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Staatlich finanzierte Medien – eine Fehlentwicklung

von Charly Pichler // pichler@thurweb.ch

Es sieht vor, diversen Inlandmedien eine jährliche Subvention in Höhe von insgesamt fast 300 Millionen Franken auszurichten. Extrem stossend ist die fragwürdige Zielsetzung, eh schon schwerreichen Grossverlagen eine jährliche «Apanage» in obiger Höhe aus Steuergeldern zuzuschanzen. Ohne Effizienz und Nutzen spielt der Bund mit dem Bürger als Financier die Glücksfee – die Zeche aber zahlt das Volk.

Im Rahmen unseres liberal strukturierten Staatsgefüges kann dies nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Gar zu viele Argumente sprechen dagegen:

• Die für unsere Schweizer Demokratie unabdingbare freie Presse als «vierte Macht» im Staate ist ausgeschaltet, wenn die Unabhängigkeit der Medien über willkürliche Staatszuschüsse geregelt und kontrolliert werden kann.

• Eine Medienförderung nach dem Willen der Befürworter mit Medienministerin Simonetta Sommaruga (SP) an der Spitze, birgt die Gefahr, das Medienwesen der Region oder des ganzen Landes wegzuführen von Selbstbestimmung und Eigenentscheid, hin zu beabsichtigter Abhängigkeit. Es würde dann ja den Presseverantwortlichen und Staatsgeldempfängern in Personalunion die politische und restliche Richtung vorgegeben. Durch gezielte Subventionierung möchte Bundesbern Meinungsströme in gewünschte Richtungen fliessen zu lassen, was einer Eliminierung des wahren Volkswillens gleichkäme.

• Hinweis: Schweizer (Gross-)Verlage fuhren im Jahre 2020 rund 258 Millionen Franken an Gewinnen ein, bedürfen also zur reinen Existenzerhaltung keines zusätzlichen Subventionsschubs.

Treffend die Aussage des Schweizer Publizistikexperten Philipp Gut, selbst Verleger, in Fazit und Konklusion: «Die Medien sind die Wachhunde der Demokratie. Werden sie vom Staat bezahlt, schrumpfen sie zu Schosshündchen der Politiker!»

Stimmen Sie darum NEIN zum Medienförderungsgesetz am 13. Februar 2022!

Schweizerische Pressefreiheit steht nämlich für mehr als nur für die Freiheit von einigen finanzstarken Grossverlagen und einer Handvoll Bundespolitiker, die dem Souverän ihre persönliche Meinung nach Belieben aufzwingen dürfen.

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Publiziert von Schweizerzeit

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