Für den Schweizer Bundesrat ist das von der EU beschlossene Register zur Erfassung aller Vermögen der EU-Bewohner und EU-Firmen ein strengstens aus allen Diskussionen verbanntes Tabuthema. Aber der Beschluss, ein umfassendes Vermögensregister einzuführen, ist in der EU verabschiedet worden. Die Einführung beginnt im kommenden Jahr, also 2026.
Ins EU-Vermögensregister müssen sich sämtliche Privatvermögen einerseits, sämtliche Vermögen juristischer Personen andererseits ab 200’000 Euro (rund 160’000 Schweizer Franken) eintragen lassen. Im Klartext: Jeder Einfamilienhaus-Besitzer, jede Firma mit ein paar nicht ganz billigen Maschinen und Apparaten oder einer Geschäftsliegenschaft werden als Vermögende fortan zentral von Brüssel aus überwacht.
Damit dies vollständig erfolgen kann, ist der Brüsseler EU-Zentrale seitens aller EU-Mitgliedstaaten – als Untertanenländer behandelt – vollumfänglicher Zugang zu gewähren zu allen nationalen Registern, die Rückschlüsse auf vorhandene Vermögen erlauben.
AMLA: Die EU-Überwachungsbehörde
Als EU-Registrierungsbehörde wurde in Brüssel eine Anti-Money-Laundering Authority (AMLA) geschaffen, deren Name zum Ausdruck bringen soll, dass die Vermögensregistrierung geschaffen werde zur Verhinderung illegaler Geldwäsche.
Der AMLA wird unter Ausserkraftsetzung jeglicher Privatsphäre aller EU-Bürger ein Kontrollrecht eingeräumt, das ihr Einsicht auf sämtliche Bankdaten gewährt – wobei sämtliche Bewegungen, die auf Bankkonten in den letzten fünf Jahren verzeichnet worden sind, der Kontrollbehörde zugänglich gemacht werden müssen.
Weiter erhält die AMLA ein Kontrollrecht über jeglichen Aktienbesitz sämtlicher Bürger und Firmen in den EU-Mitgliedländern.
Ebenso ist der Besitz von Unternehmensanteilen, von anderen Anteilen, von Krypto-Anlagen sowie anderen Vermögenswerten durch alle Bewohner von EU-Ländern rückhaltlos offenzulegen.
Ausserdem sind Sachwerte wie Autos, Gemälde, andere Kunstwerke, Schmuck, Gold, andere Edelmetalle, Briefmarken, Yachten usw. lückenlos der AMLA-Registrierung zu unterstellen. Dazu muss jedes EU-Land – wenn Brüssel das befiehlt – umfassende Register über vorhandene und mögliche Sachwerte schaffen und à jour halten.
Bargeld-Verbot
Zum EU-Vermögensregister gehört sodann das generelle Verbot, Bargeldzahlungen von über 10’000 Euro überhaupt noch zu tätigen. Dabei ist die Summe von 10’000 Euro als Obergrenze nicht für alle Zeiten fixiert. Der AMLA wird vielmehr ausdrücklich erlaubt, die Obergrenze für Bargeldzahlungen herabzusetzen.
Eine EU-garantierte Untergrenze oberhalb von Null ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Das Ziel, Bargeldverkehr überhaupt zu unterbinden, wird von Brüssel offenkundig verfolgt.
Grünes Licht für Diffamierungskampagnen
Schlicht unerhört – bisher eigentlich nur von Diktaturen angewendet – ist die EU-Verfügung, wonach Brüssel sog. «Personen mit berechtigten Interessen» ausdrücklich ein Einsichtsrecht in das zentrale EU-Vermögensregister garantiert.
«Personen mit berechtigten Interessen» werden ausdrücklich genannt: Journalisten, Organisationen der Zivilgesellschaft, NGOs (also Nichtregierungs-Organisationen), Hochschulen, Vermögensgesellschaften sowie internationale Organisationen wie die OECD, die Uno und andere.
Damit erfolgt nichts anderes, als dass Tür und Tor geöffnet wird für Diffamierungskampagnen, deren Opfer angebliche oder tatsächliche Reiche sind.
Und dies durch ein übernationales Organ wie die EU, die sich bekanntlich nicht scheut, sich selbst immer wieder als Verteidigerin von Freiheit und Demokratie in Europa zu etikettieren.
Hintergrund: EU-Überschuldung
Zwar hält Brüssel krampfhaft daran fest, dass das Vermögensregister dem Kampf gegen illegale Geldwäsche diene. Keinerlei Erwähnung findet dabei die Tatsache, dass mehrere EU-Länder aufs gravierendste überschuldet, teilweise gar faktisch bankrott sind.
Ebensowenig findet Erwähnung, dass die EU derzeit Programme – für Infrastrukturfonds, für ein umfassendes Aufrüstungsprogramm – als beschlossen verkündet, die insgesamt Billionen Euro an Ausgaben vorsehen. Dabei verfügt die EU selbst über keinerlei eigenen, demokratisch beschlossenen Haushalt. Was Brüssel verkündet, wird vollumfänglich den EU-Mitgliedstaaten aufgebürdet – ohne dass deren Parlamente dazu ein Mitbestimmungsrecht hätten. In Wahrheit steigern diese exorbitanten EU-Programme lediglich zusätzliche Milliardenverschuldung zu Lasten von Ländern, die bereits heute überschuldet sind. Unseriöser geht es wahrhaftig nicht mehr.
Angriff auf Privatvermögen
Da die AMLA ausdrücklich auch das Recht eingeräumt erhält, Konten von Vermögenden zu blockieren, geht niemand fehl in der Annahme, dass Brüssel mit dem EU-Vermögensregister auch der Beschlagnahmung von Vermögenswerten privater oder juristischer Personen eine Bahn bricht.
Zumal solches Vorgehen anlässlich der Überschuldung Zyperns innerhalb der EU bereits einmal eine «Hauptprobe» erfahren hat, die von Brüssel danach als «Erfolg» bewertet wurde. Beschlagnahmung erfolgte, indem von auf Banken deponierten Privatvermögen kurzerhand vom Staat entwendet wurde, was den Betrag von 100’000 Euro überstieg – angeblich zur Tilgung von Schulden, die beim Staat Zypern aufgelaufen sind.
Bussen
Spektakulär muten die im Vermögensregister bereits genannten Minimalbussen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern an, die sich dem EU-Zugriff auf ihre Vermögen zu entziehen versuchen könnten. Private Bürger haben bei solchen Verstössen Bussen ab einer Million Euro zu entrichten. Firmen gar solche von zehn Millionen Euro.
Alles untersteht offensichtlich dem Motto: Unterwirfst du dich nicht vorbehaltlos dem Willen Brüssels, dann wirst du von Brüssel nach allen Regeln der Vernichtung kaputtgemacht.
Totalitarismus droht
Wer solcher Absicht dient, kreiert in Europa den Totalitarismus.
Spricht man in der Schweiz insbesondere die EU-Turbos auf das Brüsseler Vorhaben des Vermögensregisters an, wehren sie ab: Ein solches Vorhaben sei nicht Gegenstand des Rahmenvertrags, mit dem die Schweiz derzeit der EU unterworfen werden soll.
Das mag durchaus stimmen. Brüssel will – erpicht auf die noch einigermassen gesunde Finanzen ausweisende Schweizer Staatskasse – die Eidgenossen nicht vor den Kopf stossen. Aber der Rahmenvertrag enthält ausdrücklich auch die generelle Festlegung, wonach die Schweiz all jene neuen EU-Gesetzgebungen, die von Brüssel einseitig als «binnenmarktrelevant» deklariert werden, künftig automatisch zu übernehmen habe – ohne Parlamentsbeschluss, ohne Volksabstimmung.
Dieser Automatismus ist im Unterwerfungsvertrag vorgesehen. Wer erwartet, Brüssel werde ihn nicht nutzen, wenn der EU mit all ihren hochverschuldeten Mitgliedern der Zugriff auf Schweizer Vermögen offengelegt wird, lebt zweifellos im Land der Träume.
Wer Brüssel pauschal Vollmachten erteilt, macht sein Land zum Opfer und zum Erfüllungsgehilfen der daraus resultierenden Pauschalmassnahmen. Verhindert werden kann der Zugriff Brüssels auf Vermögen in der Schweiz nur, wenn dem Unterwerfungsvertrag die verdiente Abfuhr erteilt wird.



Das Vorgehen entspricht streng genommen mehreren Straftatbeständen, wie man sie in unseren Strafgesetzen findet. Man redet viel von der direkten Demokratie und “unserem Land”. Ich würde dringend empfehlen, zum viel aussagekräftigeren Begriff des “Eigentums” zu greifen. Diesen Sachverhalt versucht man seit Jahren als “inexistent” oder “obsolet” in der Mottenkiste zu versenken. Man muss ihn wieder hervorholen. Dann wird nämlich sofort jedem klar was damit gemeint ist. Wen das etwas etwas angeht in Sachen Verfügungsgewalt und Selbstbestimmung und wen das “einen Dreck angeht”. HIER BESTI
Das Vertrauen der EU in die Unionsbürger wurde sichtbar, als zwei Länder – Frankreich und Holland – bei Volksreferenden im Jahr 2004 es wagten, den zur Abstimmung vorliegenden EU-Verfassungsvertrag abzulehnen.
Um ihn solchen Volksreferenden zu entziehen, wurde der in der Substanz praktisch unveränderte EU-Verfassungsvertrag in den späteren Vertrag von Lissabon integriert, welcher bis 2009 durch die Parlamente (!) der Länder ratifiziert wurde.
Dieses Vorgehen zeigt ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Bürger und erklärt wohl auch den Drang nach seiner immer umfassenderen Überwachung.
Beängstigende Situation. Das wäre entgültig – zusammen mit der Chatkontrolle und Internetregulierungen – das Ende der Freiheit wie wir sie kennen. Im Internet/Chat wird “Kinderschutz” angeführt, hier “Geldwäsche”. Alle die jetzt denken, es betrifft mich ja nicht, sollten ein bisschen weiter denken. Dies ist nicht nur eine Einschränkung der Freiheit in ungekanntem Ausmasse sondern mittel- und langfristig auch ein Verarmungsprogramm. Ich fühle die Sowjetunion zurückkommen. Ich hoffe, die FDP und Mitte sehen wohin das führt und legen für einmal ihre Antipathie gegenüber der SVP ab.