Das Prinzip der Subsidiarität ist ein Erfolgsrezept, das die Schweiz stark gemacht hat und die Grundlage dessen ist, was uns ausmacht. Subsidiarität ist der Garant unserer Freiheit und Selbstbestimmung – als Individuum und als Volk.
Das Prinzip besagt: Eine Aufgabe, die von einer «tiefen Stufe» erledigt werden kann, soll nicht von einer «höheren Stufe» der Macht befohlen werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Gemeinde erst dann eingreifen darf, wenn die Bürger eine Aufgabe nicht selbst lösen können. Was bürgernahe Strukturen auf Gemeindestufe bewältigen können, soll wiederum nicht die Aufgabe des Kantons (als nächsthöhere Gewalt) sein. Und in Bereichen, in denen der Kanton eine Angelegenheit selbst regeln kann, soll nicht der Bund einschreiten.
In letzter Konsequenz gilt nach dem Prinzip: Was die Schweiz als Nationalstaat entscheiden kann, darf nicht durch supranationale Gebilde wie EU oder UNO befohlen werden.
Das Subsidiaritätsprinzip sichert unsere Freiheit und fördert bürgernahe Strukturen. Dazu müssen wir Sorge tragen.
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