Nennen wir sie Hilda*. Hilda wurde vor ein paar Wochen 70 und fährt seit ihrem 18. Lebensjahr – also 52 Jahre lang – unfallfrei Auto, praktisch ohne jede Busse. Eine pflichtbewusste, anständige, arbeitsame, aufrechte Schweizerin halt. Sie hat immer eigenverantwortlich für sich gesorgt und ist dem Staat nie auf der Tasche gelegen. Eine waschechte Eidgenossin.
Doch dann fuhr sie in eine Radarfalle der Kantonspolizei Graubünden. Dies hätte jedem von uns auch passieren können. Denn die Falle wurde weitab vom Siedlungsbeginn – aber halt nach der «50er-Tafel» installiert. Und so kam es, wie es kommen musste: Hilda wurde mit übersetzter Geschwindigkeit geblitzt. Natürlich war sie viel zu schnell, denn sie wähnte sich ja ausserorts. Hilda schämt sich noch immer für diese «Tat». Hilda ist eben eine rechtschaffene Bürgerin, die sich nichts zuschulden kommen lassen wollte.
In den Fängen der Justiz
Dass die Bündner Polizei diese Stelle als einträgliche Geldquelle benutzt, war der guten Hilda natürlich nicht bekannt. Auch nicht, dass diese Stelle wohl überhaupt keinen Unfallschwerpunkt darstellt, was eigentlich Voraussetzung für Geschwindigkeitskontrollen wäre. Dies kümmert aber die Hermandad offensichtlich nicht – zu ergiebig ist die Stelle für die Staatskasse.
Nebst einer immensen Busse und den Schreib- und Spruchgebühren kam dann natürlich auch noch das Strassenverkehrsamt ihres Wohnkantons zum Zuge. Dieses drohte ihr den Ausweisentzug an. Hilda wird selbstverständlich das rechtliche Gehör gewährt. Sie erklärt sich in einem Schreiben und bittet um Entschuldigung für das Vergehen. Der unbescholtene Leumund, das bussenfreie Fahren in 52 Jahren, das Krampfen für unseren Staat – all das interessiert die Behörden aber nicht. Hilda wird der Führerausweis für einen Monat entzogen – und natürlich kostet auch diese Massnahme viel Geld in Form von Administrativgebühren.
Hilda ist nicht ob der Höhe der Busse, der Gebühren und der Länge des Entzugs empört. Das nimmt sie als eigenverantwortliche Frau, die zu ihren Fehlern steht, zähneknirschend hin.
Was sie umtreibt, ist die Tatsache, dass sie als bislang unbescholtene Bürgerin mit einwandfreiem Leumund vom Staat derart hart angefasst wird, während in unserem Land buchstäblich zehntausende von Straftätern und illegal Anwesenden frei und von der Justitia unberührt herumlaufen.
Ausreisepflichtiger Spitzenläufer
Als besonders krasses Beispiel für die totale Ungleichbehandlung möge hier der Äthiopier Mekonen Tefera dienen. Er hat als talentierter Spitzenläufer ein interessantes und gleichzeitig lukratives Hobby. Dieses hat ihm grosse Preisgelder eingebracht, welche er jedoch vor den Behörden verschwieg. Aufgeflogen ist das Ganze, als die Polizei einmal seinen Rucksack durchsuchte und rund fünfzigtausend Franken (Fr. 50’000.- !) in bar vorfand.
Tefera hat aber gleichzeitig über Fr. 54’000.- an Sozialhilfe bezogen. Der illegal Anwesende müsste seit 2015 mit Kind und Kegel ausreisen. Gegen die Ausweisung hat er durch alle Instanzen geklagt – und verloren. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2015 entschieden, dass seine Abschiebung rechtens ist. Ausgereist ist er aber trotzdem nicht. Ganz im Gegenteil – bereits im letzten Jahr und auch dieses Jahr bestritt er weitere Läufe und kassierte weitere Siegesprämien. Seine mittlerweile von ihm getrennte Frau kassiert zusammen mit den beiden Sprösslingen wohl weiterhin Sozialhilfe – obwohl auch sie ausreisen müssten.
Rumrennen statt ausreisen
Wer um Himmels Willen lässt einen ausreisepflichtigen Asylbetrüger an offiziellen Läufen teilnehmen? Wo ist denn da die Polizei? Ist es den Beamten zu mühsam oder haben sie Angst, dem Spitzenläufer nicht nachzukommen? Es gibt nämlich für die Behörden sogar eine Anzeigepflicht – diese ist in Art. 302 des Strafgesetzbuches wie folgt stipuliert: Die Strafbehörden sind verpflichtet, alle Straftaten, die sie bei ihrer amtlichen Tätigkeit festgestellt haben oder die ihnen gemeldet worden sind, der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit sie für die Verfolgung nicht selbst zuständig sind.
Doch weit gefehlt – man hockt sich lieber ins klimatisierte Auto und lauert dem unbescholtenen Bürger auf. Dieser ist via Autonummer einfach zu identifizieren, kann mit einem automatisierten Schreiben angeschrieben und zur Bezahlung der Busse aufgefordert werden. So einfach geht staatliche Tätigkeit – wer will denn da einem ausreisepflichtigen äthiopischen Sozialhilfebetrüger nachrennen…
Wie lange noch?
Doch immer mehr rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum der Staat mit solch unterschiedlichen Ellen misst. Wenn Straftäter und illegal Anwesende in einer «Laissez faire-Haltung» toleriert werden, während gleichzeitig dem rechtschaffenen Bürger mittels Bussenfallen aufgelauert wird, stimmt etwas nicht mehr in unserem Rechtsstaat.
Wenn Staatsanwälte mit Akribie Bagatellen ahnden und die grossen Fische laufen lassen, fühlt man sich ungerecht behandelt. Während gemäss der FEDPOL-Chefin die organisierte Kriminalität rasend zunimmt, jagt der Staat die Autofahrer – eine völlig absurde Situation.
Bei illegalen Demonstrationen können Hamas-Freunde ungestört antisemitische Parolen skandieren und sogar Polizeiautos mit Parolen besprayen. Nur zweihundert Meter weiter davon entfernt büsst eine übereifrige Beamtin Parksünder, welche wegen des ungehinderten Abbaus von Parkplätzen einfach nicht anders können, als die viel zu eng bemessene Parkzeit zu überschreiten.
Am 1. Mai kann der «Schwarze Block» jeweils ungestraft wüten, währenddessen die allerorts fest installierten Überwachungsgeräte der Stadtpolizei Zürich automatisch für die notwendigen Einnahmen sorgen. Immerhin waren es im Jahre 2024 917’195 Übertretungsanzeigen, woraus 62.9 Millionen Franken Einnahmen in die Stadtkasse sprudelten. Und in unserer Bundesstadt lauert die Polizei jeweils Carchauffeuren auf, welche Reisegruppen vor das Bundeshaus fahren. In Fahrtrichtung besteht dann nämlich ein völlig unnötiges Linksabbiegeverbot – einträglich und einfach für die Polizei. Nur einige hundert Meter weiter lässt man seit Jahren die Linkschaoten der Reitschulszene gewähren – auch das ist die Rechtsgleichheit mit Füssen getreten.
Das Gleichheitsgebot
Das Gleichheitsgebot in Artikel 8 der Bundesverfassung verlangt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Dies heisst, dass Gleichbehandlung bei gleichen Sachverhalten gewährt werden muss. Eine Differenzierung wäre nur dann erlaubt, wenn diese sachlich gerechtfertigt ist. Eine unterschiedliche Behandlung von Parksündern, illegal Anwesenden, Straftätern, Besetzern, Antifas und illegalen Demonstranten ist also nicht automatisch verfassungswidrig, wenn es gute Gründe dafür gibt.
Aber: Problematisch wird es, wenn systematisch gegen bestimmte Gruppen nicht vorgegangen wird, während bei anderen (z. B. Autofahrer) konsequent gebüsst wird – ohne sachlichen Grund. Hier ist eine Ungleichbehandlung problematisch. Ob sich eine Klage lohnen würde, ist zu prüfen. Die Schweiz kennt kein Verfassungsgericht. Um so mehr wäre Verhältnismässigkeit angezeigt!
Die Polizisten möchten zwar schon – aber sie dürfen nicht
Zur Ehrenrettung der Polizisten, welche jeden Tag für unsere Sicherheit im Einsatz sind und für uns den Kopf hinhalten, sei gesagt, dass diese die Missstände auch nicht gutheissen und nur allzu gerne einmal durchgreifen würden.
Sie werden aber von willfährigen Regierungs- und Stadträten zurückgebunden und müssen sich beispielweise bei illegalen Demonstrationen auf das Regeln des Verkehrs beschränken.
Längst fällige Revisionen
Wir müssen das Strafgesetzbuch und das Strassenverkehrsgesetz dringend revidieren – die vielen Juristen im Bundeshaus haben die Strafverfolgung mühsam und gleichzeitig mittels der «Via Secura» des Träumers Leuenberger den Autofahrer zum Sündenbock und zur einträglichen Milchkuh gemacht.
Der Strafrahmen muss dringend nach oben angepasst werden. Straftäter müssen mit aller Härte angefasst und abgeurteilt werden. Sind es Ausländer, so ist die Ausschaffung in jedem Falle umgehend nach der Strafverbüssung zu vollziehen. So will es übrigens die Bundesverfassung.
Die Toleranzgrenze für Radarmessungen ist deutlich zu erhöhen und die «Bussenbienchen» müssen umgeschult oder noch besser entlassen werden. Verkehrsbussen dürfen ausschliesslich in die AHV-Kasse fliessen. Ausweisentzüge sind bei harmlosen Delikten als Erstvergehen mit Bewährungsfrist nur anzudrohen. Denn heute kommt mancher Vergewaltiger mit einem «Bedingten» davon – unsere rechtschaffene Hilda hingegen bekam keine Schonung.
*Name und Person dem Verfasser bestens bekannt



Di Meinung von Herr Glarner treile ich voll und ganz. Ich mag unsere Nachrichten schon gar nicht mehr mitverfolgen, es wierd mir jedesmal übel!
Danke für das Aufgreifen dieses Themas! Völlig richtig analysiert, Herr Redaktor Glarner! Auch in Österreich ist dieses ungleiche Maß immer wieder zu beobachten!
Bernd Stracke Innsbruck
Schon wieder ein rechtsextremer Beitrag von Herrn Glarner! – – Einfach geltendes Recht einfordern, das ist doch extrem, also rechtsextrem, das sollte er endlich begreifen. Das Recht wurde beim heutigen grossen Fortschritt der Demokratie halt extrem divers weiterentwickelt. Recht haben oder Recht bekommen? Ist komplex geworden, da kommt der einfache Bürger nicht mehr mit, der in seiner Beschränktheit meint, Gesetzesartikel würden immer noch so gelten, wie sie geschrieben wurden. Zum Glück haben wir überall eine fürsorgliche Verwaltung, die uns stets wieder auf den rechten Weg bringt.
Scho so aber äbä
Ihre Publikationen sind immer interessant und sehr gut verfasst. Bravo!
Ich stimme mit Andreas Glarner völlig überein. Dieser Skandal muss beendet werden
Glaubt noch ein denkender Eidgenosse, solche soll es noch geben an unsere Justiz? Ich seit einiger Zeit nicht mehr, selbst das Bundesgericht flüchtet bereits unter den Schirm der europäischen „Rechtsprechung“, die den Täterschutz dem Opferschutz vorzieht und vieles abstruses mehr?
Besten Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz gegen, in diesen Beispielen erwähnten, Unrechtstaat. Es ist unglaublich, wie sich dieses Land in den letzten 10 Jahren zum Schlechten verändert hat. Mich beschäftigt vor allem diese massenweise illegale Migration, die ausser der SVP scheinbar niemand bekämpfen will. Es lässt einem frustriert und machtlos vor dieser erfolgreichen woken linken Politik erscheinen.
Danke für die klare Sprache! Sie sprechen manch einem Bürger aus dem Herzen.
Es wird Zeit, dass s
es nicht nur dabei bleibt – mögen all Ihre Forderungen unbedingt und schleunigst umgesetzt werden!
Freundliche Grüsse
R. Bender
Grauenhafte Geschichte. Man hofft, sie sei erfunden, nicht wahr. So eine Ungleichbehandlung, so eine Blindheit aus einem Auge der Behörden kann niemals akzeptiert werden. Das ist nicht einmal mehr Bananenrepublik, das sind früh- eiszeitliche Urmenschenverhältnisse. Und was sagt den der Bundesrat B. Jans zu diesem Aethiopier Tefera ? Gibt es hier auch wieder ein Lächeln und einen wohlfeilen Spruch ? Es ist Zeit, dass ein 3. SVP-Bundesrat das EJPD übernimmt.
Sie haben sowas von Recht Herr Glarner. Danke für Ihren Artikel. Wir sollten aber einen Schritt weitergehen, statt zähneknirschend weiterblättern oder -scrollen. Können wir nicht einen Verantwortlichen pro solchen Fall mit einer Petition oder mit Protestschreiben überhäufen? Irgendetwas sollten wir doch tun können.
Da kann ich nur beipflichten, ist dringend erforderlich.
Zudem haben wir oftmals völlig unreaistische, rein schikanöse Geschwindigkeitsbegrezungen. Z.B. geradezu inflationär grassierende Tempo 30 Zonen, nun selbst auf Duchgangsstrassen. Wo bis vor Kurzem noch Tempo 50, früher oftmals 60 angemessen ist und weiterhin wäre. Dann bloss noch eine Radarfalle hinstellen und die Stadtkasse ist saniert (und ermöglicht z.B. Subventionen an die linksextreme Krawallinstitution und Drogenhandelsplatz ‘Reitschule Bern’ oder ähnliches mehr).
Absolut genial dieser Bericht. Ich habe in diesem Metier gearbeitet. Sie haben vollkommen recht
Lösungskatalog als erste Sofortmassnahmen:
– Geschwindigkeitsmessgeräte neu ausschliesslich nur noch an Stellen (+/- 400m) erlaubt, wo es in den letzten 3 Jahren einen auf explizit zu hohe Geschwindigkeit zurück zu führenden Unfall mit Personenschaden gab.
– Autofahrer-Bussenkatalog nach unten reduzieren (z.B. in Oesterreich dasselbe meist wesentlich tiefer)
– Messtoleranz auf mind. 10km/Std. erhöhen
– Auf Autobahnen auf wieder mind. 130km/Std.
– Die willkürlich eingeführte Halterhaftung für Bussen ist abzuschaffen. Busse nur gegen Lenker, welche zweifelsfrei identifiziert werden konnten.
Völlig einverstanden!
Ich denke dass wir zuviele Autos haben in diesem kleinen Land –
Die Polizei macht nur ihre Arbeit!
Warum nicht zu : Mobility ?
Ein Auto reservieren 😊fahren 😊geniessen und dann : wieder hinstellen ! Ganz einfach so 😏
Diese dummen , blöden Randalierer müssen
den Schaden ,den sie anrichten ,
selber bezahlen und ins Gefängnis !
Tapfere Eidgenossen wie diese „ Hulda „ könnten in die Sauna gehen zum Entspannen 🤸♂️🧘♂️🤸🏾🏋️♂️
🥃oder einen Whisky trinken 🌈😀
Super, Herr Glarner: “Gibäms!”
Ja; alles sehr richtig von Hr. Glarner gesagt.
Aber was macht er als Politiker dagegen?
Initiative welche eine grosse Prozentzahl von Bussen gegen Autofahrer in die AHV einzahlen lässt?
Oder und Initiative; dass die AHV Einnahmen steuerfrei sind?
Mit solchen Initiativen könnte die SVP endlich bei den nächsten Wahlen gegen 40% Stimmen kommen. Das ist der Weg und das Ziel.
Es ist eine ungerechte Behandlung!!
Eine Schande……