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Wozu noch einen Datenschutzbeauftragten?

Tool für vereinfachte Vernehmlassungs-Eingaben entwickelt

Mit der E-ID erleben wir einen fundamentalen Angriff auf den Datenschutz und die Privatsphäre der Schweizerinnen und Schweizer. Der offizielle Datenschutzbeauftragte des Bundes aber sitzt still und schweigt. Warum bezahlen wir eigentlich einen solchen Funktionär mit unseren Steuergeldern, wenn er offensichtlich seinem Auftrag nicht mehr nachkommt?

Im Auftragsbeschrieb des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten heisst es:

«Als Aufsichtsbehörde für Datenschutz schützt er das Recht jeder Person auf Privatsphäre, indem er darauf hinwirkt, dass die Bundesorgane und private Unternehmen keine unrechtmässigen Personendatenbearbeitungen vornehmen.»

Genau um dieses Spannungsfeld geht es bei der Einführung der E-ID. Bei jedem Gebrauch der E-ID speichern Firmen nämlich sensible Pass-Daten auf ihren Servern. Ständig werden personenbezogene Daten gespeichert – z.B. Namen, Geburtsdaten, die AHV-Nummern und biometrische Gesichtsbilder. Der Datenschutz ist in höchstem Masse in Frage gestellt – denn mit der E-ID können Unternehmen beliebig Daten sammeln, verknüpfen, analysieren und daraus Verhaltensprofile der Bürgerinnen und Bürger anfertigen. Diese können für Werbezwecke oder politische Beeinflussung benutzt werden.

Und was macht der oberste Datenschützer? Nichts und wieder nichts. Es wäre seine Pflicht, bessere Datenschutz-Standards zu fordern und vor der E-ID zu warnen. Doch stattdessen duckt sich der gut bezahlte Herr weg… 

Pikant ist: 2019 setzte sich der gleiche Datenschutz-Beauftragte bereits für eine weitergehende E-ID-Lösung ein, die es selbst Privaten erlaubt hätte, eine E-ID rauszugeben – und die letztlich vom Volk abgelehnt wurde.

Herr Datenschutz-Beauftragter, lassen Sie endlich von sich hören – ansonsten brauchen wir Sie nämlich nicht mehr!

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Publiziert von Schweizerzeit

Pflichten ohne Stimme, Kosten ohne Kontrolle, Regeln ohne Rückweg