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Bedenkliches Engagement der SRG im Abstimmungskampf zur «SRG-Initiative»

Offener Brief des überparteilichen Komitees «200 Franken sind genug!» an Bundesrat Albert Rösti

Sehr geehrter Herr Bundesrat Rösti,

mit grosser Besorgnis stellen wir fest, dass die SRG in erheblichem Umfang Aktivitäten gegen die SRG-Initiative entfaltet. Die Bevölkerung hat einen grundrechtlichen Anspruch auf freie politische Willensbildung, und die SRG trägt als in dieser Hinsicht grundrechtsgebundener Akteur und als grösstes Schweizer Medienhaus eine besondere politische und rechtliche Verantwortung, der sie derzeit nur unzureichend nachkommt.

Erstens instrumentalisiert die SRG ihr mit Gebührengeldern bekannt gemachtes ehemaliges und aktuelles Moderationspersonal für eine breit angelegte «PR-Beizentour»,[1] in deren Rahmen gemäss Medienberichten die Vorzüge der SRG hervorgehoben werden und Abstimmungswerbung gegen die SRG-Initiative betrieben wird.

Zweitens hat die SRG ihre Imagekampagnen im Vorlauf des Abstimmungskampfs übermässig intensiviert, während sie die Programmpromotion ausserhalb solcher Imagekampagnen zurückgefahren hat. Dies stellt auch der Bundesrat fest.[2] Ein direkter Zusammenhang mit dem Abstimmungskampf um die SRG-Initiative ist kaum glaubhaft von der Hand zu weisen,[3] zumal SRG-Direktorin Susanne Wille in der Sendung «50/50» sogar zugegeben hat, Imagekampagnen auf dem Sender gestoppt zu haben, um ab der gesetzlichen Frist beziehungsweise der Bekanntgabe des Abstimmungstermins formell «ganz sauber» zu agieren.[4]

Drittens hat die SRG eine Vereinbarung mit den (privaten) Verlegern getroffen, die gemäss Berichten insbesondere das Verhalten des Verlegerverbands im Abstimmungskampf zur SRG-Initiative regelt. Abgesehen davon, dass es nicht statthaft ist, dass staatsnahe Unternehmen kritischen Kreisen im Hinblick auf Abstimmungsdiskussionen Geldmittel in Aussicht stellen, um deren politisches Engagement zu dämpfen, stellen sich auch aufsichtsrechtliche Fragen: Dass die SRG in Bereichen, die über die Konzession hinausgehen, einer Art Selbstregulierung unterstellt und, so steht es in der Vereinbarung, sogar erwägt, dem Verlegerverband beizutreten (!), ruft nach einer Untersuchung des Bundesamts für Kommunikation.

Die geschilderten Aktivitäten illustrieren die vielschichtige und in verschiedener Hinsicht problematische Vorgehensweise der SRG. Die «PR-Beizentour» sowie die intensivierte Imagewerbung sind offensichtlich Teil einer Abstimmungskampagne. Eine solche dürfte die SRG als gebührenfinanziertes Medium in dieser Form nicht führen. Die Absprache mit den privaten Verlegern ist neben verschiedenen wettbewerbsrechtlichen Unzulänglichkeiten, wie vom Sekretariat der WEKO jüngst festgestellt wurde,[5] in erster Linie aufgrund der politischen Einflussnahme auf private Medien politisch inakzeptabel.

Das BAKOM kommt seiner Aufsichtsfunktion in Bezug auf die obgenannten Aktivitäten offenkundig unzureichend nach und signalisiert Desinteresse. Bislang ist nicht einmal bekannt, ob das Departement von der Vereinbarung zwischen VSM und SRG Kenntnis hat und wie es diese einschätzt.[6] Dies ist besorgniserregend. Als Departementsvorsteher tragen Sie die politische Verantwortung dafür.

Zum Schutz der freien Willensbildung der Stimmbevölkerung, aber auch zur Einhaltung der Wettbewerbsordnung fordert das Komitee Sie, sehr geschätzter Herr Bundesrat Rösti, auf,

  • sicherzustellen, dass die SRG ihre Meinungsmacht und ihre reichweitenstarken (Unternehmens-) Kanäle nicht missbraucht, um die Bevölkerung in unzulässiger Weise gegen die SRG-Initiative aufzubringen;
  • sämtliche Ressourcen offenzulegen, die seitens der SRG direkt oder indirekt in den Abstimmungskampf fliessen oder seit Anfang 2025 bereits geflossen sind, namentlich auch Personalkosten;
  • die ordnungsgemässe Aufsichtstätigkeit des BAKOM über die SRG konsequent sicherzustellen und die Einmischungen der SRG in den privaten Pressebereich zu unterbinden;
  • die SRG dazu aufzufordern, die fragliche Vereinbarung mit dem Verlegerverband offenzulegen.

Bereits jetzt ist der Kampf ein ungleicher. Das Komitee setzt sich mit begrenzten Mitteln für eine Entlastung der Bevölkerung sowie für eine schlanke und effiziente SRG ein, während die SRG als mächtiges Medienhaus alles daranzusetzen scheint, dieses Anliegen zu bekämpfen, notabene mit den Gebührengeldern der Bevölkerung und der Unternehmen. Unsere Demokratie kann jedoch nur funktionieren, wenn sich auch konzessionierte Akteure wie die SRG an die Spielregeln halten und die zuständigen Aufsichtsorgane ihrer Verantwortung nachkommen. 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und Ihren Einsatz für einen fairen Abstimmungskampf.  

Freundliche Grüsse, im Namen des überparteilichen Komitees «200 Fr. sind genug!», 

Jonas Lüthy, Parteipräsident Jungfreisinnige

Thomas Matter, Nationalrat

Gregor Rutz, Nationalrat

Marcel Dobler, Nationalrat

Urs Furrer, Direktor Gewerbeverband SGV


[1] Büchi, Jacqueline (17.10.2025). «Arena»-Kritik im Sternen-Saal: Susanne Wille zu Besuch im Land der SRG-Gegner. Tagesanzeiger. 

[2] Bundesrat. (13.08.2025). Antwort auf die Interpellation 25.3814 (Dobler). SRG-Eigenwerbung. Propaganda statt Werbeeinnahmen?

[3] Jungfreisinnige Schweiz (07.10.2025). Medienmitteilung: «Jungfreisinnige fordern EFK-Unterstellung für die SRG und einen Stopp aller SRG-Imagekampagnen».

[4] Südostschweiz (07.12.2025). «Susanne Wille in der Talkshow mit Katharina Balzer und Andri Franziscus» (Sendung 50/50).

[5] Neuhaus, Christina (09. 12. 2025). Kartellrechtlich problematisch: Weko kritisiert Vereinbarung zwischen SRG und den privaten Verlegern. Neue Zürcher Zeitung.

[6] Bundesrat. (15.12.2025). Antwort auf die Frage in der Fragestunde 25.8272 (Huber). Aufsichtspflichten des BAKOM.

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Publiziert von Schweizerzeit

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