Bundesrat, dann die erste, anschliessend die zweite Parlamentskammer. Erst danach erfolgt die Volksabstimmung.

Dieser Ablauf muss eingehalten werden. Demokratiefeindlichen Armeegegnern ist keinerlei Sonderrecht einzuräumen.

Diesen Beitrag bewerten

Avatar photo

Publiziert von Schweizerzeit

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verschwörungstheorien oder Wahrheit? – Die «Firma Schweiz»

Die «Stop-F-35-Initiative» will die Armee weiter schwächen