Weshalb verbiegt der Bundesrat die Wahrheit, wenn er über die ausgehandelten Verträge im Bereich der Personenfreizügigkeit spricht? Er behauptet, eine Einwanderung „direkt in die Schweizer Sozialsysteme” sei nicht möglich. Das ist schlichtweg falsch. Wer kommt, muss hier fünf Jahre arbeiten, davon kann er eineinhalb Jahre Arbeitslosenunterstützung und Sozialgelder beziehen. Darüber hinaus kann er per Familiennachzug seinen Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Grosseltern und weitere Verwandte in die Schweiz holen. Das können bis zu 20 Personen sein. Diese dreieinhalbjährige Frist gilt also nur bei der ersten Person, die in die Schweiz einwandert. Alle anderen dürfen von Anfang an unsere Sozialgelder beziehen. Warum traut sich der Bundesrat nicht, die Wahrheit auf den Tisch zu legen?


