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Welches Wehr- oder Bürgerdienstmodell?

Das VBS stellt vier Modelle für eine neue Dienstpflicht zur Diskussion. Im Vordergrund stehen verschiedene Varianten, welche eine (schwammige) allgemeine Dienst- oder Bürgerdienstpflicht für Männer und Frauen verlangen.

Was auch immer an Varianten oder Scheinvarianten aus Bundesbern zu hören ist: Tatsache ist, dass junge Schweizer, die laut Verfassung wehrpflichtig sind, heute die freie Wahl haben zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst. Und weil jährlich rund 6’000 junge Schweizer den attraktiven und bequemen Ersatzdienst wählen, hat unsere Milizarmee ein immer grösseres Bestandesproblem. Dieses Problem werden aber weder eine Wehrdienstpflicht für Frauen (die ohnehin nicht sinnvoll und nicht durchsetzbar ist) noch eine allgemeine Dienst- oder Bürgerdienstpflicht lösen. Im Gegenteil: Noch mehr junge Männer würden den Weg des geringsten Widerstandes gehen und der Armee den Rücken kehren.

Die Konsequenz: Wir müssen den jungen Leuten wieder aufzeigen, worum es beim Art. 58 der Bundesverfassung geht, dessen Kernsatz lautet: «Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung». Es geht darum, dass jeder junge Schweizer in unserer Milizarmee seinen Beitrag leisten muss, um unsere Heimat, unsere Bevölkerung, unsere Freiheit und Unabhängigkeit, unsere Volksrechte sowie unsere sozialen Errungenschaften zu schützen und notfalls mit dem Einsatz seines Lebens zu verteidigen. Wer dies mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann, muss eine überzeugende Begründung haben und einen anforderungsreichen Ersatzdienst leisten, damit sich die Spreu vom Weizen trennt.

Der Militärdienst für Frauen sollte hingegen freiwillig bleiben; die Frauen müssen jedoch zur Teilnahme an Armee-Orientierungstagen verpflichtet werden. Wenn sie über die Armee besser Bescheid wissen, werden sie sich auch vermehrt für den Militärdienst entscheiden

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Publiziert von Schweizerzeit

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