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«Wie kann ich Dir helfen, Hermann?»

Die Welt ist schon unangenehm genug – darf ich Ihnen zur Aufmunterung ein paar lustige und wahre Begebenheiten aus meinem Berufsleben schildern?

Alles ist vorbereitet für die Scheidung, man wartet nur noch auf das Urteil des Gerichts. Die beiden bald Frischgeschiedenen sitzen bei mir. Er: «Was ist denn jetzt mit den Ringen, Herr Lei, kann man die wieder verwenden?» Ich: «Wie bitte? … äh … ja.» «Gut», sagt er zu der Frau, «gib mir deinen Ring!» Der gleiche Klient kommt einige Wochen nach der Scheidung wieder zu mir. Er sucht sich nun eine neue Frau. Die ersten Versuche sind nicht erfolgsversprechend: «Sie hat mir gesagt, ich sei naiv. Herr Lei, was heisst ‹naiv›?»

Vier Gartenzwerge

Einer der Beschuldigten fragt den Staatsanwalt, ob er sich mit seinem ebenfalls beschuldigten Bruder unterhalten könne. Der Staatsanwalt willigt ein. Nach ein paar Minuten merkt der Staatsanwalt, dass sich diese auf Serbokroatisch unterhalten und bittet die Beschuldigten, nur Deutsch zu sprechen. «Ja, kein Problem, wir haben über Frisuren gesprochen…». Eine kurze Unterhaltung über Frisuren folgt auf Deutsch. Am Mittag sagt der Klient: «Und über diesen Diebstahl mache ich mir keine Sorgen, ich habe den anderen schon gesagt, dass sie mich nicht belasten sollen.» Später liest der Staatsanwalt die Liste des Diebesguts vor, unter anderem vier Gartenzwerge. Alle Anwesenden lachen. Ebenfalls am Mittag schildert der Klient, wie sehr er sich doch für das Verhalten der anderen schäme: «Vier Gartenzwerge? Ich bin wirklich nicht der Typ für kleine Sachen!»

Respekt-Fäuste

Aus einem Protokoll: «Im Frühling haben wir einen Bauzaun erstellt, worauf er mir über den Zaun sagte, mein Schwanz wäre nur fünf Zentimeter lang, die Frau sei mir davongelaufen, und die Kinder seien abgehauen. Korrekt ist: Mein Penis ist länger, ich bin ausgezogen, und die Kinder sind bei mir.» Und ein Staatsanwalt fragt: «Aber warum haben Sie am Anfang gleich eine Faust gegeben?» Beschuldigter: «Ich wollte ihm am Anfang nur eine oder zwei Fäuste geben – Respekt-Fäuste.» Respekt schlägt mir manchmal auch von Klienten entgegen: «Sehr geehrter Herr Lei, Ihre Rechnung hat mich sehr gefreut – das zeigt doch, dass an meinem Fall gearbeitet wird.»

Der Richter, der nichts weiss

Obergericht Zürich: Der Richter fragt den Beschuldigten: «Sind noch andere Strafverfahren als das unsere hängig?» – «Nein!» Darauf der Richter, ziemlich erbost: «Und was ist mit diesem Fahren in angetrunkenem Zustand in Niederglatt?» Beschuldigter: «Also … es gibt kein weiteres Verfahren.» Oberrichter, nun richtig wütend: «Doch. Da ist auch noch ein Verfahren in Niederglatt am Laufen!» Der Gerichtsschreiber lehnt sich zum Richter und flüstert (hörbar): «Das ist das Verfahren, um das es heute geht.» Und als ich vor dem Wirtschaftsgericht Bern vor vielen Zuschauern und Medienvertretern plädiere, fühlt sich Siri in meinem Handy von einem von mir mit Nachdruck gesagten Satz offenbar angesprochen und sagt laut und deutlich in die Stille hinein: «Wie kann ich Dir helfen, Hermann?»

Thurgauer Strafrecht

Zum Schluss ein Auszug aus dem thurgauischen Strafrecht (ja das gibt’s!): EG-StGB § 32: «Wer gewerbsmässig den Aberglauben oder die Leichtgläubigkeit anderer durch Wahrsagen, Traumdeuten, Kartenlegen, Geisterbeschwören, Teufelsaustreibungen oder auf ähnliche Art und Weise ausbeutet, wird mit Busse bestraft.»

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Publiziert von Hermann Lei

lic. iur. Hermann Lei ist Rechtsanwalt und SVP-Kantonsrat des Kantons Thurgau.

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