Zum Ende des Ausnahmezustands: Die Bürokratie legt sich quer

Es ist nicht mehr zu vertuschen: Die monatelang beschworene Pandemie hat sich deutlich abgeschwächt. Die akribisch-bürokratische Erfassung aller positiv Getesteten lässt sich nicht länger rechtfertigen.
Noch immer befinden wir uns – längst ohne Verfassungsgrundlage – in der «besonderen Lage», also im «kleinen Ausnahmezustand». Bundesrat und Bundesverwaltung leiteten daraus ausserordentliche Vollmachten ab, unter denen sie monatelang regierten.
Übungsabbruch
Selbst der Bundesrat erachtet jetzt aber die Aufrechterhaltung dieser «besonderen Lage» als nicht mehr haltbar. Noch gibt es zwar Corona-Ansteckungen – sogar in beträchtlicher Zahl. Aber die allermeisten Fälle verlaufen völlig harmlos, oft gar ohne Krankheitssymptome. Konsequenterweise hebt der Bundesrat die «besondere Lage» endlich auf. Die Gesundheitseinrichtungen der Schweiz meistern die noch auftretenden schwereren Corona-Fälle ohne grössere Probleme. Von Notstand keine Spur!
Der – überfällige – Appell an die Selbstverantwortung eines jeden Einzelnen genügt demnach vollauf. Schliesslich trägt für die persönliche Gesundheit jede einzelne Person selbst die Verantwortung – nicht staatliche Stellen sind dafür zuständig.
Es könnte ja sein…
Werden die Ausnahmebestimmungen zu Corona beseitigt, ist in erster Linie die massivst ausgebaute Überwachungsbürokratie deutlich auszudünnen. Doch dagegen regt sich – nicht unerwartet – Widerstand. Die alte Erfahrung bestätigt sich: Eine Bürokratie, einmal geschaffen, lässt sich kaum mehr beseitigen. Sie wird von den Funktionären mit Klauen und Zähnen verteidigt: Da sich – argumentieren sie heute – die Pandemie wieder verschlimmern könnte, seien umfassende tägliche Erhebungen von auftretenden Fällen unverzichtbar, sei jegliche Registrierung lückenlos fortzuführen, was die Aufrechterhaltung des Funktionärsapparats unbedingt erfordere – auf Kosten der Steuerzahler selbstverständlich.
Man darf gespannt sein, wer sich schliesslich durchsetzt: Der Bundesrat oder die Bundesbürokratie.
Neuer Bedarf für Bürokratie
Inzwischen hat die Bürokratie bereits auch wieder neue Tätigkeitsfelder im Auge: Da haben sich doch rund dreissigtausend Schweizerinnen und Schweizer gemeldet, die bereit sind, geflüchtete Ukrainerinnen und ihre Kinder (Männern wird das Verlassen des Landes bekanntlich verwehrt) bei sich zu Hause aufzunehmen.
Solch spontane Hilfsbereitschaft, glauben Berns Bürokraten, müsse unbedingt und umfassend reguliert werden. Wegen zu entrichtender Entschädigungen an die Aufnahmebereiten, denen pro aufgenommenen Flüchtling und Monat ab sofort tausendfünfhundert Franken auszurichten seien. Dass es Hilfsbereite geben könnte, die gar keine Entschädigung erwarten, die gar nicht an Geld denken, die selbstlos – ohne jede Gewinnerwartung – aufnahmebereit sind: Das scheint einem seine Bürokratenexistenz sichernden Funktionär gar nicht in den Sinn zu kommen. Mögen Menschen in Not sein, mögen Schweizerinnen und Schweizer hilfsbedürftigen Flüchtlingen selbstlos helfen wollen: Solches unregistriert geschehen zu lassen, ist für regulierungswütige Funktionäre schlicht undenkbar.
So finden Bürokraten immer wieder neuen Regulierungsbedarf. Gibt die Pandemie nichts mehr her, sollen Flüchtlinge und die, die sie unterstützen, die Regulierungslust der Funktionäre befriedigen.
Vorschreiber zulässigen Denkens
Sie, die Regulierer, sind übrigens noch anderweitig tätig im Rahmen der Flüchtlingswelle, die Europa derzeit erlebt. Hiesige Kinder von Familien, die Flüchtlinge aufgenommen haben, haben verständlicherweise das Bedürfnis, ihren Kameraden, ihrer Klasse zu erzählen, was die Familie mit den Aufgenommenen alles erlebt. Dabei lassen sie möglicherweise verlauten, dass die Eltern festgestellt hätten, dass sich die – tatsächlich an Leib und Leben gefährdeten – Ukrainerinnen deutlich anders verhalten als sich in der Schweiz aufhaltende Flüchtlinge aus anderen Weltregionen.
Wo immer solche Bemerkungen von Kindern fallen, wird obrigkeitlich offenbar sofort eingegriffen: Es sei – da rassistisch – kategorisch untersagt, Unterschiede zwischen Flüchtlingen aus unterschiedlichen Regionen festzustellen und zu äussern. So dekretieren es Funktionäre der Flüchtlingshilfe. Solche Äusserungen seien Kindern untersagt. Und die Kinder hätten solches Verbot ihren Eltern zu vermitteln, auf dass diese sich nicht zu «unkorrekten Äusserungen» hinreissen lassen. Die Gleichheits-Funktionäre bestimmen, was wir zu sagen und zu denken haben…
Wahrheit beruht offenbar auf Funktionärserlassen; und diese verfügen, dass Wahrheit nie aus erfahrener Wirklichkeit abgeleitet werden darf.