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Totgeburt wegen Grenzwächter?

Eine syrische Familie klagt gegen die Schweiz, nachdem die Mutter während ihrer Abschiebung eine Totgeburt erlitten hatte. Ihre Geschichte gäbe Anlass zu vielen Fragen. Aber nur die Schweizerzeit stellt sie.

In der Zeitung steht: «Eine syrische Familie kämpft seit sieben Jahren für Gerechtigkeit».

Die Schweizerzeit fragt: Weiss man also schon vor dem Urteil, was Gerechtigkeit ist?

Die Reise und die Hindernisse

Zeitung: «Juli 2014: Eine Gruppe syrischer Flüchtlinge war mit dem Nachtzug von Mailand nach Paris unterwegs…»

Schweizerzeit:  Wieso werden Asylbewerber in den Medien konsequent «Flüchtlinge» genannt, obwohl deren Status noch gar nicht geklärt ist?

Zeitung: «…und hatte dabei auch die Schweiz durchquert. An der schweizerisch-französischen Grenze verweigerte die französische Grenzpolizei 36 Syrern, darunter der in der 27. Schwangerschaftswoche stehenden Frau, die Weiterreise.»

Schweizerzeit: Wieso wurde die Gruppe erst an der französischen Grenze gestoppt und nicht schon bei der Einreise in die Schweiz?

Zeitung: «Im Rahmen eines standardisierten Ablaufs wurde die Gruppe gegen 10.45 Uhr in Vallorbe VD den Angehörigen des Schweizerischen Grenzwachtkorps übergeben, die sie nach Italien zurückbringen sollten. In Brig musste die Flüchtlingsgruppe rund zweieinhalb Stunden warten, bevor sie Platz in einem Regionalzug nach Domodossola fand. Derweil ging es der Schwangeren zunehmend schlechter. Sie klagte über Schmerzen und musste schliesslich sogar von Angehörigen zum Zug getragen werden.»

Schweizerzeit: Wieso findet sich kein Wort in den Medien, dass es unverantwortlich ist, mit einer hochschwangeren Frau illegal durch halb Europa zu reisen, obwohl man ja vorher in einem sicheren Land war und dort hätte ins Spital gehen können?

Der Tod vor der Geburt

Zeitung: «In Italien brachte die Frau am Abend einen nicht mehr lebenden Fötus durch eine Spontangeburt zur Welt».

Schweizerzeit: Wieso wird unterschlagen, dass der Fötus zu diesem Zeitpunkt schon seit zwölf Stunden tot war? Die Schweiz ist also nicht schuld am Tod des Kindes – wieso wird das dennoch in allen Zeitungen suggeriert?

Zeitung: «Spätestens zum Zeitpunkt, als die Schwangere zum Zug getragen wurde, hätte der Feldweibel erkennen müssen, dass es sich nicht mehr um „typische Schwangerschaftsbeschwerden“ handle, hatte das Militärgericht in erster Instanz im November 2017 befunden. Der Vater von drei Kindern hätte vielmehr die Möglichkeit „einer ernsthaften Schwangerschaftskomplikation in Betracht ziehen müssen. “»

Schweizerzeit: Woher soll ein Grenzwächter wissen, dass die Frau kurz vor der Geburt steht und währenddessen illegale Einreiseversuche macht?

Genugtuungs-Forderung

Zeitung: «Vor dem Bundesverwaltungsgericht hat eine syrische Familie am Donnerstag eine Genugtuung von rund 159’000 Franken und Schadenersatz von total 136’000 Franken gefordert.»

Schweizerzeit: Wieso wird so viel Geld gefordert? Entgegen dem von der Presse erzeugten Bild klagt die Familie nicht wegen der Totgeburt, sondern wegen der angeblichen Traumatisierung wegen unterlassener Hilfeleistung und schlechter Behandlung. WEGEN der Totgeburt kann die Familie zum Glück nicht klagen, denn leider bzw. zum Glück wurde ja im Spital in Italien festgestellt, dass der Fötus in Brig schon lange tot war (vermutlich in Frankreich schon).

Zeitung: «Und wie ein am Dienstag publiziertes Urteil des Bundesgerichts zeigt, muss die öffentliche Hand die Kosten für dieses Gesuch zahlen.»

Schweizerzeit: Wie viel Geld kostet den Schweizer Steuerzahler dieser Gang durch die Justiz?

Zeitung: «Heute falle es der Frau wegen einer Anpassungsstörung schwer, den Alltag zu meistern. Die Anwältin betonte, die unterlassene Hilfeleistung und die Fahrt nach Italien unter unerträglichen Schmerzen seien ursächlich gewesen für die psychischen Leiden. Seit den traumatischen Ereignissen leide ihre Mandantin zudem an einer schweren Neurodermitis. Auch für den Ehemann und die drei damals minderjährigen Kinder forderte die Anwältin Genugtuung, weil sie alle die Ereignisse in Brig hilflos miterleben mussten. Der Mann müsse heute das Leben wegen der psychischen Probleme der Frau praktisch allein meistern.»

Schweizerzeit: Bestehen all diese Probleme wirklich, weil die Frau nicht sofort ins Spital gebracht wurde? Oder vielmehr wegen der Totgeburt, an der die Schweiz aber NICHT schuld ist?

Unterstützungsleistungen

Zeitung: «Einen Schaden sehen die Eheleute in den geringeren Unterstützungsleistungen. Statt wie vorgesehen in Deutschland hätten sie in Italien ein Asylgesuch stellen müssen.»

Schweizerzeit: Das heisst, der Mann wollte mit seiner hochschwangeren Frau noch nach Deutschland weiter? Also hätte nie ein Anspruch auf die höhere Unterstützung in Deutschland bestanden aufgrund der illegalen Weiterreise durch die Schweiz nach Deutschland. Wie kann dann ein Schadensersatz geltend gemacht werden? Zudem ist die Familie offenbar doch in Deutschland.

*

Zeitung: Die Geschichte zeigt vieles, was in unserer «Flüchtlingspolitik» schiefläuft: «Flüchtlinge» suchen sich das Land aus, wo ihnen am meisten Geld winkt. Und wenn sie dabei zu Schaden kommen, verklagen sie mit dem Geld der Steuerzahler den Staat. Und unsere Presse suggeriert, dass ein Schweizer Grenzwächter schuld am Tod eines Flüchtlingskinds sei, was überhaupt nicht stimmt.

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Publiziert von Hermann Lei

lic. iur. Hermann Lei ist Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat des Kantons Thurgau.

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10 Kommentare

  1. Skandalös ist auch, dass es immer gutmenschliche Anwälte («Anwält*innen», «Anwaltende») gibt, die solch anmassende Forderungen durch die Instanzen ziehen. Vielleicht werden sie von Amnesty International CH oder Ärzte ohne Grenzen bezahlt, die unsere Tränendrüsen dauernd beanspruchen möchten.

    • Es gibt ja das linke Anwaltskollektiv, das solche Sachen aufgreift. Dessen Honorierung wäre interessant zu kennen. Ich kann mir vorstellen, dass die Finanzquellen bei der SP, der AL, den Grünen zu finden sind. Zudem könnte es reiche Linke geben (ja, das gibt es trotz Antikapitalismus im Programm), die sponsern und vielleicht arbeiten gewisse linke Anwälte gelegentlich ehrenamtlich. Ich hoffe nur, dass nicht auch noch Steuergeld dorthin fliesst.

  2. Nach islamischen Recht ist der Vater der Familie das Oberhaupt dieser Gemeinschaft und er bestimmt und ist verantwortlich für das Handeln und Tun seiner Familienangehörigen. Weshalb wird nicht er zu Verantwortung gezogen?

    • Er wird nicht zur Verantwortung gezogen weil es gerade schicke Mainstream-Ansicht ist, dass Grenzbeamte immer die Schuldigen sind. Die halten ja die Asylanten vom Land fern oder kontrollieren sie mindestens. Und das ist böse. Ausserdem ist in gewissen Kreisen die Selbstverantwortung nicht gross geschrieben. Die hätte nämlich der Vater, das Familienoberhaupt, zeigen müssen.

  3. Endlich kommt die Wahrheit ans Licht! Ich selbst hatte die ursprüngliche Geschichte aus einer Art natürlichem Beschützterinstinkt heraus – auch – geglaubt.

    Zu meiner Schande hätte ich es wissen müssen. Nur – wenn es um einen Schweizer Vater geht, geschehen äusserst seltsame Dinge; und zwar durchwegs gegen den Hiflesuchenden. Ich verweise auf wewewe.rutzkinder.ch/polizei.html

  4. Diese Frau hat den falschen Mann geheiratet-👎

    er wusste genau dass diese Reise gefährlich ⚠️ werden könnte-

    Die Grenze der Schweiz muss geschützt werden –

    Das Geld wird dort geholt wo es ist -🦻👁🗣🗣🗣🗣

    Zum Glück gibt es Journalisten welche die Wahrheit berichten 👍

  5. Einfach nur ein Wahnsinn. Dieser hier ist einer von zu vielen.
    Nicht mehr zu toppen ist die Tatsache, dass die Schweiz in der Regel die Prozess-Kosten übernimmt, also Schweizer Anwälte kämpfen für solche Fälle! In diesem Fall CHF 300’000 zu Lasten der Eidgenossenschaft. Die Frage ist doch erlaubt: Sind wir noch die freie Schweiz ? Oder, sind wir vom Aff gebissen ?

  6. Man kann nur hoffen, dass in diesem Fall das Gericht nicht politisch, sondern faktentreu juristisch korrekt urteilt. Es ist in der Tat erstaunlich, ja verantwortungslos, mit einer hochschwangeren Frau das sichere Italien zu verlassen um eine doch recht lange Zugreise quer durch die Schweiz nach F und Paris anzutreten. Die Verantwortung trägt der Vater, das Familienoberhaupt, zusammen mit der Schwangeren und nicht der Schweizer Grenzbeamte.

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