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EU-Verträge: Diese Migrationswelle droht der Schweiz

Leute aus der Wirtschaft behaupten, gemäss EU-Vertrag dürften mit der Personenfreizügigkeit nur noch Zuwanderer mit Arbeitsstelle in die Schweiz kommen. Was für ein Unsinn! Die meisten kommen mit einem Touristenvisum in die Schweiz. Anschliessend gilt gemäss den EU-Gesetzen, dass man eineinhalb Jahre Arbeitslosengeld beziehen kann.

Das heisst im Klartext: Eine dreijährige Arbeitstätigkeit reicht, um ein Aufenthaltsrecht für immer zu erlangen. Ebenso darf die Familie nachziehen. Beim Familiennachzug sind bei der EU nicht nur die minderjährigen Kinder gemeint. Sondern auch Ehegatten, Enkel, Eltern von beiden Ehepartnern und Grosseltern. Das kann schnell eine 20-köpfige Schar sein, die bei der EU immer noch als „Familie” gilt. Ein einziger hat einmal gearbeitet, alle anderen nie.

Und die Schweiz muss all das bezahlen. Meine Damen und Herren, da kommt Unheil auf die Schweiz zu. Wir müssen diesen EU-Unterwerfungsvertrag ablehnen, damit wir noch eigenständig bestimmen können, wer zu welchen Bedingungen in unser Land kommen darf!


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Publiziert von Schweizerzeit

EU-Schuldenloch: Da dürfen wir nicht rein!

Nein zur Familienstrafe!