Das Ende des bilateralen Weges
hf. Nationalrat Andreas Glarner hat das nachfolgende bemerkenswerte Referat, das wir in zwei Teilen und in gekürzter Form abdrucken, am 27. Mai 2019 im Anschluss an die Generalversammlung der «Schweizerzeit» gehalten. Hier der erste Teil.
Ende des bilateralen Weges
Das sogenannte InstA beinhaltet die Unterwerfung der Schweiz unter EU-Institutionen – mit der automatischen Übernahme von EU-Recht und der Unterstellung der Schweiz unter den EU-Gerichtshof. Das Abkommen würde unsere direkte Demokratie, unsere Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus letztlich zerstören. Zudem bedeutet das Abkommen das Ende des bilateralen Weges. Es führt die Schweiz schleichend in die EU. Darum ist das InstA mit aller Entschiedenheit abzulehnen.
Das Schweizer Volk fordert die eigenständige Steuerung der Zuwanderung – das InstA bewirkt das Gegenteil: Die Personenfreizügigkeit wird mit dem InstA entgegen der Bundesverfassung zementiert und ausgebaut. Auch schliesst das Abkommen die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie nicht aus – mit der faktischen Gleichstellung von EU-Bürgern und Schweizern. Damit verbunden wären jährliche Kosten in Milliardenhöhe für unser Sozial-
system. Zudem würde die bisher angewandte Salamitaktik der EU dazu führen, dass EU-Ausländer früher oder später die gleichen Stimm- und Wahlrechte hätten wie sie für Schweizer Bürgerinnen und Bürger gelten. Und kriminelle EU-Bürger könnten nicht mehr des Landes verwiesen werden.
Ende der Kantons- und Gemeindeautonomie
Zudem betrifft das Verbot staatlicher Beihilfen das gesamte staatliche Handeln der Kantone, der Gemeinden und des Bundes. Insbesondere kantonale und kommunale Instrumente wie Wirtschaftsförderung, steuerliche Anreize, Investitionen in die Wasserkraft, kantonale Gebäudeversicherungen oder Staatsgarantien für Kantonalbanken wären davon betroffen. Aber auch staatliche Beiträge für die Landwirtschaft (zum Beispiel Verkäsungs- oder Siloverbotszulagen) oder Subventionen für kulturelle und sportliche Vereine und Schwimmbäder wären verboten.
Im Widerspruch zur von der Economiesuisse beschworenen «Rechtssicherheit» würde mit dem InstA der politischen Willkür aus Brüssel Tür und Tor geöffnet. Zudem bringt das Abkommen nicht nur Sanktionen gegen die Schweiz bei Nichteinhaltung, sondern zusätzlich eine Super-Guillotine: Sollte die Schweizer Bevölkerung einmal nicht im Sinne der EU entscheiden, würde die EU legitimiert, alle dem Rahmenabkommen unterstellten Abkommen ausser Kraft zu setzen.
Das Gutachten von Professor Glaser
Dank Gregor Rutz liegt nun glücklicherweise ein Gutachten von Prof. Dr. Andreas Glaser vor, der Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich lehrt. Zur Frage, ob das InstA dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müsse, nimmt er glasklar wie folgt Stellung (Zitat):
«Das ‹Abkommen zur Erleichterung der bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt› (InstA) beziehungsweise der Beschluss zu dessen Genehmigung durch die Bundesversammlung muss dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Er bedarf somit der Zustimmung von Volk und Ständen.»
Das Schiedsgericht als Farce
Prof. Glaser weiter: «Kommt es bei Differenzen über die Anwendung von EU-Recht im sektoriellen Gemischten Ausschuss zu keiner einvernehmlichen Lösung, kann jede Vertragspartei verlangen, dass ein Schiedsgericht den Streitfall entscheidet. (…) Betrifft der Streitfall eine Bestimmung, die im Unionsrecht vorkommt, so ruft das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Das Urteil des EuGH ist für das Schiedsgericht verbindlich. Das Schiedsgericht muss das Urteil des EuGH übernehmen und eins zu eins in das Urteil gegenüber der Schweiz umsetzen.
Sowohl nach dem Vertragsverletzungsverfahren als auch nach dem InstA kann die EU-Kommission eine ihrer Ansicht nach unionsrechtswidrige Verhaltensweise eines EU-Mitgliedstaats (beziehungsweise der Schweiz!) eigenständig einer Entscheidung durch den EuGH zuführen. Somit ist die Kommission, das supranationale Überwachungsorgan der Gegenpartei, in der Lage, die Sache jederzeit vor ihren eigenen Gerichtshof zu bringen. Sie ist damit die faktische Überwachungsbehörde der Schweiz.» Fazit: Das InstA unterstellt uns fremden Richtern!
Zahlen zur Einwanderung
Nun zur Einwanderung. Per 31.12.2018 lebten in der Schweiz 8’542’300 Personen – davon 25,1 Prozent Ausländer. Gegenüber dem Jahr 2006 leben nun über 1 Million mehr Menschen in die Schweiz – innert dreizehn Jahren!
Wenn man Ihnen nun erzählt, dass im Jahr 2018 ja «nur» 59’338 gekommen seien, dann stimmt das natürlich nicht – neu gekommen sind 140’087 – und es sind 80’749 gegangen – das ergibt dann den Saldo von 59’338. Zu integrieren sind aber 140’087!
Von allen, die offiziell zu uns gekommen sind, arbeiten nicht einmal die Hälfte – nämlich nur 47,7 Prozent; der Rest kommt als Familiennachzug (42’636), aus dem Asylbereich etc. Und immer weniger kommen aus unseren Nachbarländern mit europäischer Kultur – mittlerweile sind es noch 26 Prozent.
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